Page 10 - 73.Rundbrief
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Einsprachen gegeben. Heute seien die Leute viel kritischer und es gebe kaum mehr Baugesuche für Mobilfunksender die ohne Einsprachen über die Bühne gehen würden. Die durchschnittliche Frist, um eine Baubewilligung für einen Mobilfunksender zu erhalten, habe sich in den letzten Jahren gegenüber normalen Baugesuchen verdoppelt.
Die Bevölkerung reagiert clever
Weil die Leute gemerkt haben, dass gesundheitliche Argumente von den Gerichten stets abgeschmettert werden, beschreibt Kevin Hegg, wie jetzt auf Ästhetik, das heisst auf Ortsbildschutz und Landschaftsbildschutz ausgewichen wird. Gemeint sei die Gesundheit, geschrieben würde von der schönen Landschaft und dem schönen Ortsbild. Und dies mit Erfolg wie Kevin Hegg aus Biel, Ins und Brüttelen zu berichten weis.
Die Bevölkerung ist halt nicht ganz so blöd, wie diese von den Wirtschaftsbossen und Regulierungsbehörden eingeschätzt wird. Die Leute wissen sich schon zu helfen.
Hilflose Bewilligungsbehörden
Die Baubewilligungsbehörden der unteren Instanzen verstehen kaum etwas von Mobilfunktechnik und schreiben deshalb meistens blindlings fast alles den Baugesuchstellern ab, was sie in eine Baubewilligung hineinschreiben. Meistens liefern die Mobilfunkbetreiber dem Gemeindeschreiber oder dem Bauverwalter auch noch gleich die fertigen Textkonserven.
Die andere Variante ist, dass sie selber etwas „erfinden“, was sich dann oft recht grotesk anhört. Beide Varianten führen meistens dazu, dass sich im Nachgang die kantonalen Verwaltungsgerichte oder gar das Bundesgericht mit einer simplen Baueingabe befassen müssen. Dadurch kann es bis zu 4 Jahren dauern, bis vielleicht gebaut werden kann.
  Und das weis man auf der NIS-Fachstelle von Gigaherz:
Zu helfen wissen sich auch die Mobilfunk- betreiber. Weil Liegenschaften und Eigentums- wohnungen in der Nähe von Mobilfunksendern stark an Wert verlieren können, versteckten sie noch vor Jahresfrist ihre Antennen oft in überdimensionierten Kaminattrappen aus Kunst- stoff um künftigen Schadenersatzforderungen aus dem Weg zu gehen.
Seit die höheren Gerichtsinstanzen solche Antennenverkleidungen nicht mehr als Anlagen ohne Höhenbeschränkung anerkennen, sondern als Gebäudeteile bewerten, die, was die maximale Gebäudehöhe betrifft, den örtlichen Baureglementen entsprechen müssen, wurde vom Antennenhersteller Kathrein eine Mobilfunk- antenne entwickelt, die aussieht wie ein WC- Abluftrohr.
Ein Kapitel mehr in Sachen arglistiger Täuschung.....























































































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