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Gigaherz.ch 119. Rundbrief Seite 17
Grenzwerte...». Bei der in diesem Fall behandelten Anlage beträgt pro Meter). Der Anlagegrenzwert ist der höchste zulässige Strahlungs- - -
sind die Vorsorgewerte nach Um- weltschutzgesetz keine Werte zur Vorsorge mehr, sondern jetzt neu Gefährdungswerte auf hoher Stu- fe. Infolgedessen dürfen weitere
licher Nutzung sind Wohnungen, Schul- zimmer, Kranken- zimmer und Innen- raumarbeitsplätze. Aussenarbeitsplätze geniessen keinen denn Bauern, Gärt- ner und Bauarbeiter sind gemäss NISV keine Menschen.
Der Nachsatz, weiterfüh- rende Untersuchungen steht ohne Ausnahme am Schluss jeder wissen- Egal was die Studie aussagt und egal von niemand fürchtet sich mehr vor Arbeitslosig-
Mobilfunksender gar nicht mehr bewilligt werden.
Denn BERENIS schreibt: «Es zeich- net sich aber ein Trend ab, der auch - gung dieser metho- dischen Schwächen deutlich wird.» Und weiter: «Es ist daher zu erwarten, dass bei Individuen mit solchen Vorschädi- gungen vermehrt Gesundheitseffekte
Nach dem BERENIS- Sondernewsletter
zu schliessen, sind
sämtliche bisher
erlassenen Bundesgerichtsurteile in Sachen Gesundheitsschädigung durch Mobilfunkstrahlung endgül- gar nicht mehr geduldet wird, ist die Mär von sogenannten ideel- len, das heisst rein psychologischen Auswirkungen von Mobilfunksen- dern. Diese gehören fortan ins Ka- pitel Mobbing und Rufschädigung.
. Zudem zeigen die Studi- en, dass sehr junge oder auch alte - was selbstverständlich auch für an- Stress hervorrufen.»
Mit Individuen sind nicht etwa Kro- kodile gemeint, sondern Menschen wie Du und ich.