Page 10 - 119-Rundbrief
P. 10

Gigaherz.ch 119. Rundbrief Seite 10
 􏰀􏰁􏰂 􏰄􏰅􏰆􏰅􏰇􏰈􏰉 􏰊􏰅􏰋􏰅􏰆􏰌􏰅􏰍􏰎􏰈
􏰏􏰌 􏰐􏰈􏰌 􏰑􏰒􏰌 􏰐􏰈􏰌 􏰁􏰈􏰎􏰈􏰓􏰌􏰐􏰈􏰔 􏰒􏰐􏰈􏰇 􏰕􏰅􏰌􏰉􏰒􏰌􏰖􏰆􏰈􏰍􏰗􏰇􏰐􏰈􏰌 􏰈􏰇􏰉􏰈􏰓􏰘􏰉􏰈􏰌 􏰊􏰅􏰋􏰆􏰈􏰙􏰓􏰘􏰘􏰓􏰚􏰋􏰌􏰚􏰈􏰌 􏰛􏰜􏰇 􏰝􏰒􏰆􏰓􏰘􏰛􏰋􏰌􏰞􏰔􏰟􏰈􏰌􏰐􏰈􏰘􏰅􏰚􏰈􏰌 􏰚􏰓􏰆􏰉 􏰈􏰖 􏰅􏰎 􏰟􏰠􏰍􏰘􏰋􏰖􏰖 􏰡􏰈􏰙􏰈􏰓􏰘􏰖 􏰈􏰓􏰌 􏰕􏰅􏰢􏰓􏰉􏰈􏰘 􏰣􏰤􏰋􏰥􏰅􏰚􏰈􏰌􏰦 􏰐􏰓􏰈 􏰈􏰇􏰛􏰜􏰘􏰘􏰉 􏰙􏰈􏰇􏰐􏰈􏰌 􏰎􏰜􏰖􏰖􏰈􏰌􏰧 􏰆􏰈􏰑􏰒􏰇 􏰈􏰓􏰌􏰈 􏰤􏰌􏰘􏰅􏰚􏰈 􏰓􏰌 􏰊􏰈􏰉􏰇􏰓􏰈􏰆 􏰚􏰈􏰌􏰒􏰎􏰎􏰈􏰌 􏰙􏰈􏰇􏰐􏰈􏰌 􏰐􏰅􏰇􏰛􏰨 􏰩􏰈􏰇 􏰍􏰓􏰈􏰇 􏰚􏰈􏰌􏰅􏰋 􏰍􏰓􏰌􏰖􏰠􏰍􏰅􏰋􏰉􏰧 􏰍􏰅􏰉 􏰐􏰈􏰖 􏰪􏰫􏰈􏰇􏰈􏰌 􏰎􏰓􏰉 􏰐􏰈􏰌 􏰬􏰇􏰭􏰌􏰈􏰌 􏰮􏰋 􏰞􏰭􏰎􏰢􏰛􏰈􏰌􏰨
􏰑􏰒􏰌 􏰯􏰅􏰌􏰖􏰔􏰰􏰨 􏰱􏰅􏰞􏰒􏰆􏰧 􏰁􏰓􏰚􏰅􏰍􏰈􏰇􏰮􏰨􏰠􏰍􏰧
Unter dem Kapitel «Bauabnahme» 􏰐􏰓􏰞􏰷􏰈􏰇􏰈􏰌 􏰐􏰓􏰈 􏰸􏰋􏰮􏰈􏰇􏰌􏰈􏰇 􏰁􏰈􏰎􏰈􏰓􏰌􏰐􏰈􏰌 in ihren Baubewilligungen jeweils nachstehende Bedingungen. Diese haben sie nicht etwa selber erfun- den, sondern schön brav Wort für Wort in den Vorgaben des kantona- len Amtes für Umwelt und Energie (UWE) und der Dienststelle Raum 􏰋􏰌􏰐 􏰩􏰓􏰇􏰉􏰖􏰠􏰍􏰅􏰫 􏰹􏰺􏰤􏰩􏰏􏰻 􏰅􏰆􏰚􏰈􏰖􏰠􏰍􏰇􏰓􏰈- 􏰆􏰈􏰌􏰨 􏰼􏰽􏰈􏰌􏰖􏰓􏰠􏰍􏰉􏰘􏰓􏰠􏰍 􏰒􏰍􏰌􏰈 􏰌􏰋􏰇 􏰈􏰓􏰌􏰈 Sekunde zu überlegen, welche un- möglichen Strapazen sie sich da 􏰖􏰈􏰘􏰆􏰖􏰉 􏰅􏰋􏰾􏰜􏰇􏰐􏰈􏰌􏰨
􏰊􏰅􏰋􏰅􏰆􏰌􏰅􏰍􏰎􏰈􏰂
Im Rahmen der Inbetriebnahme der Anlage, muss eine Bauabnahme durch die Leitbehörde (Gemeinde) durchgeführt werden. Es sind dabei die verwendeten Antennen sowie deren genaue Lage zu überprüfen 􏰋􏰌􏰐 􏰎􏰓􏰉 􏰐􏰈􏰌 􏰓􏰎 􏰟􏰉􏰅􏰌􏰐􏰒􏰇􏰉􏰐􏰅􏰉􏰈􏰌􏰆􏰘􏰅􏰿 bewilligten Angaben (Antennentyp, Azimut und Neigungswinkel) zu ver-
􏰟􏰠􏰍􏰙􏰅􏰇􏰮􏰈􏰌􏰆􏰋􏰇􏰚􏰧 􏰲􏰳􏰨 􏰴􏰈􏰆􏰇􏰋􏰅􏰇 􏰵􏰶􏰵􏰵
􏰚􏰘􏰈􏰓􏰠􏰍􏰈􏰌􏰨 􏱀􏰋􏰐􏰈􏰎 􏰎􏰋􏰖􏰖 􏰚􏰈􏰢􏰇􏰜􏰫 􏰙􏰈􏰇- 􏰐􏰈􏰌􏰧 􏰒􏰆 􏰖􏰭􏰎􏰉􏰘􏰓􏰠􏰍􏰈 􏰤􏰋􏰥􏰅􏰚􏰈􏰌 􏰈􏰇􏰛􏰜􏰘􏰘􏰉 sind. Sind die bewilligten Angaben nicht eingehalten und/oder sind 􏰌􏰓􏰠􏰍􏰉 􏰅􏰘􏰘􏰈 􏰤􏰋􏰥􏰅􏰚􏰈􏰌 􏰈􏰇􏰛􏰜􏰘􏰘􏰉􏰧 􏰐􏰅􏰇􏰛 􏰐􏰓􏰈 Anlage nicht weiterbetrieben / nicht in Betrieb genommen werden. (Die Klammern wurden nicht von Giga- herz gesetzt!)
Einsprechende und Beschwerde- führende dürfen hier ruhig einmal den Antrag stellen dabei zu sein, wenn der Bauverwalter der Ge- meinde oder eventuell der Gemein- deschreiber höchst persönlich oder vielleicht sogar die Gemeindepräsi- 􏰐􏰈􏰌􏰷􏰌􏰧 􏰐􏰓􏰈 􏰐􏰓􏰈􏰖􏰈􏰌 􏰊􏰘􏰗􏰐􏰖􏰓􏰌􏰌 􏰋􏰌􏰉􏰈􏰇- schrieben haben, auf den freiste- henden 25m hohen Mast steigen 􏰋􏰌􏰐 􏰐􏰒􏰇􏰉 􏰓􏰎 􏰕􏰘􏰈􏰿􏰈􏰇􏰚􏰋􏰇􏰉 􏰍􏰭􏰌􏰚􏰈􏰌􏰐 mit der Lupe die chinesischen Ty- penschilder der Antennen entzif- fern, oder mit dem GPS-gestützten 􏰱􏰋􏰖􏰷􏰈􏰇􏰚􏰈􏰇􏰭􏰉 􏰐􏰅􏰖 􏰈􏰓􏰌􏰚􏰈􏰖􏰉􏰈􏰘􏰘􏰉􏰈 􏰎􏰈-

























































































   8   9   10   11   12