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Gigaherz.ch 119. Rundbrief Seite 10
Unter dem Kapitel «Bauabnahme» in ihren Baubewilligungen jeweils nachstehende Bedingungen. Diese haben sie nicht etwa selber erfun- den, sondern schön brav Wort für Wort in den Vorgaben des kantona- len Amtes für Umwelt und Energie (UWE) und der Dienststelle Raum - Sekunde zu überlegen, welche un- möglichen Strapazen sie sich da
Im Rahmen der Inbetriebnahme der Anlage, muss eine Bauabnahme durch die Leitbehörde (Gemeinde) durchgeführt werden. Es sind dabei die verwendeten Antennen sowie deren genaue Lage zu überprüfen bewilligten Angaben (Antennentyp, Azimut und Neigungswinkel) zu ver-
- sind. Sind die bewilligten Angaben nicht eingehalten und/oder sind Anlage nicht weiterbetrieben / nicht in Betrieb genommen werden. (Die Klammern wurden nicht von Giga- herz gesetzt!)
Einsprechende und Beschwerde- führende dürfen hier ruhig einmal den Antrag stellen dabei zu sein, wenn der Bauverwalter der Ge- meinde oder eventuell der Gemein- deschreiber höchst persönlich oder vielleicht sogar die Gemeindepräsi- - schrieben haben, auf den freiste- henden 25m hohen Mast steigen mit der Lupe die chinesischen Ty- penschilder der Antennen entzif- fern, oder mit dem GPS-gestützten -