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Gigaherz.ch 105. Rundbrief Seite 5
  Folie 2 oben: 100mal mehr Daten in 100mal höherer Geschwindigkeit wird versprochen. Wir haben immer gerät- selt, wie das wohl gehen soll. Jetzt wissen wir es. Anstatt einer Strahlenkeule pro Senderichtung sollen es jetzt 64 sein. Je 8 nebeneinander und je 8 übereinander. Dicke der Keule nach 25m = 10m in der Höhe.
Die elektrische Feldstärke beträgt nach 25m Distanz 61V/m (Volt pro Meter). Das ist dort, wo die ersten Nachbar- häuser stehen und bisher ein Grenzwert von 5 resp. 6V/m galt. Dieser Wert von 61V/m nimmt bis zu einer Distanz von 11m, das heisst bis Beginn der roten Zone, stetig bis auf 120V/m zu. Diese rote Zone, früher Sicherheitsab- stand genannt, innerhalb welchem sich niemand länger als 7Minten aufhalten darf, betrug bis anhin 61V/m und lag je nach Kaliber der Basisstation zwischen 4 und 10m. Bei 5G sollen es also 120V/m bei einem Abstand 11.1m sein.
Die ICNIRP, die sich internationale Strahlenschutzkommission nennt, in Wirklichkeit keine Behörde, sondern ein rein privater Verein ist, hat ihre Grenzwertempfehlungen bereits 5G-fähig gemacht. Diese lauten neu für den Frequenzbereich von 5G auf 200V/m für Arbeitsplätze und 90V/m für die Allgemeinbevölkerung. Das heisst, um 5G einführen zu können müssten die Schweizer Anlage-Grenzwerte von 5 resp 6V/m komplett aufgehoben und der Sicherheitsabstand von heute 61 V/m auf 200V/m angehoben werden. Das wird postwendend auch die WHO machen, da die ICNIRP dort als Top-Einflüsterer wirkt.
Folie 3 links: Ericsson resp. Swisscom verkaufen nicht nur Sektorstrahler nach Folie 2, sondern für eine Frequenz von 28Gigahertz auch noch Rundstrahler mit insgesamt 250Strah- lenkeulen. Immer 5 Keulen übereinander oder je 50 im Kreis herum nebeneinan- der. Innerhalb der gelben Zone nimmt die Strahlung von 120V/m bis auf 61V/m in einem Abstand von rund 10.5m ab.
 





























































































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