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Gigaherz.ch 103. Rundbrief Seite 15
 Grenzwerte sofort verschärfen und nicht lockern
Eine Tierstudie aus Italien belegt erneut erhöhtes Krebsrisiko durch Mobilfunk-Strahlung. Pressemitteilung des Dachverbandes Elektrosmog Schweiz und Liechtenstein vom 30. März 2018
Das Ramazzini Institut in Bologna hat die Ergebnisse seiner mit Spannung erwarteten Ratten-Studie1 in einer wissenschaftlichen Fachzeitschrift2 veröffent- licht.
Die Tiere wurden über längere Zeit mit unterschied- lichen und schwachen Mobilfunksignalen bestrahlt. Dabei wurde festgestellt, dass bei den bestrahlten Tieren signifikant mehr geschädigte Zellen auftraten als bei nicht bestrahlten Tieren. Sogenannte Sch- wannome, eine sonst sehr seltene Krebsart im Herz, und Tumore im Kopf waren die Folge.
Die Ergebnisse bestätigen diejenigen der grossen staatlichen NTP-Tierstudie3 in den USA, wo es um die Bestrahlung mit starken Funksignalen ging. Zu- dem decken sich die verschiedenen Laborergebnis- se mit den Ergebnissen der internationalen Cefalo- Studie4, an der auch die Schweiz beteiligt war. Bei dieser Studie wurde bereits im Jahr 2011 statistisch nachgewiesen, dass Kinder- und Jugendliche ein hö- heres Risiko für Hirntumore tragen, wenn sie Han- dys nutzen.
Demnach begünstigt nicht nur starke, sondern auch schwache Strahlung des Mobilfunks die Entstehung von Krebs im Kopf und im Herz. Es treten sogar Ef- fekte unterhalb des Schweizer Immissionsgrenzwer- tes von 61 V/m und des Anlagegrenzwertes von 6 V/m auf. Eine ebenfalls aktuelle Studie5 aus Gross- britannien belegt, dass sich die bösartigen Hirntu- more von 1995 bis 2015 mehr als verdoppelt haben. Ein Zusammenhang mit der Mobilfunkstrahlung ist nicht mehr auszuschliessen. Experten fordern nun, dass das Krebsrisiko von der internationalen Ver- einigung für Krebsforschung (IARC) neu beurteilt wird. Bereits im Jahr 2011 wurde Funkstrahlung in das Register krebserregender Stoffe aufgenommen und als «möglicherweise» krebserregend klassifi-
1 ehtrust.org/worlds-largest-animal-study-on-cell-tower-radiati- on-confirms-cancer-link/
2 www.sciencedirect.com/science/article/pii/ S0013935118300367?via%3Dihub
3 ntp.niehs.nih.gov/about/org/sep/trpanel/meetings/index. html#20180328
4 electromagnetichealth.org/electromagnetic-health-blog/cefa- lo/
5 microwavenews.com/news-center/gbms-rising-uk
ziert. Jetzt sei der Zeitpunkt gekommen, die Klassifi- kation auf «wahrscheinlich» oder sogar auf «sicher» anzuheben.
Diese wissenschaftlichen Erkenntnisse rechtfertigen den kürzlich gefällten Entscheid des Ständerates, die geltenden Anlagegrenzwerte für Antennenmasten nicht zu lockern. Unsere Grenzwerte sollten eigent- lich einen vorsorglichen Schutz bieten, was von der Studie aus Italien jedoch in Frage gestellt wird. Statt über eine Lockerung, sollte nun ernsthaft über eine Verschärfung der Grenzwerte diskutiert werden. Die Gesundheit muss über den wirtschaftlichen In- teressen der Mobilfunkindustrie stehen.
Die Gesundheitsbehörden BAFU und BAG müs- sen die geltenden Grenzwerte für den Mobilfunk aufgrund dieser Faktenlage neu beurteilen. Indus- trieunabhängige Studien sind dabei höher zu ge- wichten als bisher. Insbesondere sollte man sich von den dominierenden Einflüssen der NGO ICNIRP ver- abschieden. Die «Fake-News» der Mobilfunklobby sind offen als billige Ausreden, Täuschungen oder gar Lügen zu benennen. Nachdem mehrere Ge- richtsfälle im Ausland zu Gunsten von Geschädigten ausgefallen sind, stehen auch unsere Gerichte in der Verantwortung ihre äusserst mobilfunkfreundliche Rechtsprechung zu überdenken.
Markus Lauener, Präsident
Dachverband Elektrosmog Schweiz und Liechtenstein www.funkstrahlung.ch – info@funkstrahlung.ch
  

















































































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