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Gigaherz.ch 98. Rundbrief Seite 8
 Kinderzimmer, Schlafzimmer, Wohnzimmer und Büroräume, die mit Hochfrequenzstrahlung von 17.3V/m belastet sind, wie dies die Schweizer Mo- bilfunklobby als massvolle Anhebung jetzt anpreist. Die höchstbelasteten, uns bekannten OMEN liegen bei 12V/m in der City von London und den Slums brasilianischer Grossstädte.
Solche Zustände sind absolut nicht erstrebenswert.
Fakt 3: 52% der Schweizer Bevölkerung oder über 4.3 Millionen Personen, halten Mobilfunkantennen, für gesundheitlich gefährlich oder eher gefährlich. 12% oder 960‘000Personen sogar für sehr gefähr- lich. Dies geht aus den statistischen Erhebungen des Bundesamtes für Statistik hervor. Die Umfrage- Ergebnisse blieben von 2010 bis 2015 trotz massivs- ter, millionenschwerer, oft unlauterer Propaganda- manöver der Mobilfunkanbieter völlig unverändert.
FAZIT: 4.3 Millionen in diesem Land können sich nicht irren. Es darf nicht mehr länger toleriert wer- den, dass 4.3 Millionen Schweizerinnen und Schwei- zer weiterhin als Phobiker, psychisch Gestörte, ein- gebildete Kranke oder gar Versicherungsbetrüger beschimpft und verspottet werden.
Das Thema ist bei dieser klaren Volksmeinung von grösstem öffentlichen Interesse und bedarf einer äusserst seriösen, neutralen Bearbeitung und nicht einer Motion aus Kreisen der Mobilfunkindustrie.
Von Ihnen sehr geehrte Damen und Herren Stände- räte erwarten wir, dass Sie das Volk vertreten und nicht verkaufen.
Mit freundlichen Grüssen,
Gigaherz.ch - Schweizerische Interessengemein- schaft Elektrosmog-Betroffener
Flüehli 17
3150 Schwarzenburg
Der Präsident: Hans-U. Jakob
 Zweiter offener Brief an den Ständerat Betreffend neuem Gesetz über den Um- und Ausbau der Stromnetze Schwarzenburg, 5. Dezember 2016
Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Ständerätinnen Sehr geehrte Ständeräte
Am 8. Dezember stimmen Sie über die Einführung eines neuen Gesetzes über den Um- und Ausbau der Stromnetze ab. Wir bitten Sie inständig dieses Gesetz aus nachfolgenden Gründen abzulehnen resp. nachzubessern. (Im Wissen um Ihre gegen- wärtig sehr hohe Arbeitsbelastung haben wir die wichtigsten Fakten nachfolgend so kurz wie mög- lich zusammengefasst.)
Hochspannungsleitungen erzeugen in ihrer unmit- telbaren Umgebung gesundheitsschädigende nie- derfrequente Magnetfelder. Verantwortlich für die Stärke und Grösse eines solchen Magnetfeldes ist nicht die Spannung in Kilovolt, sondern der Strom in Ampère oder Kiloampère. Die Masseinheit zur Quantifizierung von niederfrequenten Magnetfel- dern ist das μT (Mikrotesla)
Am Schweizer Grenzwert von 1 Mikrotesla darf nicht gerüttelt werden.
Auf Grund zahlreicher wissenschaftlicher Studien und Erfahrungswerte wurde in der Schweiz der Grenzwert für niederfrequente Magnetfelder auf 1
Mikrotesla festgesetzt, obschon die internationale Krebsagentur der WHO bereits im Jahr 2002 solche Magnetfelder ab 0.4 Mikrotesla und höher als mög- licherweise kanzerogen erklärt und auf Stufe 2B gesetzt hat. 2B ist gleichrangig mit dem hierzulan- de verbotenen Schädlingsbekämpfungsmittel DDT. Seither sind zahlreiche weitere Studien im Umlauf, die den Level von 0.3 bis 0.4Mikrotesla als kanzero- gen bestätigen.
Am Schweizer Grenzwert von 1Mikrotesla darf des- halb nicht gerüttelt werden, so wie dies die Erfinder des neuen Gesetzes gerne möchten. Denn um in besiedelten Gebieten wie auch bei Einzelhöfen die Einhaltung des 1Mikrotesla-Grenzwertes sicherzu- stellen gibt es dort, wo die Einhaltung der erforder- lichen Distanz von ca. 200 m nicht möglich ist, nur eine Lösung und die heisst „unter den Boden“.
Alles Nötige zum Thema Hochspannungsleitungen und Krebs finden Sie unter www.gigaherz.ch/hoch- spannungsleitungen-und-krebs-1659/
Der Fall Wattenwil-Mühleberg
Mit dem Bundesgerichtsurteil 1c_129/2012 vom 12.11.2012 wurde die vom Bundesamt für Energie erteilte Plangenehmigung für die 230kV-Hochspan-












































































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