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Gigaherz.ch 94. Rundbrief Seite 7
 steuerung verboten sei – zum Glück für Sunrise. Einwand der Einsprecher: Auch die Messung ist ja noch unbekannt, um eine Seitensteuerung festzu- stellen. Antwort BVED: „Wie aus [...] hervorgeht, ist keine Seitensteuerung der Antenne geplant. Wo keine [... (Seitensteuerung)] besteht, braucht deren Strahlung auch nicht gemessen zu werden.“ Ist das Problem der nachträglichen Einführung überhaupt gesehen worden?? Oder kann nicht sein, was nicht sein darf?
Auch beim Denkmalschutz sehen die Berner kein Problem – trotz massiger Antenne mit einem Kabel- salat von 36 (!) Anschlüssen, nur ca. 50 Meter neben einem vom Regierungsrat geschützten Gebäude. Zwar darf man gemäss den Grundsätzen der Eidg. Kommission für Denkmalpflege EKD (publiziert im „Leitfaden Mobilfunk für Gemeinden und Städten“, p.27) in der Umgebung von Baudenkmälern eine Antenne nur bauen, wenn sie den Blick vom öf- fentlich zugänglichen Boden auf das Denkmal nicht stört. Das wird hier abgewiesen, nach Anhörung einer Fachkommission: Die Antenne auf dem Nach- barhaus wirkt gar nicht störend. Die Grundsätze der EKD sind nicht mehr viel wert. „Grundsätze“ und „Empfehlungen“ sind halt relativierbar.
Zu einem Achtel wurde die Beschwerde gutge- heissen. Das BECO wollte bei zwei Wohnungen kei- ne Abnahme-Messung anordnen, wo es der Bund
verlangt (rechnerische Prognose bei fixem Strahl: 4.05 V/m und 4.93 V/m bei erlaubten 5 V/m). Ge- mäss den Bundes-Regeln, die ja auch nur „Vollzugs- Empfehlungen“ sind, müsste gemessen werden, wo die Prognose mehr als 4 V/m ergibt. Die BVED sah es auch so – hier muss gemessen werden! Phantasie- voll und praxisfremd ist die Haltung des BECO: Man müsse nicht überall messen, denn: „Falls sich direkt betroffene Anwohner erkundigen würden, könnten zum Zeitpunkt der Abnahmemessung auch diese Orte berücksichtigt werden“. Das heisst also: Nicht mehr die Behörden prüfen, ob eine Anlage geset- zeskonform betrieben wird, sondern die Anwohner müssen sich spontan und erst noch zur richtigen Zeit danach erkundigen – erst dann wird abgeklärt. Zum Glück hat dieser Unsinn Schiffbruch erlitten.
Andernorts in der Schweiz wird die Seitensteue- rung auch eingeführt – so viel ist sicher! Ob es in anderen Kantonen auch so leicht möglich ist, durch nachträgliches Auswechseln der Elektronik einen il- legalen Zustand des Senders herbeizuführen – ohne dass es jemand nachweisen, widerlegen oder ver- hindern kann?
(**) HUAWEI-Werbung dafür, dass der Strahl seit- lich abgelenkt wird, in Englisch, vgl. Fig. 4: wie man statt in drei Sektoren in deren sechs sendet:
www.huawei.com/ilink/en/download/ H2014043004
 Die Medien werden aufmerksam
Dachverband Elektrosmog Schweiz und Liechtenstein, 31. Januar 2016 www.funkstrahlung.ch
Auf Seite 4 ist beschrieben, dass sich Radio DRS in der Sendung KONTEXT mit dem Thema Elektro- sensibilität auseinandergesetzt hat. Auch die SRF- Sendung „10vor10“ vom 13. Januar 2016 hat auf Grund der Meldungen über die geplante Erhöhung der Grenzwerte eine Reportage gebracht. Markus Lauener, der Präsident des Dachverbandes Elektro- smog Schweiz und Liechtenstein kommt dabei zu Wort und der Bauer Hans Sturzenegger, dessen Hof während einiger Jahre der Strahlung einer Mobil- funkantenne ausgesetzt war. Die Sendung 10vor10 vom 13. Januar 2016 findet man auf der Website www.srf.ch. Nacheinander muss Folgendes aus- wählt werden: - SENDUNGEN A-Z - #0-9 - 10vor10 - Alle Ausgaben von «10vor10» - herunterscrollen bis „Ausgestrahlte Sendungen bis ....“ - im Datumfeld JANUAR auswählen - herunterscrollen bis „10vor10
vom 13.01.2016“ - Auswahl des Beitrags 4 „Erleich- terter Bau von Handy-Antennen“.
Informationen verbreiten über die Ausbreitung des Elektrosmogs, über die Gefährdung der Gesund- heit von Mensch und Tier, über die Probleme von Elektrosensiblen, über die Verantwortungslosigkeit der Industrie und die Sorglosigkeit der Politik ist eines der Ziele des Dachverbandes. Bevölkerung, Politiker|innen und Medienschaffende müssen dauernd darauf aufmerksam gemacht werden. Hel- fen Sie mit, zum Beispiel im persönlichen Gespräch mit ihren Nachbarn, mit dem Verteilen von Flyern, dem organisieren von Vorträgen oder mit Briefen an Ihren Gemeindepräsidenten und Ihre Vertreter im Kantonsparlament und den eidgenössischen Rä- ten. (ak)






















































































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