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Gigaherz.ch 88. Rundbrief Seite 5
 Die Risiken der allgegenwärtigen Funk-
Belastung sind nicht mehr zu leugnen
Eine öffentliche Tagung der Kompetenzinitiative in Würzburg sieht den Strahlenschutz vor neuen Aufgaben
Auszug aus dem Tagungsbericht von von Prof. Karl Richter und Dr. Peter Ludwig, 26. April 2014
 Die Hinweise auf schädigende Auswirkungen des Mobil- und Kommunikationsfunks haben sich weltweit vervielfacht und verdichtet. Die Gesund- heits- und Umweltgefährdungen bestätigen sich inzwischen auch in Langzeitbeobachtungen. Ihnen war am 5. April in Würzburg die öffentliche Tagung „Langzeitrisiken des Mobil- und Kommunikations- funks“ gewidmet.
Langzeitrisiken als gesundheitspolitische Aufgabe Prof. Dr. phil. Karl Richter (Saarbrücken) begründte, warum solche Langzeitwirkungen für den Strahlen- schutz eine neue Herausforderung bedeuten. Die bis- herigen Aussagen über mögliche Risiken basieren auf Kurzzeitforschungen und in den Grenzwerten wird der Zeitfaktor nicht berücksichtigt. Die Tagung zeig- te die Bedeutung dieses
Er machte das Phänomen der Elektrosensibilität als Wechselwirkung von schädigenden äußeren Einwir- kungen und internen Reaktionsmustern verständlich. Dr. med. Horst Eger (Naila) informierte darüber, dass die mit der Naila-Studie diagnostizierten Gesund- heitsstörungen von der Social Security Administrati- on in Kalifornien als „Kausaler Nachweis des Schädi- gungspotenzials technischer hochfrequenter Felder“ anerkannt worden sind.
Dementierung von Risiken und Schutzbegrenzung als ‚Strahlenschutz‘?
Ein Vergleich etwa mit der von der deutschen Strah- lenschutzkommission (SSK) vorgelegten „Gesamt- schau“ der Risiken (2011) zeigt, wie gründlich die Deu- tungen der Forschungslage divergieren.
Prof. Dr. med. Franz Adlkofer (Berlin) be- leuchtete die Geschich- te der weltweiten Fehlsteuerungen des Gesundheitsschutzes. Prof. Dr.-Ing. Wilfried Kühling (Halle) begrün- dete die Notwendigkeit, zwischen einklagbaren „Gefahrenschutzwer- ten“, die lediglich einen Mindeststandard mar- kieren, und den in der Rechtsetzung vorgese- henen empfindlicher
eingestellten „Vorsorgewerten“ zu unterscheiden.
Technikpolitik jenseits von Recht und Haftung?
Der Verwaltungsrichter i. R. Bernd Irmfrid Budzinski (Freiburg i. Br.) sichtete und bewertete die betriebe- ne Mobilfunkpolitik aus juristischer Perspektive. Die Ausführungen betrachteten es als Indiz einer rechts- fernen und menschenrechtswidrigen Politik, wenn eine wachsende Zahl von Menschen gezwungen wird, „mit Schlafstörungen neben Mobilfunkmasten leben, sich aufwändig abschirmen, im Keller hausen oder entschädigungslos das Haus verlassen“ zu müssen.
Den vollständigen Tagungsbericht können Sie auf www.kompetenzinitiative.net lesen.
Zeitfaktors an Fragestel-
lungen, für die er konsti-
tutiv ist: z. B. als Latenz-
zeit bei der Entstehung
von Krebs oder als Le-
benserwartung für die
Gruppe der Kinder. Die
Erkenntnisse des schwe-
dischen Forschers Prof.
Dr. med. Lennart Har-
dell (Örebro, Schweden)
zeigen sehr deutlich,
dass Handystrahlung
und Schnurlostelefone
sowohl ein krebsauslö-
sendes als auch ein das
Krebswachstum beschleunigendes Potenzial besitzen. Dr. rer. nat. Ulrich Warnke (Saarbrücken) bestätigte die Schädigungspotenziale an der dramatischen Zu- nahme von Entzündungen, die sich in verschiedene Krankheitsbilder hinein fortsetzen, darunter nicht zuletzt Krebs. Prof. Dr. med. Michael Kundi (Wien) kam zu dem klaren Ergebnis, dass von einer beson- deren Gefährdung der Kinder ausgegangen werden muss. Je früher Kinder mit der Akkumulation der Ex- position begännen, desto größer sei später auch die Gefahr, daran zu erkranken. Dr. med. Karl Braun-von Gladiß (Lüneburg) beschrieb körperliche, psychische und psychosoziale Effekte mobiler Kommunikation.
Mobilfunkwellen sind rechtlich generell genauso wie etwa Autoabgase oder Zigarettenrauch zu behandeln.
Das bedeutet:
Aufklärung der Bevölkerung, Handyverbot für Kinder, Genereller Kabelvorrang, Ende
der sog. Indoor-Versorgung, funkfreie Gebiete und allgemeine Sendeleistungs- minimierung aller Funktechniken auf das technisch notwendige Maß sowie Erlass
eines Mobilfunkgesetzes mit Kinder-, Nachbar- und Versicherungsschutz.






























































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