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Gigaherz.ch 83. Rundbrief Seite 5
 me, welche aufzeigen, dass sich die Feldstärke jeweils pro Stockwerk Höhenzunahme verdop- peln kann, so im Sinne 0.2-0.4-0.8-1.6-3.2-6.4V/ m (Volt pro Meter), in diesem Beispiel EG bis 5. Stock. Nicht berücksichtigt wurde ferner die Ab- schattung durch Nachbargebäude, dort wo kei- ne Sichtverbindung zur Sendeantenne besteht.
Und als Witz muss wohl die Behauptung einge- stuft werden, die durchschnittliche Aufenthalts- höhe eines Durchschnittsbaslers liege bei 2m über Erdboden. Wenn schon mit Abdeckungs- plänen (Feldstärkeverteilung) gefochten wird, hätte diese zusätzlich auf ei-
Fazit: Die Studie muss gar nicht weiter studiert und kommentiert werden, denn diese ist so falsch, dass sie falscher gar nicht sein könnte.
Vergleiche mit www.gigaherz.ch/1688 und www.gigaherz.ch/598
Wie geht es weiter?
Der Regierungsrat verspricht der Bevölkerung, mit der Aufhebung des Moratoriums würden zusätzliche kantonale Standorte einen positiven Beitrag zur Verringerung von Immissionsspitzen leisten. Gigaherz wird solche künftigen Projekte auf kantonalen Standorten deshalb genauestens
  ner Höhe des 4. und 6. Stock- werks erstellt werden müs- sen, wo in der Regel auch Sichtverbindung zu den Sen- deantennen besteht.
Eine solche Studie gehört in den Papierkorb und nicht auf den Tisch des Regierungsrats.
analysieren.
Heute wird in allen Mobilfunk- Antennenprojekten von den Betreibern wie folgt vorgegan- gen: Es werden die 3 Orte empfindlicher Nutzung mit der zu erwartenden höchsten
In der Executive Summary
steht auf Seite 3:
[...] Die Berechnungsergebnisse dieser Studie können nicht mit den Ergebnissen anderer Stu- dien verglichen werden [...] Ferner können die errechneten Immissionswerte nicht in Relation zu Anlagengrenzwerten gesetzt werden, da O- MEN (sog. Orte mit empfindlicher Nutzung) nicht analysiert wurden und die Methode nicht mit der Berechnungsmethodik gemäss NISV übereinstimmt. [...]
OMEN, das heisst Orte wo sich Menschen ge- mäss NISV (Strahlungsverordnung des Bundes) dauernd aufhalten, wurden gar nicht berück- sichtigt und die Berechnungsmethodik der NISV kurzerhand über Bord geworfen.
Die Studie ist weder nachvollziehbar noch überprüfbar
Wohl zu ihrer eigenen Sicherheit lassen die Ver- fasser auf Seite 11 verlauten: [...] Um Geschäfts- geheimnisse zu wahren, lieferten die Betreiber ihre Planungsdaten lediglich an 5ContinentsCon- sultigGroup. Die Planungsdaten wurden von 5CCG ausschliesslich zur Berechnung der Immis- sionssituation verwendet. Eine direkte Weiterga- be der Daten an den Kanton Basel-Stadt, an die drei Mobilfunkbetreiber oder an Dritte fand ver- einbarungsgemäss nicht statt. [...]
Strahlenbelastung gesucht. Dann wird zurückge- rechnet und die Sendeleistung so festgelegt, dass an diesen 3 Orten die zu erwartende Strah- lung (in V/m) rechnerisch 98% des Grenzwertes erreicht.
Wenn der Regierungsrat jetzt verspricht mit der Aufhebung des Moratoriums die Immissions- spitzen zu verringern, werden wir dafür besorgt sein, dass rechnerisch auf diese Art (in V/m) nur noch 50% des Grenzwertes erreicht werden dür- fen, was einer Reduktion der Sendeleistungen auf 1/4 der bisher projektierten ausmacht. Das Geschrei und der Höllenlärm der Betreiber ist uns so sicher wie das Amen in der Kirche.
Selbst wenn in V/m gerechnet, auf 72% statt auf 98% der Grenzwert-Ausschöpfung reduziert werden sollte, müsste die Sendeleistung bereits um 50% gedrosselt werden.
Wir werden den Regierungsrat auf seinen un- überlegten Versprechungen behaften und bitten die Basler Bevölkerung um Zustellung der öffentlich zugänglichen künftigen Projekt- daten an unsere Fachstelle.
Kommentare von Einwohnern der Stadt Basel auf den nächsten Seiten.
 












































































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