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Gigaherz 79. Rundbrief Seite 3
 nale Forschungsprogramm NFP-57. In seinem Urteil vom 20. Dezember 2011 kommt er zum Schluss: Die Studie „Prospektive Kohortenstudie zum Einfluss von hochfrequenten elektromagnetischen Feldern auf die gesundheitsbezogene Lebensqualität“ untersuchte die Frage ob alltägliche Exposition zu hochfrequenten elektromagnetischen Feldern zu Gesundheitsstörungen wie Kopfschmerzen, Konzentrationsschwierigkeiten oder Schlaf- störungen führt. Diese Studie kommt zum Schluss, dass sich insgesamt keine Hinweise ergaben, dass die heutige Expositionssituation in der Schweiz zu Gesundheitsstörungen führt. Messungen ergaben eine durchschnittliche Exposition von 0.21V/m, was weit unter dem Grenzwert (5V/m) liegt.
Einzelrichter Peter Linggi versucht auch im weiteren Verlauf seiner Erwägungen den Ein- druck zu erwecken, alle 42 Arbeiten aus dem Forschungsprogramm NFP-57 seien zu gleichen Schlüssen gelangt. Dass 90% der Arbeiten geheim gehalten und nur diejenigen 10% zugänglich sind, die industriekonform präpariert wurden, verschweigt er beharrlich. Selbstverständlich verschweigt er auch, dass die angeblich durchschnittliche schweizeri- sche Strahlenbelastung von 0.21V/m nur gerade bei 144 von 380‘000 Baslerinnen und Baslern erfasst wurde und selbstverständlich nicht bei solchen, die in unmittelbarer Nähe zu einer Mobilfunkantennen wohnten. Weiter verschweigt Linggi, dass diese Messungen mit einem Messgerät namens Dosimeter erhoben wurden, welches wie ein Zufallsgene- rator funktioniert.
Siehe auch unter www.gigaherz.ch/1721.
Wer die Geschichte des nationalen Forschungsprogramms NFP-57 näher kennt, wundert sich kaum über diese skandalöse Entwicklung. Der Nationalfonds, unter dessen Federführung das Forschungsprogramm NFP-57 abgewickelt wurde, ist eine als privatrechtliche Stiftung organisierte Institution, welche mit Steuergeldern und anderen Zuwendungen gespiesen wird und jährlich 700 Millionen an Forschungsgeldern verteilt.
Weil in den Statuten des als Stiftung organisierten Nationalfonds in Art. 2 Abs.2 klipp und klar steht: Der Einsatz von Mitteln des SNF ist ausgeschlossen für Forschung, die unmit- telbar kommerziellen Zwecken dient, erhob der Verein Gigaherz bereits im Januar 2011 bei der Eidg. Stiftungsaufsicht eine Stiftungsaufsichtsbeschwerde. Um der Mobilfunkin- dustrie weiterhin frei Fahrt zu ermöglichen, wurde diese am 19. April 2011 wie folgt abge- schmettert:
Die Veröffentlichung einer Synthese aus den Forschungsarbeiten, sei allein Sache der Leitungsgruppe, denn so würden dies angeblich die gesetzlichen Bestimmungen vorse- hen. (Art.8 V-FIFG). Die Schweizerischen Schutzorganisationen gegen nichtionisierende Strahlung hätten dazu nichts zu sagen und die Herausgabe der Forschungsarbeiten sei weiterhin zu verweigern. Punkt.
Siehe auch unter www.gigaherz.ch/1707
Sie haben alles im Griff auf dem sinkenden Schiff !
Übrigens, geforscht wurde nur für 4 Millionen. 1 Million hat die Administration verschlun- gen, obschon die ominöse Leitungsgruppe angeblich ehrenamtlich gearbeitet hat. Wahr- haft goldige Ehrenämter!
  
























































































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