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Gigaherz 79. Rundbrief Seite 2
 Behörden setzen falsche NFP-57 Schlussfolgerungen ein
von Hans-U. Jakob, 14.1.2011
Die Verantwortlichen aus dem nationalen Forschungsprogramm NFP-57 weigern sich nach wie vor standhaft, der Öffentlichkeit die 42 Arbeiten, welche mit 5 Millio- nen Steuergeldern finanziert wurden, zugänglich zu machen.
Kommuniziert wird einzig eine sogenannte Synthese, das heisst, eine knapp 50-seitige Zusammenfassung, verfasst von einer Leitungsgruppe. Gewisse Mitglieder dieser Lei- tungsgruppe wurden wegen ihrer Industriefreundlichkeit sogar von der Teilnahme an der Konferenz der Internationalen Krebsagentur IARC vom Mai 2011 in Lyon ausgeschlosse. Siehe auch unter www.gigaherz.ch/1727
Bezahle und schweige !
Das Volk, welches die Studien mit 5 Millionen Franken Steuer- geldern bezahlen durfte, soll nur erfahren, was die ominöse Leitungsgruppe von den 42 Arbeiten hält. In die Öffentlichkeit gelangten bis anhin, gezielt gesteuert, nur diejenigen 3-4 Ar- beiten, welche Mobilfunkstrahlung auf skandalöse Weise ver- harmlosen. (z.B. von Röösli und Achermann).
Die Veröffentlichung der übrigen Arbeiten würde im Laufe der
nächsten 8 Jahre in englischer Sprache in wissenschaftlichen
Zeitschriften erfolgen, heisst es. Wer Genaueres wissen wolle,
solle halt Englisch lernen und 6 wissenschaftliche Zeitschriften
abonnieren. Das ging aus der nur gerade 90-minütigen, öffent-
lichen Informationsveranstaltung des Nationalfonds vom 20.Mai 2011 in Bern sehr deut- lich hervor.
Siehe auch unter www.gigaherz.ch/1720
Keine Hemmungen im Aargau
Obige Tatsachen hindern nun Schweizer Behörden nicht daran, die Ergebnisse des NFP- 57 als absolut harmlos darzustellen. So schreibt zum Beispiel das Departement Bau, Ver- kehr und Umwelt in einer gerichtlichen Stellungnahme vom 20.12.2011: Der Abschluss- bericht der 4 Jahre dauernden Arbeiten wurde im Mai 2011 veröffentlicht. Insgesamt hat die Forschung des NFP-57 keine alarmierenden, neuen Tatbestände zu Tage gefördert, welche eine Anpassung der gesetzlichen Bestimmungen oder ein Eingreifen seitens der Behörden notwendig erscheinen lassen würden.
Was da das Aargauische Departement für Umwelt von sich gibt, entspricht wohl der Mei- nung der ominösen Leitungsgruppe, niemals aber dem Inhalt und den Erkenntnissen der 42 Arbeiten.
Noch dicker kommt es im Kanton Schwyz
Einzelrichter Peter Linggi vom Bezirksgericht Schwyz beruft sich ebenfalls auf das natio-
   















































































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