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Gigaherz 78. Rundbrief Seite 10
 Deutschland und Österreich sind da besser gerüstet, schreibt der Beobachter weiter: Dort beginnt die Verjährung erst zu laufen, wenn der Schaden bemerkt wird.
Dass jeder Schaden, der eingeklagt wird, zuerst auch bewiesen sein muss, leuchtet wohl jedermann ein. Aber dass ein Schaden eingeklagt werden muss, bevor dieser überhaupt eingetreten ist, wie dies die Schweizer Rechtsprechung verlangt, dürfte wohl einmalig auf der Welt sein.
Man stelle sich nur Bundesrichter Aemisegger vor, wie dieser mit einem hämischen Grinsen eine Klage von Hinterbliebenen abschmettert, die ihren Versorger nach 10 Jah- ren intensivem Handygebrauch an einem Hirntumor verloren haben. Gute Frau und liebe Kinder, die Beweisführung erübrigt sich, ihr hättet mit eurer Klage 10 Jahre früher kom- men sollen. Damals als eurer Daddy berufsbedingt mit dem intensiven Telefonieren an- fangen musste. www.gigaherz.ch/1611
Oder der Hauseigentümer, der sein Haus nur noch mit 30% Wertverlust verkaufen kann, weil auf einem der Nachbardächer seit 10 Jahren eine Mobilfunkantenne der 7500Watt- ERP-Klasse steht. www.gigaherz.ch/1457
Ein gefundenes Fressen für den Mobilfunklobbyisten Dr.iur. Aemisegger am Bundesge- richt. Für einen Dr.iur. Aemisegger der einst Bürgerinitiativen, die mit der Anpassung des Gemeindebaureglements versucht haben, Mobilfunkantennen aus Wohnzonen herauszu- bekommen, explizit als dumme Initiativen bezeichnet hat. www.gigaherz.ch/1269
Für einen Dr.iur. Aemisegger, der amtliche Abnahmemessungen an Mobilfunksendeanla- gen mit einer Genauigkeit von ±45% dem Bereich der exakten Wissenschaften zuordnet: www.gigaherz.ch/1692. Und einem Dr.iur. Aemisegger der Beweisdokumente über die Nicht-Existenz des sogenannten Qualitätssicherungssystems, welches im Falle von ver- deckten Erhöhungen der Sendeleistungen bei den kantonalen Umweltämter angeblich Alarm auslösen soll, unterdrückt oder verschwinden lässt. Urteil 1C_193/2011
Bei so viel Korruption im Schweizer Mobilfunkwesen hätte sich der Beobachter seine briefliche Anfrage bei den Netzbetreibern sowie Handyherstellern wie Motorola, Apple oder Samsung, ob sie bereit seien, einen Verjährungsverzicht abzugeben – also darauf zu verzichten, sich bei allfälligen Schadenersatzklagen wegen Handystrahlen später ein- mal hinter der Verjährung zu verstecken, wohl ersparen können.
Kein einziger Hersteller habe geantwortet, schreibt der Beobachter. Und die Netzbetrei- ber Swisscom, Sunrise und Orange wollten keinen Verjährungsverzicht abgeben – ob- wohl sie stets betonten, Handystrahlen seien unbedenklich. Sie würden ja dafür die ge- setzlichen Bestimmungen über die Grenzwerte sauber einhalten. Damit meinten sie na- türlich die Grenzwerte, von welchen das Schweizerische Bundesgericht ganz am Anfang des flächendeckenden Mobilfunks einmal schrieb: „Grenzwerte sind nicht nach medizini- schen Kriterien festzulegen, sondern nach technischer Machbarkeit und wirtschaftlicher Tragbarkeit.“ Urteil 1A_94/2000 vom 30.8.2000
Wie viel Korruption erträgt die Schweiz wohl noch?
     
























































































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