Page 10 - 72.Rundbrief
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Wenn wir alle nicht die verhängnisvolle Entwicklung dieser krankmachenden Kom- munikationstechnologien stoppen, wird das Leiden von Mensch und Natur zukünftig gewaltige Ausmasse annehmen und sich auf nachfolgende Generationen und auf unsere gesamte Mitwelt dramatisch auswirken.
In der Hoffnung auf einen fruchtbaren Dialog. Mit freundlichem Gruss, Barbara Dohmen
Liechtensteinisches Staatsgeheimnis Standortdatenblatt Liechtensteins Staatsbürger dürfen nach wie vor nicht wissen, wie stark, mit welcher Frequenz und in welche Richtungen ihre Mobilfunksender strahlen.
Der Staatsgerichtshof in Vaduz hat am 3.5.2010 im Regierungsgebäude getagt und als oberste Instanz entschieden, dass Mobilfunksender weiterhin unter höchstes lich- tensteinisches Staatsgeheimnis fallen.
Wer in der Schweiz eine strahlungsarme Wohnung sucht, ein Haus oder ein Stück Bauland zu erwerben gedenkt, sich über den Minderwert seiner Liegenschaft infolge Mobilfunksender in der Nachbarschaft Gedanken macht, kann sich auf der zuständigen Gemeindeverwaltung die Standortdatenblätter, Antennendiagramme und Baupläne eines oder mehrerer Mobilfunksender vorlegen und kopieren lassen. Diese kann er/sie dann einer Fachstelle seiner Wahl zustellen und sich die Strah- lenbelastung exakt berechnen lassen.
Mit der entsprechenden Software ist das wesentlich genauer, einfacher und billiger, als mit Messungen Vorort, welche sowieso nur gerade den Momentanwert wie- dergeben und erst noch zweifelhafte Hochrechnungen auf den möglichen Maxi- malwert erfordern. In der Schweiz sind die Gemeindeverwaltungen verpflichtet, diese Unterlagen zu archivieren und auf Verlangen vorzulegen, zu kopieren und mitzuge- ben. Dies, auch nachdem ein Baubewilligungsverfahren längstens abgeschlossen und die Anlage im Betrieb ist. (Verordnung über das Öffentlichkeitsprinzip in der Ver- waltung vom 24.Mai 2006). Nicht so in Liechtenstein. Auf 8 Seiten Juristen- Chinesisch macht der Staatsgerichtshof den Liechtensteinischen Untertanen klar, weshalb dieses Öffentlichkeitsprinzip für Liechtenstein nicht zur Anwendung gelan- gen dürfe. Der Umfang der Begründungen würde diesen Artikel und die Geduld der Leser sprengen. Hier deshalb nur einige Highlights:
Die Angst vor Gigaherz geht um
Eine Aussage von Swisscom-Meyer, vom Staatsgerichtshof für bare Münze genom- men, lautete:
Eine Aushändigung von Kopien komme nicht in Frage, da diese über kurz oder lang in falsche Hände geraten würden. Diese könnten innert Kürze in den Besitz der Schweizerischen Vereinigung Gigaherz gelangen, um den Inhalt zu überprüfen. Er- fahrungsgemäss würden in der Schweiz durch Gigaherz die komplexen technischen Daten falsch interpretiert und Swisscom sehe sich dann in aufwändigen Verfahren jeweils gezwungen, diese Falschinformationen richtig zu stellen. Hoppla! Anzufügen vergessen hat Swisscom-Meyer lediglich, dass bereits Duzende, wenn nicht gar Hun- derte von Baugesuchen in der Schweiz infolge falsch deklarierter Daten, entdeckt durch Gigaherz, zurückgewiesen wurden.

























































































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