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Der hauptsächliche Diskussionspunkt an den Verhandlungen der UBI vom 20. Februar 09 war derjenige, dass in einem Nachrichtenblock von weniger als 30 Sekunden, Falschmel- dungen, die bei genauerem Hinschauen und bei Rückfragen als solche erkannt werden könnten, wegen der Kürze des Beitrages angeblich keine Konzessionsverletzung darstellen. Offenbar hat sich die Kommission in der Zwischenzeit eine bessere Stoppuhr besorgt und die Zeit der Meldung nochmals nachgemessen. Denn im Urteil ist jetzt plötzlich von 40 Sekunden die Rede, welche nicht zu besonderer Sorgfalt verpflichten würden.(!)
Etwas Anderes als diese 30 Sekunden wurde am 20. Februar gar nicht verhandelt. Das wäre auch gar nicht möglich gewesen, denn die 9 Kommissionsmitglieder hatten weder Akten- kenntnis, noch hatten diese irgendwelche Akten zum Fall auf dem Tisch. Sie liessen sich einzig von einer sogenannten Fallreferentin ziemlich einseitig, sagen wir dem mal „inspirieren“.
Immerhin wirft die UBI in ihrem schriftlichen Urteil der Redaktion PULS zum Schluss doch noch vor, dass in ihrem Kurzbeitrag die Datenfälschung als FAKT und als erwiesene Tatsache dargestellt wurde, obschon in der offiziellen Mitteilung des Rektorates der UNI Wien nur von einem Verdacht die Rede gewesen sei.
Die Redaktion PULS wird aber gleich damit reingewaschen, dass sie sich auch auf Meldungen des Spiegels (eines Revolverblattes) und der NZZ (einer Wirtschaftszeitung) habe stützen dür- fen, welche auch ganz gross (und ebenso falsch) darüber berichtet hätten. (Kommentare in Klammern von Gigaherz)
Die Zusammensetzung der Kommission, die im Urteil aufgeführt ist, ist nicht dieselbe, die am 20. Februar verhandelt hat. Am 20 Februar führte ein Vizepräsident die Verhandlung. Roger Blum, der Präsident befand sich im Ausstand.
Aufgeführt im Urteil ist unter der Rubrik Besetzung jedoch Roger Blum als Präsident und eine am 20. Februar noch unbekannte Vizepräsidentin, Regula Bähler.(?) Blum hat das Urteil trotz- dem unterschrieben, obschon er an der Verhandlung gar nicht anwesend war.(!)
Als Schlusswort steht im Urteil:
Sollten die Studien nachträglich ihren wissenschaftlichen Wert wieder vorbehaltlos erlangen, würde es sich im Sinne des Vielfaltsangebotes aufdrängen, dass die Sendung PULS wieder darüber berichtet.
Man beachte: Im Sinne des Viefaltsangebotes und nicht etwa im Sinne der Wahrheit.
Mit keiner Silbe wird der von Gigaherz erhobene Vorwurf erwähnt, die Falschmeldung habe den Zweck gehabt, das Sponsoring durch die Mobilfunkbetreiber und Handyverkäufer am Schweizer Fernsehen und indirekt, via Krebsliga, auch an der Sendung PULS aufrecht- zuerhalten oder zu fördern.
Trotz dieses schwerwiegenden Fehlverhaltens der Redaktion PULS und des Schweizer Fernsehens wird die Beschwerde von Gigaherz abgewiesen.
FAZIT: Falschmeldungen, auch wenn diese bereits vor ihrer Ausstrahlung als solche zu erkennen sind, dürfen am Schweizer Fernsehen weiterhin ungestraft ausgestrahlt werden, so- lange diese in Kurzmitteilungen verpackt werden und kürzer als 40 Sekunden sind. Zu- sammenhänge mit dem Sponsoring solcher Sendungen, werden nicht untersucht. Trotz der 2 Antennenfreunde am Bundesgericht, wird Gigaherz den Fall dorthin weiterziehen. Es könnte ja sein, dass diesen ob so viel Unverschämtheit doch noch „der Hut hochgeht“.
Das Urteil trug für die Stromhändler und Mobilfunker bereits Früchte. In der Sendung Gesundheitsprechstunde wurde ungestraft eine weitere katastrophale Falschmeldung, kürzer als 30 Sekunden ausgestrahlt. Siehe unter http://www.gigaherz.ch/1453
 




















































































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