Page 3 - 67.Rundbrief
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während der Nacht mehr als 0.2 Mikrotesla betragen, mit Risikofaktor 2.8 die zweithäufigste Ursache für Kinderleukämiefälle sind.
Diese Ursache wird nur noch überboten, wenn die Mutter während der Schwangerschaft beruflich häufig mit Pestiziden zu tun hatte. (Risikofaktor 3.6) Wenn der Vater vor der Zeugung mit ionisierender Strahlung (Radioaktivität) belastet war, betrug der Risikofaktor 1.2. Nicht einmal Pestizide in der Nahrung vermögen mit Risikofaktor 1.5 das Magnetfeldrisiko zu überbieten!
Wie weit andere Krebsarten auf niederfrequente Elektromagnetische Felder, wie diese hauptsächlich von Hochspannungsleitungen ausgehen, zurückzuführen sind, kann dem ersten Kapitel des Reports der Bioinitiative (Zusammenfassung für die Oeffentlichkeit) entnommen werden.
Hier 5 Auszüge aus der deutschen Zusammenfassung für die Oeffentlichkeit der Bio- Initiative. Veranlasst durch die Kompetenzintiative
Siehe unter http://www.broschuerenreihe.net
Ermöglicht durch eine Spende der Johann-Wolfgang-von Goethe-Stiftung
Zitat aus Seite 17:
Das erhöhte Risiko für Brustkrebs beginnt bei niederfrequenten Feldern von 0.4 bis 1uT
Der Schweizer Grenzwert für neue Leitungen beträgt 1uT und für alte Leitungen 100uT
Zitat aus Seite 14
Elektrohandwerker haben ein 1.39 Faches Risiko für Hirntumore und ein 2-Faches Risiko für Prostatakrebs.
Zitat aus Seite 20
Das Alzheimer-Risiko bei niederfrequenten Feldern ist: 4.0 mal höher nach Hakansson 2003
2.3 mal höher nach Oio et al 2004
1.6 mal höher nach Feychting 2003
Zitat aus Seite 13
Menschen die in den ersten 5 Lebensjahren näher als 300m bei einer Hoch- spannungsleitung wohnten, hatten im späteren Leben ein 5-Faches Krebsrisiko Lowenthal, Tuck and Bray 2007
Zitat aus Seite 13
Rekonvaleszenz nach Krebs bei Kindern
4.5-Faches Sterberisiko bei 0.3uT
3.0-Faches Sterberisiko bei 0.2uT
Foliart, Pollock, Mezei, Iriye, Silva, Epi, Kheifets, Lind and Kavet 2006
Fazit: Die Entwarnung der Krebsliga ist fahrlässig und kriminell !
Weshalb sich die Krebsliga zu solchen Manövern hinreissen lässt, erklärt das grosszügige Sponsoring durch Strombarone und Mobilfunkbetreiber.
Am 20.2.09 hat die sogenannt unabhängige Beschwerdeinstanz UBI nämlich folgendes schwerwiegendes Urteil gegen Gigaherz gefällt:
Falschmeldungen, die bei genauem Hinschauen und bei Rückfragen als solche erkannt werden könnten, stellen keine Konzessionsverletzung dar und müssen nicht korrigiert werden, wenn diese kurz genug, das heisst, unter 30 Sekunden sind. Solche Kurzmeldungen benötigten nicht dieselbe Sorgfalt wie Reportagen... besonders dann nicht, wenn die Quelle als seriös erscheint.
 







































































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