Doris Leuthard
definiert die Physik und Funktechnik neu!
bemerkenswerte Rede zur geplanten Lockerung der Grenzwerte für Mobilfunkstrahlung.
Am 16.6.16 hielt Bundesrätin Doris Leuthard vor dem Nationalrat eine bemerkenswerte Rede zur geplanten Lockerung der Grenzwerte für Mobilfunkstrahlung in welcher sie so ziemlich die ganze Physik und Funktechnik auf den Kopf stellte. Hätte der Protokollführer diese anhand von Notizen niedergeschrieben, könnte man ihn als armen, ahnungslosen, völlig überforderten, unbeholfenen Laien bezeichnen, der so ziemlich alles durcheinander gebracht hat, was man durcheinander bringen kann. Aber weil das Wortprotokoll jeweils anhand einer Tonaufzeichnung niedergeschrieben wird, sieht die Sache schon etwas anders aus.
Die Rede von Bundesrätin Doris Leuthard in Normalschrift
Die Kommentare von H-U. Jakob in roter Schrägschrift
Leuthard Doris, Bundesrätin:
(01) "Die Mobilfunkstrahlung ist ja kein neues Thema. Seit zwanzig Jahren diskutiert man darüber, es gibt unzählige wissenschaftliche Studien, es kommen immer wieder dieselben Befürchtungen. Der Bundesrat teilt diese nicht. Er beantragt Ihnen die Annahme der Motion.
Man muss hier schon etwas präzise sein und sagen, um welche Strahlung es geht. Die WHO – das ist wohl die Organisation, die den Überblick über die weltweiten Studien hat, auf die sich das Parlament beruft – hat festgestellt: Hochfrequente Strahlung ist möglicherweise krebserregend. Dieselbe WHO hat festgestellt, dass epidemiologische Studien zu Sendeanlagen – und dazu gehören Mobilfunk-Basisstationen – nicht auf ein erhöhtes Krebsrisiko durch deren Strahlung hinweisen."
Kommentar (01): Die WHO stellt hier gar nichts fest, sondern die ICNIRP, welche sich Internationale Kommission zum Schutz vor Nichtionisierender Strahlung nennt, jedoch ein rein privater Verein aus lediglich 14 auserkorenen Wissenschaftlern ist, welcher mit seinen FACT-SHEETS nicht nur die WHO, sondern die meisten Regierungen der Welt unterwandert.
Keine Nation der Welt kann irgendjemanden in die ICNIRP delegieren oder von dort abberufen. Die Mitglieder bestimmen ihre Nachfolger selber auf Grund ihrer Qualifikationen als Abstreiter nicht-thermischer (biologischer) Wirkungen nichtionisierender Strahlung. Kürzlich wurde zum Beispiel der Schweizer Prof. Dr. Martin Röösli von der Universität Basel in die ICNIRP berufen. Die UNI Basel wird jährlich von der Industrie mit 138Millionern gesponsert. Herr Röösli weiss also ganz genau was er dort zu tun hat.
(02) "Man muss also unterscheiden: zwischen den ortsfesten Sendeanlagen mit schwächerer Belastung und den hochfrequenten Strahlungsanlagen. Hier geht es um die schwach strahlenden Anlagen, und deshalb ist die Behauptung, diese seien alle krebserregend, gemäss heutigem Kenntnisstand der Wissenschaft und der WHO, die das so proklamiert, auch faktisch falsch."
Kommentar (02): Mein Gott Frau Leuthard, was erzählen Sie da für einen Quatsch.
Ortsfeste Sendeanlagen sind immer hochfrequente Strahlungsquellen. Egal mit welcher Leistung diese senden ob mit einigen Watt, einigen Kilowatt oder sogar Megawatt.
Ortsfeste Sendeanlagen können niemals niederfrequent strahlen. Nur hochfrequente Strahlung kann die Quelle verlassen und mehrere hundert Meter oder mehrere Kilometer weit strahlen.
Niederfrequente Strahlung gibt es nur bei Stromversorgungsanlagen, wie Hochspannungsleitungen und Trafostationen. Und diese ist sehr eng an die Quelle gebunden und kann nicht „abfliegen“ wie hochfrequente Strahlung.
Wie stark oder schwach eine hochfrequente Strahlungsanlage strahlt, ist niemals von der Frequenz abhängig, sondern von der Sendeleistung in Watt oder Kilowatt. Die Frequenz gibt nur an, mit welcher Anzahl Schwingungen pro Sekunde ein elektromagnetisches Feld schwingt.
Im Mobilfunk werden folgende Frequenzbänder verwendet: 800MHz(Megahertz) 900MHz, 1800MHz und 2100MHz. 1Megahertz heisst 1Million Schwingungen pro Sekunde. Ein 800MHz-Sender kann ebenso stark oder auch stärker strahlen als ein 2100Mhz-Sender. Massgebend für Strahlungsstärke und Reichweite ist, wie schon gesagt, einzig die abgestrahlte Leistung ERP in Watt oder Kilowatt.
(03) "Es wird zu Recht gesagt, dass es bei Tieren Probleme gab. Auch dort ging es meist um eine Kombination von Strom bzw. hochfrequenter Strahlung – meistens war eine Eisenbahn in der Nähe – und Mobilfunkanlagen."
Kommentar (03): Jetzt ist das bundesrätliche Chaos komplett. Frau Leuthard, Sie erklären hier den Strom einer Hochspannungsleitung zu Hochfrequenzstrahlung. Hochspannung ist nicht Hochfrequenz! Sondern Niederfrequenz mit einer Schwingungszahl von 16.6Hz (Bahn) oder 50Hz (allg. Stromversorgung) mit 16.6 resp. 50 Schwingungen pro Sekunde. Und für das Magnetfeld einer Hochspannungsleitung ist weder die Frequenz noch die Spannung in Kilovolt verantwortlich, sondern der Strom in Ampère oder Kiloampère.
(04) "Es war nie eine einzelne Mobilfunkanlage der Grund, denn diese Anlagen sind nicht hochfrequent."
Kommentar (04): Ach du lieber Himmel! Mobilfunkanlagen, die immer mit einer Frequenz irgendwo zwischen 800 und 2100Megahertz strahlen, sind jetzt plötzlich nicht hochfrequent? 1Megahertz=1Million Hertz =1Million Schwingungen pro Sekunde. Dafür sind dann die bundesrätlichen Magnetfelder von Hochspannungsleitungen mit bescheidenen 50Hertz oder 50Schwingungen pro Sekunde plötzlich hochfrequent.
(05) "Insofern muss man etwas differenzieren. Es wurde von Nationalrat Fluri gesagt: Was Sie sich mit dem Handy am Ohr zumuten, ist weit gefährlicher als eine ortsfeste Mobilfunkanlage. Auch das sind Fakten, und auf die sollten wir bauen."
Kommentar (05): Oh je, da hat Ihnen der Fluri einen schönen Bären aufgebunden. Ortsfeste Mobilfunkanlagen weisen pro Senderichtung abgestrahlte Sendeleistungen von 2000 bis 6000Watt ERP auf, oder in alle 3 Richtungen zusammen 6000 bis 18‘000Watt ERP. Und ein heutiges Handy halt nur 0.5Watt. Tja, da muss man tatsächlich etwas differenzieren. Die Mobilfunkantenne auf dem Nachbardach strahlt halt schon bis 36‘000mal stärker als das Handy am Kopf und dies erst noch Tag und Nacht während 365Tagen im Jahr und darauf sollten wir bauen.
(06) "Nun kommen die Mobilfunkanlagen der vierten Generation auf den Markt. Deshalb wollen wir ein Monitoring aufbauen, denn in der Schweiz fehlen die Datengrundlagen dazu. Diese wollen wir mit den Kantonen erarbeiten und aufbauen, damit die Faktenlage gesichert und die Langzeiterfahrung aufgebaut wird."
Kommentar (06): Dieses Monitoring würden Sie besser bleiben lassen, denn es ist von Beginn weg völlig auf Lug und Trug, das heisst auf Dosimeter-Messungen aufgebaut. Dosimeter zeigen immer um Faktor 10-100 zu wenig an.
Aber das ist Ihnen ja hoch willkommen. Der Ethik-Beauftragte der UNI-Basel, ein Rechtsprofessor und ehemaliger Obergerichtspräsident hat ja abschliessend dahingehend Recht gesprochen, dass mit dem falschen Gerät am falschen Ort und zur falschen Zeit messen nicht wissenschaftlicher Betrug, sondern wissenschaftliche Freiheit sei. Der Wissenschaftler müsse nur angeben, womit er wann, was wo gemessen habe. Fazit: Wer den Schwindel nicht bemerkt, ist halt selber schuld.
(07) "Herr Nationalrat Hardegger, es geht hier nicht um Glasfaser. Die Mobilfunkanlagen sind eine andere Technologie, und man kann das nicht miteinander vergleichen."
Kommentar (07): Ja was Sie nicht sagen. Höchste Zeit, dass Sie uns darauf aufmerksam machen. Das haben wir nun wirklich nicht gewusst.(!)
In den Lehrbüchern steht, über Glasfaserkabel könne man auch digitale Signale übertragen. Nur viel schneller und in viel grösserem Umfang. Da haben Sie schon Recht. Das kann man wirklich nicht mit Mobilfunkanlagen vergleichen, weil es viel besser ist.
(08) "Beim Projekt in St. Gallen sollen Mobilfunknetze durch WLAN ersetzt werden. Das haben Sie richtig gesagt. Es ist ein Pilotprojekt, das auch wir verfolgen. Aber schon heute lässt sich feststellen, dass WLAN-Netze nie die volle Funktionalität eines Mobilfunknetzes übernehmen können. Das lässt sich schon heute sagen. Sie sind eine Ergänzung und wirken komplementär.
In Städten, das wissen wir heute, gibt es die kleinen Mobilfunkantennen. Das sind im urbanen Gebiet sehr oft Niederfrequenzanlagen. Auch das finden wir durchaus eine sinnvolle Ergänzung der ganzen Technologien."
Kommentar (08): Da bleibt einem nur noch das grosse Staunen.Kleine Mobilfunkantennen seien im urbanen, das heisst im städtischen Gebiet sehr oft Niederfrequenzanlagen?
Ach du lieber Himmel! Wie soll das jetzt wieder gehen? Hochfrequenzstrahlung zwischen 800 und 2100Megahertz über Niederfrequenzanlagen ausstrahlen? Das wäre eigentlich eine sehr sinnvolle Ergänzung, denn da strahlt nebst bundesrätlicher Weisheit garantiert sicher nichts mehr anderes daraus heraus.
(09) "Nochmals zum Argument, weshalb wir Ihnen die Annahme der Motion beantragen: Es ist einfach eine Tatsache, dass durch die Datenmengen, die jeden Monat durch die Nutzung durch die Wirtschaft und die Gesellschaft steigen, die heutigen Anlagen unzureichend sind. In der Regel beantragen Sie mir hier – vom Berggebiet bis in den städtischen Raum -, dass die Grundversorgung jetzt sehr schnell auf 4G wechseln muss. Herr Candinas will, glaube ich, sogar 8G.
In der Praxis verlangen Sie das also vom Bundesrat, und das war ja auch bei den Service-public-Diskussionen so: Wir wollen die schnellste Internet-Versorgung, hiess es, wir wollen unterbruchsfreie, hochbreitbandige Versorgung, überall!
Dann sagen wir: Okay, kann man machen, aber dann braucht das doppelt so viele Anlagen wie heute."
Kommentar (09): Das ist Unfug. Durch die Abschaltung von 2G, das schon bald niemand mehr benötigt, wird sehr viel Platz auf den bestehenden Antennentürmen frei.
(10) "Man kann jedoch nicht sagen: Bitte Staat, bitte Telekomanbieter: Wir möchten doppelt so viel Service und doppelt so viel Leistung. Aber dann soll das Ganze strahlungsfrei sein. Das geht nicht. Das geht einfach nicht!"
Kommentar (10): Doch doch, das geht sehr gut. Eben mit diesem Glasfaserkabel. Ortsfeste Arbeitsplätze, seien diese in Büro- oder Wohnräumen müssen nicht zwangsläufig über Funk erschlossen werden.
(11) "Deshalb sagen wir – und ich glaube, da herrscht eben auch ein Konsens -, dass eine gute digitale Infrastruktur für die Gesellschaft entscheidend ist.
Wir müssen diese Frage ebenso mit dem Problem der gesundheitlichen Belastungen in Einklang bringen. Deshalb sagt der Bundesrat nicht Ja dazu, diese Grenzwerte jetzt automatisch massiv zu senken. Wir behalten uns hier vielmehr vor, die auch im internationalen Vergleich adäquate Antwort zu finden."
Kommentar (11): Moment mal! Jetzt verwechseln Sie nicht nur Hochfrequenz mit hoher Sendeleistung und Hochspannung mit Hochfrequenz und kleine Antennen mit Niederfrequenz, sondern auch noch Grenzwertsenkung mit Grenzwerterhöhung. Als Polizist auf der Autobahn müsste ich Sie jetzt endgültig zur Alkoholkontrolle bitten. Bundesrätin hin oder her.
(12) "Wir werden selbstverständlich auch bei der Regulierung gemäss dem Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall jetzt nicht die ganze Schweiz zusätzlichen, nicht verantwortbaren Grenzwerten aussetzen. Die Schweiz hat hier heute wesentlich strengere Vorschriften als ganz Europa. Die Gesundheit ist auch für eine deutsche, für eine holländische Regierung wichtig, aber sie haben weitaus liberalere Grenzwerte als wir. Deshalb wollen wir anschauen, was sich hier vereinbaren lässt."
Kommentar (12): Das mit den wesentlich strengeren Vorschriften ist nun wirklich der allergrösste Schwindel, welcher dem Schweizervolk je übergezogen wurde. Die überschlauen Schweizer Gesetzgeber haben lediglich den Ort der Erfassung für den Grenzwert dorthin verschoben, wo die Strahlung ganz von selbst auf 10% zurückgegangen ist. Sei es aus Gründen der Distanz und/oder aus Gründen der Abweichung zu den Senderichtungen sowohl horizontal wie vertikal, und/oder auf Grund der Gebäudedämpfung.
Siehe unter: https://www.gigaherz.ch/grenzwerterhoehung-die-wahnsinnsidee-einiger-motionaere/
(13) "Wir sind überzeugt, dass wir hier Möglichkeiten finden, um dem Bedürfnis der Gesellschaft nach einer noch besseren Datenübertragung durch Mobilfunknetze zu entsprechen. Der Bundesrat begrüsst es deshalb auch, wenn die Telekomanbieter zuerst einmal miteinander die vorhandenen Anlagen besser nutzen. Jeder Anbieter hat heute noch seine eigene Antenne, und der Konkurrent darf sie nicht benutzen. Es wäre eigentlich mal ein logischer Schritt, dass man das, was man schon hat, was bewilligt ist, miteinander besser nutzt. Es wird in Zukunft – das muss man auch klarstellen – für jeden Telekom-Anbieter sehr schwierig sein: Wenn er in einer Gemeinde eine Baubewilligung benötigt, dann kommen alle Fragen und alle Befürchtungen auf, die auch Sie jetzt vorbringen. Auch wenn der Bundesrat diese Motion umsetzt, werden diese Verfahren in der Praxis weiterhin sehr schwierig sein und die Anlagen einer Baubewilligung bedürfen."
Die Motion geht trotzdem in die richtige Richtung, und wir werden sie mit aller Sorgfalt umsetzen und eben auch alle Alternativen prüfen, bevor wir die Grenzwerte setzen.
Kommentar (13): Ja Frau Leuthard, wenn Sie bei der Umsetzung dieser Motionen die selbe Sorgfalt anwenden und Alternativen mit derselben Fachkenntnis prüfen wie in Ihrer Rede hier, dann Gnad Gott dem Schweizervolk! Ich habe Sie vor Jahresfrist zusammen mit meinen Vorstandsmitgliedern um eine Unterredung gebeten. Sie haben uns darauf hin einen netten Absagebrief geschrieben in welchem Sie betonen: „Wir kennen ihre Ansichten, die wir nicht teilen.“
Nach ihrer Rede im Nationalrat vom 16.6.2016 bin ich direkt erleichtert, dass Ihre Ansichten nicht mit unseren übereinstimmen. Denn das wäre wirklich eine Katastrophe.
Die Rede von Bundesrätin Doris Leuthard in Normalschrift
Die Kommentare von H-U. Jakob in roter Schrägschrift
Die ganze Natinalrats-Debatte vom 16.06.2016 ansehen:
Liebe Volksvertreter
Falls die Grenzwerte für Mobilfunkstrahlung gelockert würden, hätten wir nämlich die höchsten in Europa.
Liebe Intressenvertreter
Es ist Unfug zu behaupten, die Schweiz habe 10mal strengere Grenzwerte als das europäische Ausland.
Das elektromagnetische Feld
Die Folgen einer „moderaten Erhöhung der Strahlungs-Grenzwerte „nur“ um Faktor 3,
wie dies die Motionäre vorschlagen wäre für die Schweizer Bevölkerung verheerend.
Denn in der Schweiz werden die Grenzwerte nicht in Watt pro m2 angegeben,
sondern in V/m (Volt pro Meter)
Die Mobilfunkforschung im Würgegriff
Die Hochfrequenzforschung befindet sich – wie im Titel angekündigt – im Würgegriff von Industrie und Politik. Ihr Ziel ist die Aufrechterhaltung der geltenden Grenzwerte der Hochfrequenzstrahlung um nahezu jeden Preis. Wie wichtig Grenzwerte sind, zeigt die Entrüstung der Öffentlichkeit über die Tricksereien von VW bei der Messung der Abgaswerte von Dieselmotoren. Die Menschen mögen nicht, dass sie mit Phantasieprodukten betrogen werden. Dass dies auch der Fall ist mit den Grenzwerten der Hochfrequenzstrahlung, wissen sie nur noch nicht. Diese schützen nämlich nicht – wie behauptet – die Gesundheit der Menschen, sondern vor allem die Interessen der Mobilfunkindustrie.
Mehr dazu: Mobilfunkforschung im Würgegriff!
Das Konzept zum EMF-Monitoring.
Das Konzept zum EMF-Monitoring. Ein schlechter Silvesterscherz des Bundesrates?
An seiner letzten ordentlichen Sitzung im Jahr 2015 (vom 18.Dezember) verabschiedete der Bundesrat noch rasch ein Konzept für das Monitoring elektromagnetischer Felder.
Das wäre an und für sich eine gute Nachricht, aber die weitaus bessere ist, dass die Finanzierung weder geregelt noch gesichert ist und dass die dafür erforderlichen 7 Millionen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit der Sparwut der eidgenössischen Räte zum Opfer fallen werden. Und das ist gut so.
Mehr dazu: Ein schlechter Silvesterscherz des Bundesrates?
Der Schweizer Grenzwertschwindel
Das Volk für dumm verkaufen
Über diesen grössten, dem Schweizer Volk je aufgetischten Schwindel mit den angeblich 10mal strengeren Grenzwerten, sollen diese Bilder berichten. Leuten die gegen den Verfasser dieser Präsentation oder Gigaherz.ch in den Medien Mobbing und Rufmord begehen wollen, sei an das Copyright an diesen Folien und Bildern erinnert.
Die Schweiz kennt 2 verschiedene Grenzwerte
1) Der Immissions-Grenzwert IGW
Dieser entspricht dem in den meisten europäischen Ländern als allgemein gültig erklärten Grenzwerten. Einst empfohlen von der ICNIRP, einem privaten Verein, welcher sich Internationale Kommission zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung nennt und dessen 14 Mitglieder ihre Nachfolger jeweils selbst wählen.
Mehr unter ICNIRP das neue Spiel begann im September 15
2) Der Anlage-Grenzwert
(früher Vorsorgewert genannt) dagegen gilt an jenen Orten, wo sich Menschen dauernd aufhalten müssen. Das heisst, an sogenannten OMEN (Orten mit empfindlich Nutzung)
Da das Schweizerische Umweltrecht die Pflicht zur Vorsorge kennt, jedoch nur soweit diese Vorsorge technisch machbar und wirtschaftlich tragbar ist, setzte die schweizerische Landesregierung (Bundesrat), mit der Verordnung über nichtionisierende Strahlung NISV vom Dezember 1999 den Grenzwert für Orte mit empfindlicher Nutzung, für sogenannte OMEN rund 10mal tiefer (strenger) als der Immissions-Grenzwert. Als OMEN gelten indessen nur Schlafzimmer, Kinderzimmer, Wohnzimmer, Krankenzimmer und Büro-Arbeitsplätze, sowie weitere Innenraum-Arbeitsplätze, sofern diese mindestens 2.5 Tage pro Woche oder 2.2 Stunden pro Tag belegt sind.
Da sich bald herausstellte, dass der angebliche Vorsorgewert mit Vorsorge herzlich wenig zu tun hat, wurde dieser in Anlage-Grenzwert umbenannt. Nicht zuletzt auch deshalb, weil dieser nur für den von jeder Anlage separat abgestrahlte Wert gilt und nicht für das Gesamttotal der auf einen Punkt einwirkenden, von mehreren Anlagen gleichzeitig erzeugten Strahlungswerten.
Mehr lesen unter: Der Schweizer Grenzwertschwindel
7 Millionen für ein NIS-Monitoring
Für 7 Millionen ein NIS-Monitoring aufzubauen und zu finanzieren, möge sich die Kommission Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates bitte aus dem Kopf schlagen.
Denn das Konzept hierzu, welches der Bundesrat anlässlich seiner letzten diesjährigen ordentlichen Sitzung vom 18.Dezember noch rasch verabschiedet hat, taugt nicht im Entferntesten dazu die Strahlungssituation in der Schweiz so darzustellen, wie diese in der Realität vorkommt.
Mehr lesen unter: Schlechter Silvesterscherz des Bundesrates
Die Mentalität,
nur zu glauben,
was man sieht.
Bis Anton Van Leeuwenhoek 1666 das Mikroskop erfand, glaubten die Menschen viele Dinge, die nicht wahr waren. Wir dachten nicht, dass kleine Lebewesen auf unserer Haut rumkrabbeln, oder dass unser Wasser voll mit winzigen Kreaturen ist, die wir dann mit dem Wasser trinken.
Niemand glaubte dies, bis die Wissenschaft es bewies.
Verein Gigaherz - Info Link's
Mobilfunkstrahlung sichtbar gemacht
Die Bilder waren lange Zeit verschollen und konnten erst kürzlich auf einer alten Festplatte aufgefunden und wiederhergestellt werden. Erstellt haben diese Grafiken das Bundesamt für Kommunikation (Schweiz) in Zusammenarbeit mit dem Bundesinstitut METAS anlässlich einer Forschungsarbeit in der Stadt Salzburg vor ca. 10 Jahren. Damals ging es darum, dass österreichische Mobilfunkanbieter mit dem Land Salzburg ein Abkommen abgeschlossen hatten, in welchem Grenzwerte von 0.6V/m vereinbart worden sind. Wie zu erwarten war, futierten sich die Mobilfunkgesellschaften um die Einhaltung dieses Abkommens, was mit dieser Arbeit zu beweisen war.
⇒ Der Schweizer Grenzwertschwindel
Der Schweizer Grenzwertschwindel
Es ist Unfug zu behaupten, die Schweiz habe 10mal strengere Grenzwerte als das europäische Ausland. In der Schweiz werden die Grenzwerte lediglich dort festgelegt, wo die Strahlung bereits von selbst um das 10-fache zurückgegangen ist. Auch im Ausland.
⇒ Gekaufte Rechtssicherheit
Gekaufte Rechtssicherheit
Wer da glaubt, die Mobilfunkanbieter Sunrise, Swisscom und Orange hätten der Schweizerischen Eidgenossenschaft am 25. Februar 2012 eine Milliarde Franken in die Staatskasse abgeliefert, nur um durch die paar Quadratkilometer Luft über dem Land hindurchstrahlen zu dürfen, irrt sich ganz gewaltig.
Angeboten und gewährleistet von der schweizerischen Eidgenossenschaft für die Milliarde (das sind 1000 Millionen harte Schweizerfranken) wurde den Mobilfunkern die sogenannte Rechtssicherheit für die nächsten 16 Jahre. Das heisst, bis ins Jahr 2028.
Das bedeutet im Klartext: Keine Verschärfung der Verordnung über die Nichtionisierende Strahlung vom Februar 2000 mit ihren fragwürdigen Strahlungsgrenzwerten, sowie keinerlei Behinderung im Aufbau neuer zusätzlicher Mobilfunknetze mit voraussichtlich 10 mal mehr Basisstationen (Antennen) als bisher.
⇒ Bericht von der BIOEM 2015
Politiker sollten das lesen!!
Ein Bericht über das jährliche Meeting der Bioelectromagnetics Society im Asilomar Conference Center, California USA, vom Juni 2015 über elektromagnetische Strahlensicherheit.
Wie bereits im Jahr 2014 hat Professor Dariusz Leszczynski im Jahr 2015 mit Unterstützung der Stiftung Pandora und der Kompetenzinitiative auch an der BIOEM2015 teilgenommen. Leszczynski zählt heute zu den Forschern, die sich aufgrund ihrer wissenschaftlichen Arbeiten über molekularbiologische Wirkungen hochfrequenter elektromagnetischer Felder international hohes Ansehen erworben haben. Was ihn aber ganz besonderes auszeichnet, ist die Tatsache, dass er Ethik und Moral über sein berufliches Fortkommen gestellt hat. In seinem Bericht über die BIOEM2015 gibt Leszczynski Einblick in den gegenwärtigen Stand der Forschung. Er zeigt auf, dass ein zuverlässiges Urteil über mögliche gesundheitliche Risiken der Hochfrequenzstrahlung immer noch nicht möglich ist, nennt den Forschungsansatz, mit dem nach seiner Überzeugung entscheidende Fortschritte erzielt werden könnten und kritisiert die zahlreichen Irrwege, mit denen Erkenntnisgewinn lediglich vorgetäuscht wird.
⇒ Schielende Mobilfunkantennen
Bei Allem was gegen Mobilfunk spricht, stellen sich Berner Behörden gerne besonders begriffsstutzig. So auch bei schielenden Antennen, sprich Antennen mit Seitensteuerung.
Neue Mobilfunk-Technologien halten sich nicht an eine veraltete Gesetzgebung. Die Entwicklung findet weltweit ungebremst statt – bei uns sucht man Beruhigungspillen dafür, dass gebaut werden darf, was nach den Gesetzen nicht erlaubt ist.
Hält der seitlich herumtanzende Strahl die Grenzwerte überall ein ? Bei „schielender Antenne“ muss man in weiteren Wohnungen prüfen, ob die gesetzlichen Limiten eingehalten werden oder nicht. Das hat SUNRISE / HUAWEI in Langenthal nicht gemacht, man rechnet seelenruhig wie bisher mit einem einzigen Strahl „geradeaus“. Bald ist eine Wohnung gefunden, wo bei 30° Ablenkung die Grenzwerte klar überschritten werden (5.31 V/m). Mit Rechnung und Resultat wurde das in der allerersten Einsprache gerügt, aber es ist auf taube Ohren gestossen. Die Behörden haben diese Rechnung zwar nie bestritten, aber auch nie akzeptiert – denn sonst könnte man ja die Antenne nicht bauen ?
⇒ Schmiergeldskandal
Nachdem es der Umweltministerin Doris Leuthard nicht gelungen ist, den Schmiergeldskandal im Bundesamt für Umwelt (BAFU) unter dem Deckel zu halten – die Berner Zeitung berichtete am 29. Juli erneut darüber, wie sich ein BAFU-Projektleiter massiv hat bestechen lassen – versucht sie erneut ihre schützende Hand über diesem Bundesamt zu halten. Diesmal will sie die Zusammenarbeit des BAFU mit einer kriminellen Organisation vertuschen und auf eine Aufsichtsbeschwerde des Vereins Gigaherz.ch gar nicht erst eintreten.
⇒ Wahltag ist Zahltag
Verschiedentlich wurden wir angefragt, wer sich von den vielen Kandidatinnen und Kandidaten für das Bundesparlament am ehesten für die Anliegen von Elektrosmog-Betroffenen einsetzt. Wir haben diesbezüglich die Geschäftsdatenbank des Nationalrates nach politischen Vorstössen von National- und Ständeräten durchforstet und eine Wahlempfehlungs-Liste erstellt.
Hier ist ein weiterer Link zu den detaillierten Informationen in den parlamentarischen Vorstössen .
⇒ 28‘000 Euro Entschädigung
Eine Agenturmeldung aus Frankreich beschäftigt die deutschsprachige Presse.
Ein französisches Gericht hat erstmals einer Frau, die nach eigener Aussage unter elektromagnetischer Strahlung leidet, staatliche Hilfe wegen Behinderung zugesprochen. Die Klägerin Marine Richard sprach von einem „Durchbruch“ für Menschen, die unter Elektrosensibilität leiden. Ihre Anwältin Alice Terrasse sagte, das Urteil könne ein Präzedenzfall für „tausende Menschen“ sein. Die 39-jährige frühere Radiojournalistin Richard lebt seit Jahren zurückgezogen in den Bergen im Südwesten Frankreichs in einem Haus ohne Elektrizität.
⇒ Geht’s eigentlich noch?
Ausgerechnet ungeborenes Leben mit Grenzwerten schützen die 100 bis 300mal höher sind als diejenigen für die Allgemeinbevölkerung?
Per 1. Juli 2015 haben Bundesrat Johann Schneider-Amman (FDP) und seine Helfer vom Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) im Bereich nichtionisierender Strahlung (Elektromagnetischer Felder) für Schwangere bis 300mal höhere (schlimmere) Grenzwerte eingeführt als diejenigen, welche für die Allgemeinbevölkerung gelten.
- Im Bereich 16.6Hertz – Bahnstrom – 300mal höher als für die Allgemeinbevölkerung
- Im Bereich 50Hertz – Netzstrom, allgemeine Stromversorgung in Haushalt, Industrie und Gewerbe – 100mal höher als für die Allgemeinbevölkerung
- Im Bereich 20-100 Kilohertz – Magnetfeldkochherde, Induktionskochherde – 6.25 mal höher als für die Allgemeinbevölkerung
⇒ Fragwürdige Beratung
Endlich: Röösli darf nicht mehr allein - Nämlich den Bundesrat in Sachen Nichtionisierender Strahlung beraten.
Seit Anfang 2015 ist Dr. Röösli dazu jetzt eine Arbeitsgruppe beigestellt, die möglicherweise eine etwas breiter abgestützte Meinung vertritt, als der als Schweizer Lerchl bekannte Abstreiter jeglicher gesundheitlicher Zusammenhänge mit elektromagnetischen Feldern.
Ende 2011 wollte Dr.Röösli sogar, zusammen mit dem kürzlich rechtskräftig und endgültig wegen seinen verleumderischen Tätigkeiten verurteilten Prof. Dr. Alexander Lerchl von der privaten Jacobs-Universität, den 2B-Entschluss der IARC, der Internationalen Krebsagentur der WHO, neutralisieren.