Grenzwerterhöhung

Die Wahnsinnsidee einiger Motionäre

   

In der Woche zwischen 13. und 17. Juni 2016 kommen im Nationalrat 2 Motionen zur Abstimmung,

welche vom Bundesrat ultimativ verlangen, dass der Strahlungs-Grenzwert für Mobilfunkantennen

um das Dreifache hinaufgesetzt (verschlimmert) werden soll.

Und der zur Zeit von der Wirtschaft dominierte Bundesrat hat bereits Zustimmung signalisiert.

Da zur Zeit im Parlament auch noch eine rechtsbürgerlich-wirtschaftspolitische Mehrheit vorhanden ist, ist zu befürchten, dass dieser Auftrag an den Bundesrat ziemlich schlank durchgewunken und der Bundesrat die entsprechenden Änderungen der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung an die Hand nehmen wird.

Dagegen steht ein Rechtsmittel zur Verfügung. Nämlich die Prüfung durch das Bundesgericht, ob die Verordnungsänderung überhaupt höhergestellten Bundesgesetzen entspricht - und das tut sie aus unserer Sicht eindeutig nicht.

Denn die Behauptung der Motionäre, die Schweiz habe 10mal strengere Grenzwerte als die umliegenden EU-Staaten stimmt schon einmal gar nicht, wie dies die angefügten Bilder deutlich und unmissverständlich aufzeigen.

Die Idee der handysüchtigen und datenhungrigen Parlamentarier und vor allem von deren Lobbyisten ist nicht etwa neu:

Ein fast gleichlautendes Postulat wurde bekanntlich von Ruedi Noser FDP, damals Nationalrat, heute Ständerat, bereits am 15.6.2012 eingereicht.

Siehe unter:   Postulat Noser

Am 22.8.2012 beantragte der Bundesrat den eidg. Räten, das Postulat anzunehmen und am 28.9.2012 stimmten diese denn dem Antrag auch zu. Anfangs 2013 erhielt das Bundesamt für Umwelt vom Bundesrat den Auftrag, in Erfüllung des Postulates Noser abzuklären, wie weit die den Mobilfunkbetreibern auferlegten gesetzlichen Regulierungen, auf Grund neuester Forschungsergebnisse gelockert werden können.

FAZIT: Die Behauptung, die Schweiz habe für nichtionisierende Strahlung im Mobilfunkbereich 10mal strengere Grenzwerte als das europäische Umland ist als der grösste Schwindel zu bewerten, welcher der Schweizer Bevölkerung je aufgetischt wurde.

Grenzwerte

Falls die Grenzwerte für Mobilfunkstrahlung gelockert würden, hätten wir nämlich die höchsten in Europa.

     

Es ist Unfug zu behaupten, die Schweiz habe 10mal strengere Grenzwerte als das europäische Ausland.

Die bekanntesten Mobilfunk - Lobbisten in Bern sind Ruedi Noser (FDP), Hans Grunder (BDP) und Christian Wasserfallen (FDP)

   

Das elektromagnetische Feld

Die Folgen einer „moderaten Erhöhung der Strahlungs-Grenzwerte „nur“ um Faktor 3,

wie dies die Motionäre vorschlagen wäre für die Schweizer Bevölkerung verheerend.

Denn in der Schweiz werden die Grenzwerte nicht in Watt pro m2 angegeben,

sondern in V/m (Volt pro Meter)

Erklärung zu Bild 01

Man kann sich das elektromagnetische Feld, welches einem aus einer Antenne entgegenströmt, als aufgestelltes Quadrat vorstellen. Eine Seite des Quadrats ist die elektrische Feldstärke in V/m (Volt pro Meter) und die andere Seite die magnetische Feldstärke in A/m (Ampère oder Milliampère pro Meter). Beide Seiten miteinander multipliziert ergeben den Inhalt des Quadrates. Nämlich die Leistungsflussdichte in W/m2 (Watt pro Quadratmeter)

Erklärung zu Bild 02

Wenn wir nun die elektrische Seite verdoppeln, wächst die Leistungsflussdichte um das 4-Fache, was einer 4-fachen Sendeleistung entspricht. Oder umgekehrt, wenn die Mobilfunkbetreiber die Leistung ihres Senders vervierfachen, steigt wohl die Leistungsflussdichte in W/m2 um das 4-Fache an. Aber die elektrische Feldstärke in V/m, an welcher sich die Schweizer Grenzwerte orientieren nur um das 2-Fache.

Erklärung zu Bild 03

Die Wahnsinnsidee der Motionäre, den Schweizer Anlage- oder Vorsorgewert in V/m nur „moderat“ um Faktor 3 zu erhöhen (da im Ausland angeblich ohnehin 10 mal mehr erlaubt sei) würde den Mobilfunkbetreibern erlauben, ihre Sendeleistungen um das 9-Fache zu erhöhen. Also praktisch zu verzehnfachen. Das natürlicht nicht nur mit den bestehenden Funkdiensten GSM und UMTS. Es würden dann pro Standort einfach mehr Antennen montiert. Für den neuen Funkdienst LTE (4G) und die in Entwicklung befindliche 5.Generation.

Wer sich trotzdem mit Formeln herumschlagen möchte, bitte sehr.  Die gibt es bei Gigaherz seit 17 Jahren .

Schlussfolgerung

   

Grenzwertschwindel

Das Volk für dumm verkaufen

Über diesen grössten, dem Schweizer Volk je aufgetischten Schwindel mit den angeblich 10mal strengeren Grenzwerten, sollen  diese Bilder  berichten. Leuten die gegen den Verfasser dieser Präsentation oder Gigaherz.ch in den Medien Mobbing und Rufmord begehen wollen, sei an das Copyright an diesen Folien und Bildern erinnert.

Die Schweiz kennt 2 verschiedene Grenzwerte

1) Der Immissions-Grenzwert IGW
Dieser entspricht dem in den meisten europäischen Ländern als allgemein gültig erklärten Grenzwerten. Einst empfohlen von der ICNIRP, einem privaten Verein, welcher sich Internationale Kommission zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung nennt und dessen 14 Mitglieder ihre Nachfolger jeweils selbst wählen.
Mehr unter  ICNIRP das neue Spiel begann im Sep.2015

2) Der Anlage-Grenzwert
(früher Vorsorgewert genannt) dagegen gilt an jenen Orten, wo sich Menschen dauernd aufhalten müssen. Das heisst, an sogenannten OMEN (Orten mit empfindlich Nutzung)

Da das Schweizerische Umweltrecht die Pflicht zur Vorsorge kennt, jedoch nur soweit diese Vorsorge technisch machbar und wirtschaftlich tragbar ist, setzte die schweizerische Landesregierung (Bundesrat), mit der Verordnung über nichtionisierende Strahlung NISV vom Dezember 1999 den Grenzwert für Orte mit empfindlicher Nutzung, für sogenannte OMEN rund 10mal tiefer (strenger) als der Immissions-Grenzwert. Als OMEN gelten indessen nur Schlafzimmer, Kinderzimmer, Wohnzimmer, Krankenzimmer und Büro-Arbeitsplätze, sowie weitere Innenraum-Arbeitsplätze, sofern diese mindestens 2.5 Tage pro Woche oder 2.2 Stunden pro Tag belegt sind.
Da sich bald herausstellte, dass der angebliche Vorsorgewert mit Vorsorge herzlich wenig zu tun hat, wurde dieser in Anlage-Grenzwert umbenannt. Nicht zuletzt auch deshalb, weil dieser nur für den von jeder Anlage separat abgestrahlte Wert gilt und nicht für das Gesamttotal der auf einen Punkt einwirkenden, von mehreren Anlagen gleichzeitig erzeugten Strahlungswerten.
Mehr lesen unter:  Grenzwertschwindel

7 Millionen für ein NIS-Monitoring

Für 7 Millionen ein NIS-Monitoring aufzubauen und zu finanzieren, möge sich die Kommission Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates bitte aus dem Kopf schlagen.
Denn das Konzept hierzu, welches der Bundesrat anlässlich seiner letzten diesjährigen ordentlichen Sitzung vom 18.Dezember noch rasch verabschiedet hat, taugt nicht im Entferntesten dazu die Strahlungssituation in der Schweiz so darzustellen, wie diese in der Realität vorkommt.
Mehr lesen unter:  Schlechter Scherz des Bundesrates

Die Mentalität,

nur zu glauben,

was man sieht.

"Diese Mentalität" gilt auch nach 350 Jahren noch.  Die Mobilfunklobby und ihre unsichtbaren Funkwellen ist das Musterbeispiel heute!

Bis Anton Van Leeuwenhoek 1666 das Mikroskop erfand, glaubten die Menschen viele Dinge, die nicht wahr waren. Wir dachten nicht, dass kleine Lebewesen auf unserer Haut rumkrabbeln, oder dass unser Wasser voll mit winzigen Kreaturen ist, die wir dann mit dem Wasser trinken.
Niemand glaubte dies, bis die Wissenschaft es bewies.

Bundesgericht öffnet Schleuse zur Totalverseuchung.

Mobilfunkstrahlung sichtbar gemacht

Die Bilder waren lange Zeit verschollen und konnten erst kürzlich auf einer alten Festplatte aufgefunden und wiederhergestellt werden. Erstellt haben diese Grafiken das Bundesamt für Kommunikation (Schweiz) in Zusammenarbeit mit dem Bundesinstitut METAS anlässlich einer Forschungsarbeit in der Stadt Salzburg vor ca. 10 Jahren. Damals ging es darum, dass österreichische Mobilfunkanbieter mit dem Land Salzburg ein Abkommen abgeschlossen hatten, in welchem Grenzwerte von 0.6V/m vereinbart worden sind. Wie zu erwarten war, futierten sich die Mobilfunkgesellschaften um die Einhaltung dieses Abkommens, was mit dieser Arbeit zu beweisen war.

⇒  Der Schweizer Grenzwertschwindel

Das Handy-Gesundheitsrisiko

Der Schweizer Grenzwertschwindel

Es ist Unfug zu behaupten, die Schweiz habe 10mal strengere Grenzwerte als das europäische Ausland. In der Schweiz werden die Grenzwerte lediglich dort festgelegt, wo die Strahlung bereits von selbst um das 10-fache zurückgegangen ist. Auch im Ausland.

⇒  Gekaufte Rechtssicherheit

Gekaufte Rechtssicherheit

Gekaufte Rechtssicherheit

Wer da glaubt, die Mobilfunkanbieter Sunrise, Swisscom und Orange hätten der Schweizerischen Eidgenossenschaft am 25. Februar 2012 eine Milliarde Franken in die Staatskasse abgeliefert, nur um durch die paar Quadratkilometer Luft über dem Land hindurchstrahlen zu dürfen, irrt sich ganz gewaltig.

Angeboten und gewährleistet von der schweizerischen Eidgenossenschaft für die Milliarde (das sind 1000 Millionen harte Schweizerfranken) wurde den Mobilfunkern die sogenannte Rechtssicherheit für die nächsten 16 Jahre. Das heisst, bis ins Jahr 2028.
Das bedeutet im Klartext: Keine Verschärfung der Verordnung über die Nichtionisierende Strahlung vom Februar 2000 mit ihren fragwürdigen Strahlungsgrenzwerten, sowie keinerlei Behinderung im Aufbau neuer zusätzlicher Mobilfunknetze mit voraussichtlich 10 mal mehr Basisstationen (Antennen) als bisher.

⇒  Bericht von der BIOEM 2015

Bericht von der BIOEM 2015

Politiker sollten das lesen!!

Ein Bericht über das jährliche Meeting der Bioelectromagnetics Society im Asilomar Conference Center, California USA, vom Juni 2015 über elektromagnetische Strahlensicherheit.

Wie bereits im Jahr 2014 hat Professor Dariusz Leszczynski im Jahr 2015 mit Unterstützung der Stiftung Pandora und der Kompetenzinitiative auch an der BIOEM2015 teilgenommen. Leszczynski zählt heute zu den Forschern, die sich aufgrund ihrer wissenschaftlichen Arbeiten über molekularbiologische Wirkungen hochfrequenter elektromagnetischer Felder international hohes Ansehen erworben haben. Was ihn aber ganz besonderes auszeichnet, ist die Tatsache, dass er Ethik und Moral über sein berufliches Fortkommen gestellt hat. In seinem Bericht über die BIOEM2015 gibt Leszczynski Einblick in den gegenwärtigen Stand der Forschung. Er zeigt auf, dass ein zuverlässiges Urteil über mögliche gesundheitliche Risiken der Hochfrequenzstrahlung immer noch nicht möglich ist, nennt den Forschungsansatz, mit dem nach seiner Überzeugung entscheidende Fortschritte erzielt werden könnten und kritisiert die zahlreichen Irrwege, mit denen Erkenntnisgewinn lediglich vorgetäuscht wird.

⇒  Schielende Mobilfunkantennen

Bei Allem was gegen Mobilfunk spricht, stellen sich Berner Behörden gerne besonders begriffsstutzig. So auch bei schielenden Antennen, sprich Antennen mit Seitensteuerung.

Neue Mobilfunk-Technologien halten sich nicht an eine veraltete Gesetzgebung. Die Entwicklung findet weltweit ungebremst statt – bei uns sucht man Beruhigungspillen dafür, dass gebaut werden darf, was nach den Gesetzen nicht erlaubt ist.

Hält der seitlich herumtanzende Strahl die Grenzwerte überall ein ? Bei „schielender Antenne“ muss man in weiteren Wohnungen prüfen, ob die gesetzlichen Limiten eingehalten werden oder nicht. Das hat SUNRISE / HUAWEI in Langenthal nicht gemacht, man rechnet seelenruhig wie bisher mit einem einzigen Strahl „geradeaus“. Bald ist eine Wohnung gefunden, wo bei 30° Ablenkung die Grenzwerte klar überschritten werden (5.31 V/m). Mit Rechnung und Resultat wurde das in der allerersten Einsprache gerügt, aber es ist auf taube Ohren gestossen. Die Behörden haben diese Rechnung zwar nie bestritten, aber auch nie akzeptiert – denn sonst könnte man ja die Antenne nicht bauen ?

⇒  Schmiergeldskandal

Nachdem es der Umweltministerin Doris Leuthard nicht gelungen ist, den Schmiergeldskandal im Bundesamt für Umwelt (BAFU) unter dem Deckel zu halten – die Berner Zeitung berichtete am 29. Juli erneut darüber, wie sich ein BAFU-Projektleiter massiv hat bestechen lassen – versucht sie erneut ihre schützende Hand über diesem Bundesamt zu halten. Diesmal will sie die Zusammenarbeit des BAFU mit einer kriminellen Organisation vertuschen und auf eine Aufsichtsbeschwerde des Vereins Gigaherz.ch gar nicht erst eintreten.

Motivation
Weil die Mainstream - Medien die Wahrheit auf den Kopf stellen, der Politik in die Hände spielen und dabei die öffentliche Meinung manipulieren.
Joe Schlumpf