Der grösste Schwindel aus Bundes-Bern
Angriff auf die Grenzwerte
13.01.2016

Angriff auf die Grenzwerte
Am 12.Januar 2016 geisterte eine reichlich unpräzise Meldung über eine geplante Lockerung der Strahlungs-Grenzwerte für Mobilfunksender durch die Schweizer Medienlandschaft. Was genau passiert ist, steht jetzt hier.
Zum Vorschlag der Kommission Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates:
"Ausserdem hat die KVF die Einreichung von zwei Kommissionsvorstössen zur Weiterentwicklung und Modernisierung der Mobilfunknetze beschlossen. Einerseits soll der Anlagegrenzwert für Mobilfunkanlagen angehoben, die Vollzugshilfsmittel und die Anlagendefinitionen vereinfacht, sowie ein NIS-Monitoring aufgebaut und finanziert werden. Andererseits soll geprüft werden, mit welchen Massnahmen Baubewilligungsverfahren für Mobilfunkantennen vereinfacht und beschleunigt werden könnten. Über den genauen Wortlaut der Vorstösse wird sie an der nächsten Sitzung befinden."
Komentar von Hans-U. Jakob - Präsident von Gigaherz.ch
Die Idee der handysüchtigen und datenhungrigen Parlamentarier und vor allem von deren Lobbyisten ist nicht etwa neu:
Ein fast gleichlautendes Postulat wurde bekanntlich von Ruedi Noser FDP, damals Nationalrat, heute Ständerat, bereits am 15.6.2012 eingereicht.
Am 22.8.2012 beantragte der Bundesrat den eidg. Räten, das Postulat anzunehmen und am 28.9.2012 stimmten diese denn dem Antrag auch zu. Anfangs 2013 erhielt das Bundesamt für Umwelt vom Bundesrat den Auftrag, in Erfüllung des Postulates Noser abzuklären, wie weit die den Mobilfunkbetreibern auferlegten gesetzlichen Regulierungen, auf Grund neuester Forschungsergebnisse gelockert werden können.
Da der von den Lobbyisten der Mobilfunkindustrie bestellte Bericht immer noch auf sich warten lässt, macht die Kommission Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates jetzt Druck.
Schweizer Fernsehen SRF1 - 10 vor 10 vom 14.1.2016
Falls die Grenzwerte für Mobilfunkstrahlung gelockert würden, hätten wir nämlich die höchsten in Europa. Denn es ist Unfug zu behaupten, die Schweiz habe 10mal strengere Grenzwerte als das europäische Ausland. In der Schweiz werden die Grenzwerte lediglich dort festgelegt, wo die Strahlung bereits aus physikalischen und technischen Gründen ganz von selbst um das 10-fache zurückgegangen ist.
Dieser angeblich zu strenge Schweizer Grenzwert gilt nur an sogenannten Orten empfindlicher Nutzung (OMEN), wie Wohn- und Schlafräumen, Kinder- und Krankenzimmer und Innenraum-Arbeitsplätzen. Und in diesen OMEN gehen die Strahlungswerte aus Gründen der Distanz, der vertikalen und/oder horizontalen Abweichung zur Senderichtung und unterhalb der Antenne zusätzlich noch aus Gründen der Dämpfung durch die Zimmerdecken, automatisch auf 10% der ausländischen Grenzwerte zurück, denn diese werden auf Distanzen von 4-6m horizontal vor der Antenne und direkt im Hauptstrahl festgelegt.
Die angeblich 10mal tieferen (Schweizer) Strahlungswerte entstehen automatisch auch im Ausland, ohne Regulierung und ohne dass die Mobilfunkbetreiber dafür nur den kleinen Finger rühren müssen.
Liebe Volksvertreter
Falls die Grenzwerte für Mobilfunkstrahlung gelockert würden, hätten wir nämlich die höchsten in Europa.
Liebe Intressenvertreter
Es ist Unfug zu behaupten, die Schweiz habe 10mal strengere Grenzwerte als das europäische Ausland.
Die bekanntesten Mobilfunk - Lobbisten in Bern sind Ruedi Noser (FDP), Hans Grunder (BDP) und Christian Wasserfallen (FDP)

Verantwortungslose Forderungen der Kommission
Kommission Verkehr und Fernmeldewesen KVF
Die Forderungen der Kommission Verkehr und Fernmeldewesen sind verantwortungslos. Falls die Grenzwerte für Mobilfunkstrahlung gelockert würden, hätten wir nämlich die höchsten in Europa. Denn es ist Unfug zu behaupten, die Schweiz habe 10mal strengere Grenzwerte als das europäische Ausland. In der Schweiz werden die Grenzwerte lediglich dort festgelegt, wo die Strahlung bereits aus physikalischen und technischen Gründen ganz von selbst um das 10-fache zurückgegangen ist. Dieser angeblich zu strenge Schweizer Grenzwert gilt nur an sogenannten Orten empfindlicher Nutzung (OMEN), wie Wohn- und Schlafräumen, Kinder- und Krankenzimmer und Innenraum-Arbeitsplätzen. Und in diesen OMEN gehen die Strahlungswerte aus Gründen der Distanz, der vertikalen und/oder horizontalen Abweichung zur Senderichtung und unterhalb der Antenne zusätzlich noch aus Gründen der Dämpfung durch die Zimmerdecken, automatisch auf 10% der ausländischen Grenzwerte zurück, denn diese werden auf Distanzen von 4-6m horizontal vor der Antenne und direkt im Hauptstrahl festgelegt. Die angeblich 10mal tieferen (Schweizer) Strahlungswerte entstehen automatisch auch im Ausland, ohne Regulierung und ohne dass die Mobilfunkbetreiber dafür nur den kleinen Finger rühren müssen.
Die Mobilfunkforschung im Würgegriff
Die Hochfrequenzforschung befindet sich – wie im Titel angekündigt – im Würgegriff von Industrie und Politik. Ihr Ziel ist die Aufrechterhaltung der geltenden Grenzwerte der Hochfrequenzstrahlung um nahezu jeden Preis. Wie wichtig Grenzwerte sind, zeigt die Entrüstung der Öffentlichkeit über die Tricksereien von VW bei der Messung der Abgaswerte von Dieselmotoren. Die Menschen mögen nicht, dass sie mit Phantasieprodukten betrogen werden. Dass dies auch der Fall ist mit den Grenzwerten der Hochfrequenzstrahlung, wissen sie nur noch nicht. Diese schützen nämlich nicht – wie behauptet – die Gesundheit der Menschen, sondern vor allem die Interessen der Mobilfunkindustrie.
Mehr dazu: Mobilfunkforschung im Würgegriff!
Das Konzept zum EMF-Monitoring.
Das Konzept zum EMF-Monitoring. Ein schlechter Silvesterscherz des Bundesrates?
An seiner letzten ordentlichen Sitzung im Jahr 2015 (vom 18.Dezember) verabschiedete der Bundesrat noch rasch ein Konzept für das Monitoring elektromagnetischer Felder.
Das wäre an und für sich eine gute Nachricht, aber die weitaus bessere ist, dass die Finanzierung weder geregelt noch gesichert ist und dass die dafür erforderlichen 7 Millionen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit der Sparwut der eidgenössischen Räte zum Opfer fallen werden. Und das ist gut so.
Mehr dazu: Ein schlechter Silvesterscherz des Bundesrates?
Der Schweizer Grenzwertschwindel
Das Volk für dumm verkaufen
Über diesen grössten, dem Schweizer Volk je aufgetischten Schwindel mit den angeblich 10mal strengeren Grenzwerten, sollen diese Bilder berichten. Leuten die gegen den Verfasser dieser Präsentation oder Gigaherz.ch in den Medien Mobbing und Rufmord begehen wollen, sei an das Copyright an diesen Folien und Bildern erinnert.
Die Schweiz kennt 2 verschiedene Grenzwerte
1) Der Immissions-Grenzwert IGW
Dieser entspricht dem in den meisten europäischen Ländern als allgemein gültig erklärten Grenzwerten. Einst empfohlen von der ICNIRP, einem privaten Verein, welcher sich Internationale Kommission zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung nennt und dessen 14 Mitglieder ihre Nachfolger jeweils selbst wählen.
Mehr unter ICNIRP das neue Spiel begann im September 15
2) Der Anlage-Grenzwert
(früher Vorsorgewert genannt) dagegen gilt an jenen Orten, wo sich Menschen dauernd aufhalten müssen. Das heisst, an sogenannten OMEN (Orten mit empfindlich Nutzung)
Da das Schweizerische Umweltrecht die Pflicht zur Vorsorge kennt, jedoch nur soweit diese Vorsorge technisch machbar und wirtschaftlich tragbar ist, setzte die schweizerische Landesregierung (Bundesrat), mit der Verordnung über nichtionisierende Strahlung NISV vom Dezember 1999 den Grenzwert für Orte mit empfindlicher Nutzung, für sogenannte OMEN rund 10mal tiefer (strenger) als der Immissions-Grenzwert. Als OMEN gelten indessen nur Schlafzimmer, Kinderzimmer, Wohnzimmer, Krankenzimmer und Büro-Arbeitsplätze, sowie weitere Innenraum-Arbeitsplätze, sofern diese mindestens 2.5 Tage pro Woche oder 2.2 Stunden pro Tag belegt sind.
Da sich bald herausstellte, dass der angebliche Vorsorgewert mit Vorsorge herzlich wenig zu tun hat, wurde dieser in Anlage-Grenzwert umbenannt. Nicht zuletzt auch deshalb, weil dieser nur für den von jeder Anlage separat abgestrahlte Wert gilt und nicht für das Gesamttotal der auf einen Punkt einwirkenden, von mehreren Anlagen gleichzeitig erzeugten Strahlungswerten.
Mehr lesen unter: Der Schweizer Grenzwertschwindel
7 Millionen für ein NIS-Monitoring
Für 7 Millionen ein NIS-Monitoring aufzubauen und zu finanzieren, möge sich die Kommission Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates bitte aus dem Kopf schlagen.
Denn das Konzept hierzu, welches der Bundesrat anlässlich seiner letzten diesjährigen ordentlichen Sitzung vom 18.Dezember noch rasch verabschiedet hat, taugt nicht im Entferntesten dazu die Strahlungssituation in der Schweiz so darzustellen, wie diese in der Realität vorkommt.
Mehr lesen unter: Schlechter Silvesterscherz des Bundesrates
Die Mentalität,
nur zu glauben,
was man sieht.
"Diese Mentalität" gilt auch nach 350 Jahren noch. Die Mobilfunklobby und ihre unsichtbaren Funkwellen ist das Musterbeispiel heute!

Bis Anton Van Leeuwenhoek 1666 das Mikroskop erfand, glaubten die Menschen viele Dinge, die nicht wahr waren. Wir dachten nicht, dass kleine Lebewesen auf unserer Haut rumkrabbeln, oder dass unser Wasser voll mit winzigen Kreaturen ist, die wir dann mit dem Wasser trinken.
Niemand glaubte dies, bis die Wissenschaft es bewies.
Verein Gigaherz - Info Link's

Bundesgericht öffnet Schleuse zur Totalverseuchung.
Mit Urteil 1C_7/2015 vom 6.November 2015 ist das Bundesgericht endgültig von seinem bisher geheiligten Vorsatz abgewichen, dass von Mobilfunkantennen aus, wenn diese in Wohnzonen errichtet werden sollen, keine zonenfremde Gebiete wie Überland-Strassen, Autobahnen, Bahnlinien, Landwirtschaftszonen, Wälder oder gar Nachbargemeinden bedient werden dürfen. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichts waren Mobilfunkantennen in Bauzonen bisher nicht generell und unabhängig von ihrem Verwendungszweck zulässig. Auch bei ihnen wurde im ordentlichen Baubewilligungsverfahren ein Bezug zu den Zonenflächen verlangt, auf welchen sie erstellt werden sollen (Art. 22 Abs. 2 lit. a des Raumplanungsgesetzes, SR 700, abgekürzt RPG). Innerhalb der Bauzonen konnten Mobilfunkantennen bisher nur als zonenkonform betrachtet werden, soweit diese hinsichtlich Standort und Ausgestaltung in einer unmittelbaren funktionellen Beziehung zum Ort standen, an dem sie errichtet werden sollten, und im Wesentlichen Bauzonenland abdeckten.
⇒ Das Handy-Gesundheitsrisiko

Das Handy-Gesundheitsrisiko
Wiener Wissenschaftler waren entscheidende Sachverständige in einem ersten US-Prozess zu einer der heikelsten Fragen der Gegenwart: Fördert Handystrahlung Gehirntumore?
Die Summen, die VW zurückstellen muss, um allfällige Schadenersatzansprüche auf Grund seines Abgas-Betruges zu befriedigen, sind ein Trinkgeld, gemessen, an den Milliarden, die die Handy-Industrie und ihr verwandte Industrien zurückstellen müssen, wenn sie einen der Prozesse verlieren, die demnächst mit beträchtlicher Wahrscheinlichkeit in den USA gegen sie stattfinden dürften: Wenn ein Kläger vor einem Schöffengericht glaubhaft machen kann, dass sein Gehirn - Tumor auf die intensive Nutzung eines Handys zurückzuführen ist.
Die Antwort auf diese Frage ist eng mit Forschungsergebnissen aus Wien verbunden: Wiener Wissenschaftler sind nämlich unter den wichtigsten Sachverständigen, die bei den angeführten Schadenersatz-Prozessen gehört werden müssten bzw. schon gehört worden sind. Vielleicht aus diesen beiden Gründen lud der Deutsche Wissenschaftsjournalist Klaus Scheidsteger im Wiener Votiv - Kino zu einer Vor-Vorführung seiner filmischen Dokumentation zu diesem Streit-Thema ein: „Thank you for calling“ ist ab dem 19.Februar 2016 als Doku - Film in den Kinos.
⇒ Gekaufte Rechtssicherheit

Gekaufte Rechtssicherheit
Wer da glaubt, die Mobilfunkanbieter Sunrise, Swisscom und Orange hätten der Schweizerischen Eidgenossenschaft am 25. Februar 2012 eine Milliarde Franken in die Staatskasse abgeliefert, nur um durch die paar Quadratkilometer Luft über dem Land hindurchstrahlen zu dürfen, irrt sich ganz gewaltig.
Angeboten und gewährleistet von der schweizerischen Eidgenossenschaft für die Milliarde (das sind 1000 Millionen harte Schweizerfranken) wurde den Mobilfunkern die sogenannte Rechtssicherheit für die nächsten 16 Jahre. Das heisst, bis ins Jahr 2028.
Das bedeutet im Klartext: Keine Verschärfung der Verordnung über die Nichtionisierende Strahlung vom Februar 2000 mit ihren fragwürdigen Strahlungsgrenzwerten, sowie keinerlei Behinderung im Aufbau neuer zusätzlicher Mobilfunknetze mit voraussichtlich 10 mal mehr Basisstationen (Antennen) als bisher.
⇒ Bericht von der BIOEM 2015

Politiker sollten das lesen!!
Ein Bericht über das jährliche Meeting der Bioelectromagnetics Society im Asilomar Conference Center, California USA, vom Juni 2015 über elektromagnetische Strahlensicherheit.
Wie bereits im Jahr 2014 hat Professor Dariusz Leszczynski im Jahr 2015 mit Unterstützung der Stiftung Pandora und der Kompetenzinitiative auch an der BIOEM2015 teilgenommen. Leszczynski zählt heute zu den Forschern, die sich aufgrund ihrer wissenschaftlichen Arbeiten über molekularbiologische Wirkungen hochfrequenter elektromagnetischer Felder international hohes Ansehen erworben haben. Was ihn aber ganz besonderes auszeichnet, ist die Tatsache, dass er Ethik und Moral über sein berufliches Fortkommen gestellt hat. In seinem Bericht über die BIOEM2015 gibt Leszczynski Einblick in den gegenwärtigen Stand der Forschung. Er zeigt auf, dass ein zuverlässiges Urteil über mögliche gesundheitliche Risiken der Hochfrequenzstrahlung immer noch nicht möglich ist, nennt den Forschungsansatz, mit dem nach seiner Überzeugung entscheidende Fortschritte erzielt werden könnten und kritisiert die zahlreichen Irrwege, mit denen Erkenntnisgewinn lediglich vorgetäuscht wird.
⇒ Schielende Mobilfunkantennen

Bei Allem was gegen Mobilfunk spricht, stellen sich Berner Behörden gerne besonders begriffsstutzig. So auch bei schielenden Antennen, sprich Antennen mit Seitensteuerung.
Neue Mobilfunk-Technologien halten sich nicht an eine veraltete Gesetzgebung. Die Entwicklung findet weltweit ungebremst statt – bei uns sucht man Beruhigungspillen dafür, dass gebaut werden darf, was nach den Gesetzen nicht erlaubt ist.
Hält der seitlich herumtanzende Strahl die Grenzwerte überall ein ? Bei „schielender Antenne“ muss man in weiteren Wohnungen prüfen, ob die gesetzlichen Limiten eingehalten werden oder nicht. Das hat SUNRISE / HUAWEI in Langenthal nicht gemacht, man rechnet seelenruhig wie bisher mit einem einzigen Strahl „geradeaus“. Bald ist eine Wohnung gefunden, wo bei 30° Ablenkung die Grenzwerte klar überschritten werden (5.31 V/m). Mit Rechnung und Resultat wurde das in der allerersten Einsprache gerügt, aber es ist auf taube Ohren gestossen. Die Behörden haben diese Rechnung zwar nie bestritten, aber auch nie akzeptiert – denn sonst könnte man ja die Antenne nicht bauen ?
⇒ Schmiergeldskandal

Nachdem es der Umweltministerin Doris Leuthard nicht gelungen ist, den Schmiergeldskandal im Bundesamt für Umwelt (BAFU) unter dem Deckel zu halten – die Berner Zeitung berichtete am 29. Juli erneut darüber, wie sich ein BAFU-Projektleiter massiv hat bestechen lassen – versucht sie erneut ihre schützende Hand über diesem Bundesamt zu halten. Diesmal will sie die Zusammenarbeit des BAFU mit einer kriminellen Organisation vertuschen und auf eine Aufsichtsbeschwerde des Vereins Gigaherz.ch gar nicht erst eintreten.
⇒ Wahltag ist Zahltag

Verschiedentlich wurden wir angefragt, wer sich von den vielen Kandidatinnen und Kandidaten für das Bundesparlament am ehesten für die Anliegen von Elektrosmog-Betroffenen einsetzt. Wir haben diesbezüglich die Geschäftsdatenbank des Nationalrates nach politischen Vorstössen von National- und Ständeräten durchforstet und eine Wahlempfehlungs-Liste erstellt.
Hier ist ein weiterer Link zu den detaillierten Informationen in den parlamentarischen Vorstössen .
⇒ 28‘000 Euro Entschädigung

Eine Agenturmeldung aus Frankreich beschäftigt die deutschsprachige Presse.
Ein französisches Gericht hat erstmals einer Frau, die nach eigener Aussage unter elektromagnetischer Strahlung leidet, staatliche Hilfe wegen Behinderung zugesprochen. Die Klägerin Marine Richard sprach von einem „Durchbruch“ für Menschen, die unter Elektrosensibilität leiden. Ihre Anwältin Alice Terrasse sagte, das Urteil könne ein Präzedenzfall für „tausende Menschen“ sein. Die 39-jährige frühere Radiojournalistin Richard lebt seit Jahren zurückgezogen in den Bergen im Südwesten Frankreichs in einem Haus ohne Elektrizität.
VIDÉO - La justice a reconnu pour la première fois en France l'existence d'un handicap grave dû à l'hypersensibilité aux ondes électromagnétiques.
⇒ Geht’s eigentlich noch?

Ausgerechnet ungeborenes Leben mit Grenzwerten schützen die 100 bis 300mal höher sind als diejenigen für die Allgemeinbevölkerung?
Per 1. Juli 2015 haben Bundesrat Johann Schneider-Amman (FDP) und seine Helfer vom Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) im Bereich nichtionisierender Strahlung (Elektromagnetischer Felder) für Schwangere bis 300mal höhere (schlimmere) Grenzwerte eingeführt als diejenigen, welche für die Allgemeinbevölkerung gelten.
- Im Bereich 16.6Hertz – Bahnstrom – 300mal höher als für die Allgemeinbevölkerung
- Im Bereich 50Hertz – Netzstrom, allgemeine Stromversorgung in Haushalt, Industrie und Gewerbe – 100mal höher als für die Allgemeinbevölkerung
- Im Bereich 20-100 Kilohertz – Magnetfeldkochherde, Induktionskochherde – 6.25 mal höher als für die Allgemeinbevölkerung
⇒ Fragwürdige Beratung

Endlich: Röösli darf nicht mehr allein - Nämlich den Bundesrat in Sachen Nichtionisierender Strahlung beraten.
Seit Anfang 2015 ist Dr. Röösli dazu jetzt eine Arbeitsgruppe beigestellt, die möglicherweise eine etwas breiter abgestützte Meinung vertritt, als der als Schweizer Lerchl bekannte Abstreiter jeglicher gesundheitlicher Zusammenhänge mit elektromagnetischen Feldern.
Ende 2011 wollte Dr.Röösli sogar, zusammen mit dem kürzlich rechtskräftig und endgültig wegen seinen verleumderischen Tätigkeiten verurteilten Prof. Dr. Alexander Lerchl von der privaten Jacobs-Universität, den 2B-Entschluss der IARC, der Internationalen Krebsagentur der WHO, neutralisieren.
Motivation
Weil die Mainstream - Medien die Wahrheit auf den Kopf stellen, der Politik in die Hände spielen und dabei die öffentliche Meinung manipulieren.
Joe Schlumpf
