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2019-05-20 07:34 KD: 8184
                    offizielle Anerkennung der WHO und der EU sowie einiger ihrer Mitgliedstaaten, darunter auch Deutschland. Die ICNIRP vertritt wie Repacholi die Meinung, dass die Mobilfunk- strahlung bei Einhaltung der Grenzwerte kein Gesundheitsrisiko darstellt. Die ICNIRP ist nicht reformierbar, da ihr Statut es ver- hindert, dass jemals ein mobilfunkkritischer Wissenschaftler als Mitglied aufgenommen wird.» Mitglied kann man nämlich nur wer- den, wenn andere Mitglieder als «Bürgen» fungieren. Nach Adlkofers Meinung müsste der Verein «unverzüglich aufgelöst werden».
Kurz: der achso «gemeinnützige Verein» ICNIRP c/o BfS ist nichts weiter als eine knall- harte Lobbygruppe, deren Empfehlungen in Sachen Mobilfunk von der EU-Kommission und der Weltgesundheitsorganisation WHO als der Weisheit letzter Schluss übernommen werden. «ICNIRP ist von der WHO offiziell als beratende NGO für alle Aspekte des Schutzes vor nicht-ionisierender Strahlung anerkannt. [...] ICNIRP und WHO betreiben zahlreiche miteinander verbundene Projekte», heisst es im ICNIRP-Geschäftsbericht für 2017. Auch der Europäischen Kommission stellt ICNIRP demnach «auf Anfrage wissenschaftlichen Beistand für die Auswertung und Interpre- tation von wissenschaftlichen Daten und für deren Weitergabe an das Ressort Gesundheit und Verbraucherschutz zur Verfügung.» In Deutschland gingen die Empfehlungen in die 26. Verordnung zur Durchführung des Bun- des-Immissionsschutzgesetzes (BlmSchV) ein.
Schutz oder Bedrohung?
Was ungefähr so wäre, als liesse man die Jugendschutzgesetze künftig von der Alkohol- und Pornoindustrie ausarbeiten. Prompt wurde auch das sogenannte «VOR- SORGEPRINZIP»*, das in Umwelt- und Gesundheitspolitik einen gewissen Schutz vor solchem Irrsinn garantierte, vom zustän- digen EU-Gesundheitskommissar gekippt: «Das Vorsorgeprinzip dürfte man hier nicht
anwenden, das wäre zu viel verlangt», reka- pituliert Physikprofessor Buchner die Hal- tung des EU-Gesundheitsressorts: «Ich weiss nicht, wo da die Werte der EU bleiben.» Macht nichts – dafür bleibt ja alles in der Familie. So stammt ein Teil des ICNIRP-Budgets von der EU selber. Ein anderer Teil stammt aus- gerechnet von Institutionen, die den Bürger eigentlich vor solchem Wahnsinn schützen sollten, zum Beispiel vom deutschen Bun- desumweltministerium, der International Radiation Protection Association (IRPA) und anderen mehr. Doch genau wie bei der Ma- fia steht der Begriff «Schutz» hier längst für sein Gegenteil – nämlich für Bedrohung. «Die hier vorgestellten wissenschaftlichen Er- kenntnisse», so der Neuseeländer Dr. Cherry in seiner Untersuchung, zeigten, «dass die Belastungs-Grenzwerte der ICNIRP-Richt- linie [...] um viele Grössenordnungen zu hoch angesetzt sind.» Sie basierten auf der vorgefassten und althergebrachten Ansicht der Regierungsbehörden der westlichen In- dustrieländer, «dass die einzig mögliche und einzig nachgewiesene biologische Wirkung einer Hochfrequenz- oder Mikrowellen-Ex-
position in einer Erwärmung des Gewebes besteht.» Die Schlussfolgerungen der ICNIRP seien «wissenschaftlich falsch».
Es zeige sich, «dass sowohl der grund- legende Ansatz der ICNIRP als auch die Art, in der die wissenschaftlichen Erkenntnisse bearbeitet wurden, schwerwiegende Fehler aufweisen. Die ICNIRP-Bewertung ist darauf angelegt, die thermische HF-Sicht aufrecht zu erhalten, und verwirft oder verschweigt daher alle wissenschaftlichen Erkenntnisse, die zu dieser These in Widerspruch stehen.» Kurz: Der Mobilfunk ist eigentlich ein poli- tischer und technischer Zombie, der schon längst tot sein müsste, wenn nicht fast sämt- liche Studien über dessen Nebenwirkungen glatt ignoriert würden. Zumindest hätte man die drahtlose Vernetzung auf einem wesent- lich niedrigeren Niveau Halt machen müssen.
Im Würgegriff der Industrie
Die Hochfrequenzforschung befinde sich «im Würgegriff von Industrie und Politik», bemängelte auch der Mobilfunkexperte Franz Adlkofer: «Ihr Ziel ist die Aufrechterhaltung der geltenden Grenzwerte der Hochfre- quenzstrahlung um nahezu jeden Preis. [...] Diese schützen nämlich nicht – wie behaup- tet – die Gesundheit der Menschen, sondern vor allem die Interessen der Mobilfunkin- dustrie.» Auch eine 700-seitige Dokumen- tation strahlungsbedingter Krankheitsfälle, von Verklumpungen des Blutes bis Krebs, die eine Ärztedelegation 2006 dem Bundesamt für Strahlenschutz übergab, nützte nichts: «Bis heute wird dem unter Zuhilfenahme fadenscheiniger Schutzbehauptungen nicht nachgegangen», hiess es in dem Film «Mobil- funk – die verschwiegene Gefahr». (8) Wie soll doch der der damalige Telekomsprecher Vol- ker Bökelmann auf einer Bürgerversamm-
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    Viele Betriebsanleitungen für Mobiltelefone geben an, dass das Telefon in einem bestimmten Abstand vom Körper gehalten werden muss, um eine «sichere» Benutzung zu gewährleisten. BlackBerry 8300 warnt zum Beispiel: [...] keep the device at least 0.98 inches from your body,” (25 mm Abstand von Kör- per) und «SHOULD NOT be worn or carried on the body.» (Sollte nicht am Körper getragen werden.) oder das Apple iPhone warnt die Benutzer: «Tested for use at the ear and for body worn operation (with iPhone positioned 15 mm (5/8 inch) from the body).» (15 mm Abstand vom Körper)
Quelle: buergerwelle-schweiz.org, Mobiltelefon und Hirntumor 15 Gründe zur Sorge, 25.08.2009
  Fortsetzung auf Seite 56





















































































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