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Ausgabe 25, April 2019
Technologie
 Im Laufe der letzten 20 bis 25 Jahre hat sich die Industrie sehr gut darauf verstanden, ihre bezahlten Verbündeten an exponierter Stelle zu platzieren. Eine der Schlüsselfiguren der Industrie-Einflussnah- me war Dr. Michael Rapacholi, erster Vorsitzender der ICNIRP.
Praktischerweise ist der Dienstweg ja kurz, denn die ICNIRP firmiert direkt unter der Adresse des Bundesamtes für Strahlenschutz (ICNIRP c/o BfS).
Ein Papst von Motorolas Gnaden
Der damalige ICNIRP-Vorsitzende Dr. Michael Repacholi wurde im Jahre 1995 «auf Betreiben der amerikanischen Industrie, al- len voran von Motorola», zum Experten für Elektromagnetische Felder der WHO beru- fen, so der Mobilfunkexperte Professor Franz Adlkofer. «Bis 2007», so Adlkofer, der zahlrei- che Veröffentlichungen zum Thema Strah- lenschutz publizierte (7), «belehrte Repacholi, der EMF-Papst von Motorolas Gnaden, von der Kanzel der WHO aus die Völker der Welt, dass die geltenden Grenzwerte die Bevölke- rung zuverlässig schützten und dass deshalb weitere Vorsorgemassnahmen unnötig sei- en.» Bis Repacholi «nach Korruptionsvor- würfen aus der WHO ausscheiden musste», so die Fraktion Die Linke in einer Anfrage im Bundestag (siehe S.56). «Wie sich heraus- stellte», so wiederum Adlkofer, stammte die Hälfte von Repacholis Etat von der Industrie, «obwohl die Statuten der WHO eine solche Finanzierung gar nicht zulassen.» Derselbe Repacholi war, wie gesagt, erster Vorsitzen- der der ICNIRP, die die Unbedenklichkeit des Mobilfunks mit Zähnen und Klauen ver- teidigt, was sich «als ein Meilenstein bei der Durchsetzung wirtschaftlicher Interessen» erwies, meint Adlkofer: «Zunächst verschaff- te er dem bis dahin bedeutungslosen privaten Verein kraft seiner Position als EMF-Papst die
funk-Kabale steht ein «gemeinnütziger Verein», der mitten in Deutschland residiert, merkwürdigerweise aber nur eine englisch- sprachige Website betreibt: Die «International Commission on Non-Ionizing Radiation Pro- tection» (ICNIRP) - zu deutsch: Die Interna- tionale Kommission zum Schutz vor nicht-io- nisierender Strahlung (siehe S.15). Der Verein mit dem mondänen Namen sitzt nirgendwo anders als im bayerischen Oberschleissheim bei München, von wo aus er offiziell versucht,
die Bevölkerung zu schützen. In Wirklichkeit schützt er die Mobilfunkindustrie vor unbe- quemen Grenzwerten. Die ICNIRP «publizier- te 1998 eine dokumentierte Grenzwertemp- fehlung», die die WHO und einige Länder bei der Festlegung ihrer Grenzwerte übernom- men hätten, so die mobilfunkkritische Website «Diagnose:Funk». (5) Tatsächlich bestätigt das Bundesamt für Strahlenschutz, dass die Gren- zwerte auf Empfehlungen von ICNIRP und der Strahlenschutzkommission (SSK) beruhen. (6)
          «Offenbar bedarf es erst einer mittleren gesundheit- lichen Katastrophe, ehe der Staat endlich seine Vorsor- gepflicht wahrnimmt und die Risiken auf gesetzlichem Wege minimiert. Bislang ha- ben die Gewinninteressen der Industrie Vorrang. Es ist eine Frage der Zeit und der individuellen Kondition, ob und wann wir dadurch krank werden.»
Dr. Lebrecht von Klitzing, Medizin-Physiker der Universität Lübeck (März 2002)
Das sogenannte 􏰁Vorsorgeprinzip􏰂 wurde von der UNESCO ins Le- bengerufenund2005vonderEU übernommen. Darin steht:
􏰁Wenn menschliche Aktivitä-
ten zu moralisch nicht hinnehm-
barem Schaden führen können,
der wissenschaftlich plausibel, aber
unsicher ist, müssen Massnahmen ergrif- fen werden, um diesen Schaden zu vermeiden oder zu verringern. Moralisch nicht akzeptab- ler Schaden bezieht sich auf den Schaden für Mensch oder Umwelt, welcher:
• das Leben oder die Gesundheit des Men- schen bedroht, oder
• ernsthaft und effektiv irreversibel ist, oder
• für gegenwärtige oder zukünftige Generatio-
Das Vorsorgeprinzip besagt also, dass ein Vorhaben nicht durchge- führt werden darf, wenn es theo- retisch der Allgemeinheit oder der Umwelt Schaden zufügen könnte. Wenn kein wissenschaftlicher Kon- sens zur Schädlichkeit eines Vor- habens besteht, muss dieser erst ge- funden werden. Die bestehende Möglichkeit der Unschädlichkeit rechtfertigt ein Vorhaben demnach nicht, sondern nur die bewiesene Un- schädlichkeit. Bei elektromagnetischer Strah- lung wird dieser 􏰁Konsens der Wissenschaft􏰂 ähnlich wie im Falle der menschgemachten Er- derwärmung (siehe ExpressZeitung 09/2017) weitgehend von staatlichen Institutionen vorgetäuscht, allerdings in der Realität nicht wirklich erreicht. Erkenntnisse tausender un- abhängiger Forscher, die dem 􏰁Konsens􏰂 von ICNIRP & Co. widersprechen, werden kaum
beachtet. Quelle: precautionaryprinciple.eu
nen ungerechtfertigt ist, oder
• ohne angemessene Berücksichtigung Menschenrechte der Betroffenen ist.􏰂
der
 * Was ist das Vorsorgeprinzip?








































































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