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Ausgabe 25, April 2019
Gesundheit
         100 mal mehr Daten in 100 mal höherer Geschwindigkeit wird mit 5G versprochen. Wie soll dies jedoch mit dem derzeitigen technischen Stand der Funkantennen umgesetzt werden? Ganz einfach: Durch eine massive Aufrüstung der Funkantennen sollen es jetzt, anstatt einer Strahlenkeule pro Senderichtung, 64 sein. Je 8 nebeneinander und je 8 übereinander.
  Die elektrische Feldstärke bei 5G beträgt nach Ericsson im Abstand von 25 Metern 61 Volt pro Meter (V/m). Das ist dort, wo die ersten Nachbarhäuser stehen und bisher ein Grenz-wert von 5-6 V/m galt.
  Dieser Wert von 61 V/m nimmt in einer Distanz von unter 11 m auf 120 V/m zu. Dieser Mindestgrenzwert für Arbeiter betrug bisher 61 V/m. Bei 5G sollen es also 120 V/m bei einem Abstand von unter 11 m sein, und die Normalbevölkerung im Abstand von über 25 Metern bekommt mit 61 V/m die Strahlung ab, die früher bei Arbeitern nicht überschritten werden sollte (siehe S.14).
   ! Die ICNIRP, die sich internationale Strahlen- schutzkommission nennt, in Wirklichkeit aber keine Behörde, sondern ein rein privater Verein ist, hat ihre Grenzwertempfehlungen bereits 5G-fähig gemacht. Diese lauten neu für den Frequenzbereich von 5G im Abstand von näher als 11 Metern auf 200 V/m (für Arbeitsplätze) und 90 V/m für die Allge- meinbevölkerung weiter entfernt als 25 Meter. Das heisst, um 5G einführen zu können, müssten die Schweizer Anlagegrenzwerte (Abstand von mehr als 25 Meter) von 5-6 V/m um mehr als das fünf- zehnfache erhöht und die Intensität im Bereich des «Immissionsgrenzwerts» für Arbeiter von heute 61 V/m auf 200 V/m angehoben werden. Anzuneh- men, dass die WHO dies auch postwendend machen wird, da die ICNIRP dort als Top-Einflüsterer wirkt.
          Umsetzung


























































































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