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2019-05-20 07:34 KD: 8184
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     Dass die SAR-Werte (siehe S.15) nicht recht zu taugen scheinen, wissen wir spä- testens seit der EU-Studie 􏰁REFLEX􏰂 (2000-2004). Sie wurde im Auftrag der EU von 12 Institutionen für ein Gesamtbudget in Höhe von drei Millionen Euro durchge-
führt. Die Studienergebnisse zeigten, dass bei einem SAR-Wert von 1,3 W/kg (ty- pisch für viele Mobiltelefone) – also un- terhalb des gesetzlichen Grenzwerts von 2 W/kg - signifikante biologische Schäden an menschlichen Zellen und insbeson- dere an der DNA verursacht werden. Eine Folgestudie der Universität Berlin und der Universität Wien bestätigte dies und setz- te den schädlichen Wert sogar nochmals nach unten: Handystrahlung könne bereits weit unterhalb von 2 W/kg Genschäden verursachen – bei 0,3 W/kg.
Die Wirkung der elektromagnetischen Handy-Strahlung ist laut den Studien der Wirkung von Röntgenstrahlung sehr ähn- lich. Dies ist bemerkenswert, weil vie- le Physiker immer noch darauf beharren, dass hochfrequente elektromagnetische Strahlung (Mobilfunk) keine Schäden an der DNA verursachen könne, aufgrund ih- rer nichtionisierenden (siehe S.13) Natur.
Prof. Hans-Albert Kolb, Elektrobiologe der Uni Hannover und REFLEX-Forscher sagte: 􏰁Der Effekt ist signifikant gegen- über den scheinexponierten Proben (Anm.: ohne Strahlungsaussetzung), jedoch et- was geringer als der Effekt bei Applikation von 500 mGy.􏰂 500mGy Röntgenstrahlung entspricht etwa 60 Computertomografien.
Der Einschätzung, Smartphones oder Sendeanlagen unterhalb der SAR-Werte seien ungefährlich, wird auch von vielen
   «Der Zellkern verändert sich. Elektromagnetische Fel- der von Sendemasten und mo- bilen Telefonen beeinflussen und deformieren den Zellkern. Vergleichbar mit denen von Röntgenstrahlen. Diese Verän- derungen sind sicher belegt.»
Prof. Dr. Heyo Eckel, Bundesärztekammer, in 􏰁Schwäbische Post􏰂 (07.12.2006)
Ärzten widersprochen. Über 1000 von ih- nen unterschrieben 2002 den Freiburger Appell mit der Forderung, die Grenzwerte herabzusetzen. 2009 folgte der Bamber- ger Appell und 2012 ein weiterer Freibur- ger Appell. Praktizierende Ärzte weltweit drückten in den letzten 20 Jahren in mehr als 20 ähnlichen Aufrufen ihre Besorgnis aus – bisher ohne Erfolg.
             Die EU-Studie «REFLEX» zeigt, dass langzei- tige Strahlung von einem Mobilfunktelefon ähnliche genetische Schäden verursachen kann wie radioaktive Strahlung. Tatsächlich ist die schädigende Wirkung von 0,5 Gray Röntgenstrahlung (ionisierend) auf die Zelle nur minimal höher als eine 72-stündige Han- dy-Strahlenbelastung (nicht-ionisierend).
Quellen: Raum und Zeit, S.15
jrseco.com, EU-Studie 􏰂Reflex” zeigt DNA-Schä- den durch Strahlung von Mobilfunkgeräten und Handys, 27.05.2011
      «1. Es ist absurd, die Energieauf- nahme als alleinige Basis für Wir- kungen zu benutzen!
2. Laborwerte, die an Modellen (Kunstkopf) gefunden wurden, können nicht direkt auf leben- de Individuen übertragen wer-
den!
3. Die Wissenschaft über-
sieht wesentliche Aspekte des Lebens! Man kann nicht lebende
Materie (offene Systeme) mit technischen Systemen (ge- schlossene Systeme) vergleichen!
4. Versuche mit Humanschädel statt Kunstkopf haben ergeben, dass doch ,Hot Spots‘ (Anm.: er- wärmte Stellen) im Gehirn entste- hen können.»
Prof. Dr. Fritz-Albert Popp, Institut für Biophysik und Prof. Dr. Hyland, Universität Warwick beim Mobilfunksymposium, Frankfurt/Main (2003)
Die SAR-Grenzwerte – massgebend für die Prävention potentieller Schäden von Be- strahlung z.B. bei Mobilfunkgeräten – werden anhand von Messungen an einem Kunst- kopf aus Plastik festgelegt. Dabei werden Auswirkungen auf (zell-)biologische Vorgänge im lebenden Organismus fast vollumfänglich ausser Acht gelassen und es wird (ge- zwungenermassen) lediglich nach potentiellen Schäden durch Hitzeeffekte gesucht.
    Was ist dran am SAR-Wert?












































































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