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Ausgabe 25, April 2019
Gesundheit
       darauf hin, dass der Grenzwert nur noch eine politische Funktion erfüllt:
kein Sinnesorgan, mit dem er elektroma- gnetische Felder wahrnehmen kann. Das macht sich die Rechtsprechung in grotes- ker Weise zunutze. Das Verwaltungsge- richt Stuttgart wies im November 2008 die Klage auf Gesundheitsgefährdung durch Mobilfunkmasten u.a. zurück, 􏰁weil diese Anlage weder Lärm-oder Geruchsimmis- sionen verursacht noch einen ständigen Besucherverkehr zur Folge hat und auch nach aussen nicht störend in Erscheinung tritt.􏰂
Der Stand der unabhängigen Wissen- schaft zu den Risiken des Mobilfunks wird immer eindeutiger und deutet auf Zell- schädigung durch EMF hin. Solange der Grenzwert sich nicht an gesicherten biolo- gischen und nicht-thermischen Erkennt- nissen ausrichtet, ist eine Diskussion, ob 1000, 10.000 oder 100.000 􏰀W/m2 als Grenzwert schützen, spekulativ. Die Pro- fessoren Lutz/Adlkofer schreiben in ihrem Grenzwertartikel richtig:
􏰁In lebenden Organismen finden bio- logische Prozesse wie Zellteilung, Zelldif- ferenzierung etc. statt, die die Moleküle,
• Er ist für die Mobilfunkbetreiber die Ersatz-Haftpflichtversicherung, denn die Versicherungswirtschaft verweigert den Mobilfunkbetreibern wegen unkalkulierbarer Risiken die Haftung.
speziell die DNA und die RNA sehr verletz- bar machen. Chemische Verbindungen werden aufgebrochen und neue gebildet. DNA-Ketten werden geöffnet, vervielfäl- tigt und neue Zellen werden gebildet. Eine viel tiefere Energieschwelle kann für eine Störung der zellulären Prozesse genügen. Es wird überhaupt sehr schwer sein, eine untere Energieschwelle zu definieren, um eine Störung in Lebensprozessen, für die die molekulare Instabilität eine Vorbedin- gung ist, auszuschliessen.􏰂
Deshalb scheinen die Werte, die der sonst in vielen anderen Bereichen durch- aus kritikwürdige BUND fordert, heute vertretbar und notwendig - die Senkung des Grenzwertes um das 10 Millionenfa- che!
• Er legitimiert den unkontrollierten Antennenwildwuchs.
• Er legitimiert die Untätigkeit von Staat und Gesundheitsbehörden in der Schutzpolitik.
• Er legitimiert die Justiz in der Ableh- nung von Klagen auf Verletzung der körperlichen Unversehrtheit und der Unversehrtheit der Wohnung.
Halten Staat und Industrie deshalb so kompromisslos an den Grenzwerten fest? Sie verhindern dazuhin, dass die Industrie innovative gesundheitsverträgliche Tech- niken auf den Markt bringt. Der Mensch besitzt, im Unterschied zu vielen Tieren,
Auffälligkeit
Baubiologische Richtwerte für Schlafbereiche
keine
schwache
starke
«Die Standortbeschei- nigung auf der Grundlage der 26. Bundes-Immis- sionsschutz-Verordnung
von 1996 bietet keine Schutz- wirkung. Die Behauptung ei- ner Schutzwirkung durch die Behörden ist als wissentliche Falschinformation anzusehen. Dies entspricht rechtlich allen Merkmalen des Betrugs. Der Vorgang schliesst grob fahr- lässige bis absichtliche Gefähr- dung und Körperverletzung ein. Die Bevölkerung ist kein Versuchsfeld, weder tech- nisch-biologisch noch wirt- schaftspolitisch.»
Prof. Dr.-Ing. Alexander H. Volger, RWTH Aachen, im April 2000
   Quelle: Zellen im Strahlenstress, Verein zum Schutz der Bevölkerung vor Elektrosmog e.V. Stuttgart, Mai 2009
  extreme
    􏰀W/m2
< 0.1: Entspricht natürlichen Umwelt- massstäben oder dem häufig anzutreffenden Mindestmass an zivili- satorischen Einflüssen.
0.1 - 10: Vorsichtshalber und mit besonderer Rück- sicht auf empfindliche oder kranke Menschen sollten Verbesserungen umge- setzt werden.
10 - 1000: Ist aus baubiologischer Sicht nicht mehr zu akzeptieren. Es besteht Handlungsbedarf, da neben zahlreichen Fallbeispielen auch wissenschaftliche Studien auf biologische Effekte und ge- sundheitliche Probleme hinweisen.
> 1000: Ab diesen Werten sind Sanierungen notwendig.
  • Die Baubiologie empfiehlt einen unbelasteten Schlaf- und Lebensraum mit 0.1 􏰀W/m2 • Der Grenzwert in Deutschland liegt bei 10.000.000 􏰀W/m2
Baubiologen beschäftigen sich mit dem Wohn- und Arbeitsumfeld von Menschen und führen z.B. Untersuchungen zu elektromagnetischer Umweltverträglichkeit oder Lärm durch.
Quelle: baubiologie.de, Richtwerte Schlafbereiche
        

































































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