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Ausgabe 25, April 2019
Gesundheit
      Seit der massenhaften Verbreitung der Mobilfunktechnologie in Deutschland und weltweit haben sich Politik, Forschung und veröffentlichte Meinung massiv verändert. Das Bundesamt für Strahlenschutz hat ab 1992/93 eine vollständige Kehrtwen- dung in Sachen Mobilfunk vollzogen: Fast alle bis dahin aner- kannten Zusammenhänge und wissenschaftlichen Ergebnisse wurden in Abrede gestellt und die Existenz nicht-thermischer biologischer Wirkung von Mobilfunkfrequenzen auf Lebewesen verneint. Das Bundesamt finanzierte zahlreiche Forschungsauf- träge zusammen mit der Mobilfunkindustrie, die, ausgehend von der Nichtexistenz solcher Wirkungen, auch keine gesundheits- belastenden Ergebnisse erbrachten. lm vollständigen Wider- spruch zu zahlreichen bisherigen und fortlaufenden unabhängi- gen Forschungen. Eine ganze Reihe namhafter Wissenschaftler, die sich von dieser neuen Ausrichtung nicht einschüchtern las- sen wollten, verloren ihren Posten, ihre Forschungsgelder und sahen sich z.T. weltweiten Diffamierungen ausgesetzt:
                  Quellen: wolfbergmann.de, Mikrowellensyndrom - Ein Überblick 1. Die Zeit - Wissen: Heisse Gespräche. Zeit Wissen 05/2006.
 Gesundheitliche Schäden entdeckt = Entlassung?
Dr. Roger Santini (siehe S.28) in Frankreich belegte das Auf- treten von vielen Krankheiten bis hin zu Krebs in Abhängig- keit von der Wohnentfernung der Untersuchten von Mobil- funkmasten. Die Ergebnisse waren eindeutig, Santini wurde entlassen.
Dr. L. von Klitzing wies an der Universität Lübeck das Auf- treten pathologischer Hirnströme durch Mobilfunkbelas- tung nach. Er wurde entlassen mit der Begründung, dass die Uni keine weiteren Forschungsgelder mehr bekomme.
Markus Antonietti, Leiter des Max Planck lns- tituts in Golm, hat in einem Laborexperiment zum eigenen Erschrecken an Synapsen, wie sie dem Gehirn nachgebaut wurden, unter Handystrahlung Erwärmungen bis 100 Grad gemessen.,,lst Handystrahlung also gefähr- lich fürs Hirn?», fragte die ZEIT. Vor solchen Aussagen werde er sich hüten, sagte Antoni- etti der Zeitung, denn «Die Mobilfunkindust- rie hat gute Anwälte», so der Forscher. (1)
fentlichung der Studie wurde von der Telekom dann verboten und Prof. Semm wurde entlassen, weil er sich nicht an das Verbot hielt.
durch. Ergebnis: eindeutige Erhöhung der Tumorrate bei Nut- zern von Mobiltelefonen. Die Geldgeber verboten die Veröf- fentlichung der Ergebnisse. Als Dr. Carlo sich nicht daran hielt, verlor er nicht nur den Auftrag, er wurde bedroht, sein Haus brannte ab und er wurde weltweit als unseriöser Forscher ge- brandmarkt. lnzwischen hat eine Tumorbetroffene mit Hilfe von Dr. Carlo eine Entschädigungszahlung von einer Mobil- funkfirma erstritten.
Prof. Karl Hecht untersuchte im Auftrag einer Te- lekommunikati- onsbehörde Stu- dien und konnte belegen, dass eindeutig schwe- re und schwerste Gesundheitsschä-
den aller Art als Folge der Bestrah- lung immer wieder nachgewiesen wurden. Seine Arbeit verschwand spurlos. Erst nach jahrelanger hart- näckiger Nachfrage musste sie aus dem Keller der Behörde geholt wer- den.
Prof. Dr. Peter Semm unter- suchte im Auftrag der Deut- schen Telekom die Wirkung von Mobilfunk auf Vögel. Ergebnis: schwere Schäden, Missbildungen, usw. Die Te- lekom liess die Untersuchun- gen überprüfen und Prof. Semm wurde einwandfreie Arbeit bescheinigt. Die Veröf-
Dr. George Carlo (siehe S.22 f.) führte in den 90er-Jahren des vorigen Jahrhun- derts im Auftrag der US-Telekommuni- kationsindustrie die bis dahin grösste, mit 28 Mio. Dollar ausgestattete, Studie
Die europäische Reflexstudie (siehe S.33) - inzwischen mehrfach international bestätigt - ergab an isolierten menschlichen Zellen gentoxische Wirkungen von UMTS bei geringen Feldstärken. Prof. Lerchl, langjähriger Vorsitzender der deutschen Strahlenschutz- kommission für nicht ionisierende Strahlung, startete eine inter- nationale Rufmordkampagne gegen die Forscher und behauptete, die Untersuchung sei gefälscht. Erst nach vielen Jahren wurde er vom Landgericht Hamburg zur Zurücknahme dieser Behauptung gezwungen und wegen Verleumdung und Ehrverletzung verur- teilt.


















































































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