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2019-05-20 07:34 KD: 8184
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 rungen grundlegender Zellprozesse aber auf die Funktion und Gesundheit des Organis- mus auswirken würden, ist bis heute nur un- zureichend einzuschätzen. Vorstellbar sind vielfältige physiologische Systemstörungen, wie eine Beeinflussung des Hormonhaus- halts, eine Schwächung des Immunsystems, eine verminderte Tumorkontrolle und vieles andere mehr. Ob Mikrowellen damit viel- leicht den Schlüssel zum Verständnis vieler noch ungeklärter Zivilisationskrankheiten, wie z.B. der drastischen Zunahme von Brust- tumoren in hochindustrialisierten Ländern, darstellen, kann auf wissenschaftlicher Basis noch nicht bewiesen werden, da sich weder Mobilfunkanbieter noch Behörden ausrei- chend darum bemühen, entsprechende Stu- dien durchzuführen.
Eine Arbeitsgruppe um den Forscher J.H.Heller (Connecticut) erzeugte in Versu- chen bei Pflanzen und Insekten Erbschäden, die fast gleichermassen durch Gammastrah- len, Röntgenstrahlen, ultraviolette Strahlen und Mikrowellen weit unter Wärmewir- kungsintensität, also auch weit unter den gesetzlichen Grenzwerten, hervorgerufen wurden. In Experimenten mit männlichen Fruchtfliegen gelang der Arbeitsgruppe der Beweis, dass Mikrowellenstrahlung niedri- ger Leistungsdichte mit vier verschiedenen Frequenzen die Erbmasse so veränderte, dass Mutationen entstanden. Mit anderen Worten: Die Strahlungen verursachten in den Samenzellen der Fliegen genetische Schä- den, und diese wurden nun auch auf deren Nachkommen übertragen.
Eine Forschergruppe um Professor Zhengping von der «Xu Zhejiang Universi- ty of Medicine» stellte ihre Ergebnisse auf dem Internationalen Elektrosmog-Seminar in Kunming/China vom 12.-16. September 2005 vor. Die Forscher bestrahlten Zellen 24 Stunden lang. Ergebnis: Statistisch signifi- kanter Anstieg von DNA-Zerstörung. «Schon relativ niedrige Funkintensitäten können zu DNA-Brüchen führen.» (4)
Handys und Smartphones
«Ein Handy-Telefonat von zwei Minuten spiegelt sich eine Woche lang in veränderten Gehirnströmen des Nutzers wieder. Wir wis- sen heute, dass selbst eine einzige Expositi- on zu DNA-Schäden an Gehirnzellen führen kann», (5) schreibt Robert C. Kane, ehema- liger Ingenieur der US-Mobilfunkindustrie (Motorola) in seinem Buch «Cellular Tele- phone Russian Roulette». Der Wissenschaft- ler und Forscher war 30 Jahre für die Mobil- funkindustrie tätig und zitiert eine Fülle von Studien aus aller Welt, die DNA-Schäden und andere biologische Folgen durch Mobilfunk- strahlung eindeutig nachgewiesen haben.
Neben den abgesicherten thermischen Wirkungen, welche die Grundlage der Grenzwerte sind, gibt es eine grosse Zahl von Hinweisen auf Langzeit- wirkungen, z.B. Kinderleukämie, Hirntumore und Brustkrebs, weit unterhalb der Grenzwerte.»
 Gesetzliche Grenzwerte, gemessene Werte, nachgewiesene biologische Wirkungen, Empfehlungen von Höchstwerten für Mikrowellen:
Mikrowatt (μW/m2)
  Telefonat mit Handy am Ohr
100.000.000
  UMTS-Grenzwert in Deutschland 10.000.000
   Grenzwert in Kanada 3.000.000
  Handy in 30 cm Entfernung 1.000.000
  WLAN-Router bzw. WLAN-Notebook am Körper 1.000.000
  DECT Schnurlostelefone in 30 cm Entfernung 66.000-440.000
  Missbildung und Totgeburt bei Ratten und Küken 50.000
   Effekt auf Ionenkanäle von Zellen 20.000
  Doppelte Zunahme von Leukämien 13.000
  Schädigung Hirnnervenzellen bei Ratten 10.000
  Stimulation T-Zellen und Makrophagen 10.000
  Störung des Immunsystems bei Mäusen 9500
  Vierfache Krebsraten im Umfeld von Basisstationen 5300
   Motorik- / Gedächtnisstörung bei Kindern 3200
  Schmerzen, Schwindel, Nervosität, an Basisstationen 50-2650
  Zunahme von Leukämien bei Kindern 2000
  Eingeschränkte Vermehrung weisser Störche 1000
  Wirkung auf Nervenzellen bei Vögeln und Insekten 400
  Störungen an der Zellmembran 200
   Beeinflussung Wachstum von Hefezellen 10
  Gesundheitsgefährdung von Säugetieren 0,2
  Veränderte Kalziumabgabe menschlicher Hirnzellen 0,1
  Natürliche Hintergrundstrahlung (siehe S.17) < 0,001
 Quelle: Wolfgang Maes; Stress durch Strom und Strahlung
                                  Das NRW-Umweltministerium auf Anfrage eines Düsseldorfer Bürgers (1998)
 






























































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