Grenzwertschwindel

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Es ist Unfug zu behaupten, die Schweiz habe 10mal strengere Grenzwerte als das europäische Ausland. In der Schweiz werden die Grenzwerte lediglich dort festgelegt, wo die Strahlung bereits von selbst um das 10-fache zurückgegangen ist.
Vortrag der NIS-Fachstelle von  Gigaherz.ch .
Die Schweiz kennt für Mobilfunkstrahlung 2 verschiedene Grenzwerte:

1. Der Immissions-Grenzwert IGW
Dieser entspricht dem in den meisten europäischen Ländern als allgemein gültig erklärten Grenzwerten. Einst empfohlen von der ICNIRP, einem privaten Verein, welcher sich Internationale Kommission zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung nennt und dessen 14 Mitglieder ihre Nachfolger jeweils selbst wählen. Dieser höchst umstrittene Immissions-Grenzwert gilt in der Schweiz nur an Orten, wo sich Menschen kurzfristig aufhalten können. An sogenannten OKA (Orte für kurzfristigen Aufenthalt)
2. Der Anlage-Grenzwert (früher Vorsorgewert genannt)
Dieser dagegen gilt an jenen Orten, wo sich Menschen dauernd aufhalten müssen. Das heisst, an sogenannten OMEN (Orten mit empfindlich Nutzung).
Da das Schweizerische Umweltrecht die Pflicht zur Vorsorge kennt, jedoch nur soweit diese Vorsorge technisch machbar und wirtschaftlich tragbar ist, setzte die schweizerische Landesregierung (Bundesrat), mit der Verordnung über nichtionisierende Strahlung NISV vom Dezember 1999 den Grenzwert für Orte mit empfindlicher Nutzung, für sogenannte OMEN rund 10mal tiefer (strenger) als der Immissions-Grenzwert. Als OMEN gelten indessen nur Schlafzimmer, Kinderzimmer, Wohnzimmer, Krankenzimmer und Büro-Arbeitsplätze, sowie weitere Innenraum-Arbeitsplätze, sofern diese mindestens 2.5 Tage pro Woche oder 2.2 Stunden pro Tag belegt sind.
Da sich bald herausstellte, dass der angebliche Vorsorgewert mit Vorsorge herzlich wenig zu tun hat, wurde dieser in Anlage-Grenzwert umbenannt. Nicht zuletzt auch deshalb, weil dieser nur für den von jeder Anlage separat abgestrahlte Wert gilt und nicht für das Gesamttotal der auf einen Punkt einwirkenden, von mehreren Anlagen gleichzeitig erzeugten Strahlungswerten.

Hochbrisant: Dieser Anlage-Grenzwert, früher Vorsorgewert genannt, geht an all diesen OMEN aus rein physikalisch-technischen Gründen gegenüber dem Immissions-Grenzwert ganz automatisch auf 10% zurück, ohne dass die Mobilfunkbetreiber dafür nur den kleinen Finger rühren müssen. Das hindert indessen weder die Mobilfunkbetreiber noch die Wirtschaftspolitiker daran, seit Jahren lauthals zu verkünden, die Schweiz habe 10mal strengere Grenzwerte, als das europäische Umland.
Über diesen grössten, dem Schweizer Volk je aufgetischten Schwindel, sollte auch Nationalrat Ruedi Noser informiert sein (Er möchte mit seinem Postulat die Anlage Grenzwerte von heute 4-6 V/m (je nach Frequenzlage) auf 14-21 V/m erhöhen).
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