Page 5 - 119-Rundbrief
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Gigaherz.ch 119. Rundbrief Seite 5
 sondern nur namentlich genannte Amtspersonen.
􏰀􏰁􏰂􏰃 􏰅􏰆􏰇􏰈􏰉 􏰊􏰋 􏰌􏰆􏰍􏰎􏰁􏰇􏰉􏰁􏰃􏰏􏰐􏰂􏰑􏰇􏰆􏰃􏰑􏰁􏰏􏰅 ist die Behauptung, dass Gigaherz. ch im Übrigen das Ausstandsbegeh- 􏰃􏰁􏰍 􏰉􏰊􏰃 􏰍􏰏􏰐􏰂􏰑 􏰒􏰁􏰉􏰃􏰓􏰍􏰎􏰁􏰑 􏰂􏰔􏰕􏰁􏰖 􏰆􏰋 􏰎􏰊􏰍􏰍 􏰏􏰋 􏰍􏰔􏰐􏰂􏰇􏰑􏰁􏰍 􏰗􏰒􏰇􏰐􏰂􏰍􏰏􏰕 􏰆􏰍􏰇􏰁􏰃􏰁 􏰌􏰁􏰉􏰃􏰓􏰍􏰎􏰆􏰍􏰉 􏰘􏰙􏰃􏰑􏰘􏰚􏰃􏰑􏰅􏰏􏰐􏰂 􏰛􏰆 􏰛􏰏􏰈􏰁- ren. Was gilt jetzt?
halt nicht äussern, da die «Sachur- teilsvoraussetzungen» – was immer das auch sein mag – angeblich nicht erfüllt seien.
􏰝􏰍􏰎 􏰍􏰙􏰐􏰂 􏰅􏰆􏰇􏰈􏰉􏰁􏰃 􏰏􏰇􏰑 􏰎􏰏􏰁 􏰢􏰁􏰜􏰙􏰃􏰎􏰉􏰁- schwindigkeit mit welcher hier das Bundesgericht urteilt. Dauern sol- che Verfahren in Regel mindesten
Begründet oder un- begründet?
Das Bundesgericht behauptet, Gigaherz.ch habe das Ausstands- begehren nicht begründet 􏰆􏰍􏰎 􏰛􏰏􏰈􏰁􏰃􏰑 􏰎􏰏􏰁􏰇􏰁 􏰌􏰁􏰉􏰃􏰓􏰍- dung im nächsten 􏰗􏰒􏰇􏰐􏰂􏰍􏰏􏰕 􏰘􏰚􏰃􏰑􏰅􏰏􏰐􏰂􏰵
6 Monate, kam die- ser Schnellschuss aus Lausanne be- reits nach 1 1⁄2 Mo- naten. Absolut re- kordverdächtig, riecht aber schwer nach Vorteilsge- währung. Urteil Nr. 􏰣􏰤􏰥􏰦􏰧􏰨􏰩􏰪􏰫􏰪􏰣
Zitat aus dem
Urteil: «Der Be- schwerdeführer
􏰜􏰃􏰏􏰈􏰇􏰏􏰁􏰃􏰑 􏰛􏰘􏰊􏰃 􏰎􏰏􏰁
􏰝􏰍􏰇􏰏􏰕􏰁􏰖 􏰎􏰊􏰇􏰇 􏰞􏰁􏰃-
treter von kanto-
nalen Immissions- schutzfachstellen
als Referenten an 5G-Propaganda- veranstaltungen der Mobilfunkbe- treiber, sogenannten 'Turnhallen- Partys' teilnähmen und dabei den technischen und medizinischen Un- sinn, den die Mobilfunkbetreiber 􏰟􏰁􏰘􏰁􏰏􏰅􏰇 􏰠􏰁􏰃􏰜􏰓􏰍􏰎􏰁􏰍􏰖 􏰍􏰙􏰐􏰂 􏰒􏰁􏰇􏰑􏰔􏰈􏰉􏰁􏰍 würden. Sie könnten demnach nicht als unbefangene Sachverständige an Baubewilligungsverfahren für Mobilfunkantennen mitwirken.»
􏰬􏰗􏰭􏰮􏰯 􏰊􏰆􏰇 􏰎􏰏􏰁􏰇􏰁􏰍 􏰛􏰘􏰁􏰏 􏰝􏰃􏰑􏰁􏰏􏰅􏰁􏰍􏰰 Verwaltungs- und Kantonsrichter müssen weiterhin von Mobilfunk, Biologie und Medi- zin weder Gix noch Gax verstehen und Mitarbeiter und Mitarbeite- 􏰃􏰏􏰍􏰍􏰁􏰍 􏰠􏰙􏰍 􏰝􏰋􏰘􏰁􏰅􏰱􏰊􏰐􏰂􏰇􏰑􏰁􏰅􏰅􏰁􏰍 􏰎􏰁􏰃 Kantone dürfen die Mobilfunker anlässlich ihrer Turnhallenpartys weiterhin unterstützen und gleich- 􏰛􏰁􏰏􏰈􏰉 􏰊􏰅􏰇 􏰲􏰍􏰁􏰆􏰑􏰃􏰊􏰅􏰁 􏰳􏰆􏰑􏰊􏰐􏰂􏰑􏰁􏰃􏰴 􏰎􏰁-
􏰃􏰁􏰍 􏰌􏰊􏰆􏰉􏰁􏰇􏰆􏰐􏰂􏰁􏰍 􏰛􏰆􏰇􏰈􏰋􏰋􏰁􏰍􏰵
􏰶􏰊􏰅􏰅􏰁􏰅􏰆􏰟􏰊􏰷 􏰸􏰏􏰐􏰂􏰑 􏰁􏰑􏰘􏰊 􏰒􏰁􏰏 􏰹􏰆􏰈􏰍􏰖 􏰇􏰙􏰍- dern in Shveytsariya
Demnach hat das Bundesgericht 􏰂􏰊􏰊􏰃􏰉􏰁􏰍􏰊􏰆 􏰒􏰁􏰉􏰃􏰏􏰡􏰁􏰍 􏰆􏰋 􏰘􏰊􏰇 􏰁􏰇 ging, wollte sich aber zum Sachver-
















































































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