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Gigaherz.ch 118. Rundbrief Seite 13
 Bundesamt für Umwelt lägen keine neuen Studien vor, die eine Anpas- sung der Grenzwerte erforderlich machen würden. Dabei zitieren sie stinkfrech das neueste Bun- desgerichtsurteil mit der Nummer 1C_375/2020 vom 5. Mai 2021 in dieser Sache.
Achtung: Aus diesem Urteil geht unter Erwägungen Punkt 2.3 je- doch eindeutig hervor, dass das Bundesgericht den am 22. Januar 2021 als Beweismittel von den Be- schwerdeführenden nachgereich- ten BERENIS-Sondernewsletter, Ausgabe Januar 2021, da angeblich zu spät eingereicht, aus den Akten geworfen und gar nicht berücksich- tigt hat. Das Verfahren begann am 15. April 2019 zu laufen und das Bundesgericht war der Ansicht, die- ses Beweismittel hätte von Beginn weg beigelegt werden müssen. Die Bundesrichter Kneubühler, Haag und Fellmann
waren also der Meinung, das Beweismittel hätte bereits zwei Jahre vor dessen Erschei- nen beigebracht werden müs-
sen. Juristenlogik!?
Lange wird sich das Bundesgericht, von frustrierten Anwälten etwa auch «Lotterie Romande» genannt, diese böswillige Praxis nicht mehr leisten können, denn es sind un- terdessen mehrere Verfahren mit- samt «rechtzeitig» eingebrachtem BERENIS-Sondernewsletter unter- wegs. Es ist aus und vorbei. Die schönen Schweizer Grenzwerte, die angeblich 10mal besser sein sollen als alle ausländischen, sind zu Ge- fährdungswerten auf hoher Stufe geworden. Neue Mobilfunksende- anlagen dürfen nicht mehr bewilligt werden. Weitere Diskussionen er- achten wir deshalb als überflüssig.
Der Berenis-Sondernewsletter vom Januar 2021 ist auf www.gigaherz. ch/wp-content/uploads/2021/07/ BERENIS-Sondernewsletter-Janu- ar-2021.pdf und nach wie vor auch auf www.bafu.admin.ch/bafu/de/
home/themen/ elektrosmog/ newsletter.html
Bitte beachten Sie die Schluss- folgerungen auf Seite 8 genau.
 

























































































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