Page 3 - Gigaherz Rundbriefe
P. 3

Gigaherz.ch 115. Rundbrief Seite 3
 der Mobilfunkbetreiber umgebaut worden ist, be- stimmt jetzt, was und wieviel vom Originalbericht die Gemeinden und die Wohnungsinhaber noch zu sehen bekommen! 3 Gigaherz wird das niemals ak- zeptieren und zusammen mit den um ihre Rechte Betrogenen die erforderlichen gerichtlichen Schrit- te einleiten.
Denn es steht praktisch in jeder Kantonsverfassung, dass Bürgerinnen und Bürger volles Einsichtsrecht in die von ihnen und sie betreffenden Daten haben. Vorläufig gilt: Bis zur Auslieferung der vollständi- gen, ungekürzten Original-Messberichte von Ab-
3 www.gigaherz.ch/5g-die-komplizen/
nahmemessungen, die auch adaptive 5G-Antennen enthalten, gilt der Mobilfunkstandard 5G-fast nach wie vor als nicht messbar und darf weiterhin nicht bewilligt werden.
Nachtrag vom 8.4.2020:
Das kantonale Amt für Umwelt Thurgau hat nun den einverlangten Original-Messbericht der akkre- ditierten Messfirma herausgerückt. Es fehlen die Seiten 2-4, 11, 13-42, 47-50, 53-66. Auf den verblei- benden Seiten sind praktisch alle messtechnisch re- levanten Partien schwarz abgedeckt. Der Messbe- richt ist auf diese Weise nicht mehr nachvollziehbar. Und für eine Überprüfung der 5G-Messungen erst recht nicht mehr brauchbar. Fortsetzung im nächs- ten Rundbrief.
  Star-Wissenschaftler der Mobilfunkindustrie endgültig verurteilt.
Am 27. Januar 2021 berichtet der eremitierte Prof. Dr. Franz Adlkofer auf seiner Webseite nach einem 12-jährigen, nervenaufreibenden Gang durch alle Gerichtsinstanzen Erfreuliches:
«Das Hanseatische Oberlandesgericht Bremen verurteilt Professor Alexander Lerchl zur Rücknahme seiner Fälschungsbehauptung gegenüber der REFLEX-Studie»
Das Urteil ist endgültig und kann nicht mehr weitergezogen werden.
Kommentar von Hans-U. Jakob, Gigaherz.ch, Schwarzenburg, 30. Januar 2021
In der Reflex-Studie, einem riesigen Dorn im Auge der Mobilfunkindustrie, wurde schon 2008 nach- gewiesen, dass Mobilfunkstrahlung in isolierten menschlichen Zellen die Gene schädigen kann. Seither war einer unermüdlich damit unterwegs zu behaupten, die Studienergebnisse seien allesamt gefälscht, das heisst von der Labortechnikerin Elisa- beth Kratochvil «fabriziert» worden.
So fanden die Fälschungsvorwürfe auch im Schwei- zer Fernsehen in der Gesundheitssendung PULS ihre Sendezeit. O-Ton: «Das Handy am Ohr ist ge- fährlich, das zumindest behaupteten zwei viel be- achtete Studien der Universität Wien. Nun kam ans Licht: Die Labordaten waren reihenweise gefälscht, die Warnungen also voreilig. Dass Strahlungen aus dem Handy das Erbgut schädigen und so Krebs verursachen, war wissenschaftlicher Betrug. Doch Achtung: dass Strahlen für Viel-Telefonierer deshalb harmlos sind, beweist dieser Wissenschaftsskandal ebenso wenig.» 1
1 www.gigaherz.ch/luegen-am-schweizer-fernsehen-neu-auf- 40-sekunden-limitiert/
Bereits in einem ersten Verleumdungsprozess vor dem Landgericht Hamburg im März 2015 wur- de Prof. Dr. Alexander Lerchl, Dekan der privaten Jacobs-Universität Bremen, rechtskräftig dazu ver- urteilt, diese Behauptung gegen Androhung einer Busse von €. 250’000 oder 6 Monaten Haft zu un- terlassen2. Nachdem das Urteil rechtskräftig gewor- den war, interpretierte Alexander Lerchl dieses auf seine Weise. Nämlich so, dass die Ergebnisse der Reflex-Studie nach wie vor gefälscht seien, er dürfe nur nicht mehr sagen von wem. Lerchl behielt seine Weisheit nicht etwa für sich, sondern gab diese in unzähligen Magazinen, Tages- und Wochenzeitun- gen, sowie TV-Sendungen zum Besten. Besonders dankbare Abnehmer dieser Version waren etwa «der Spiegel» und die «NZZ». Sogar unser Schweizer «Beobachter» fuhr in Forumsdiskussionen darauf ab. Dies, während man alle Hinweise von Gigaherz. ch auf die von Lerchl und seinem Lautsprecher na- mens «Stephan Schall» verlorenen Verleumdungs- prozesse postwendend löschte.
2 www.gigaherz.ch/urteil-gegen-prof-alexander-lerchl/
  

















































































   1   2   3   4   5