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Gigaherz.ch 115. Rundbrief Seite 2
5G: Jetzt messbar – aber streng geheim
Adaptive 5G-Antennen können jetzt gemessen werden, behaupten die kantonalen Umweltfachstellen. Wie, dürfen sie uns angeblich nicht verraten. Eine neue Art die Bevölkerung nach Noten zu verarschen.
Von Hans-U. Jakob, Gigaherz.ch, Schwarzenburg, 19. Januar 2021
 Im August des letzten Jahres fanden erste Abnah- memessungen an adaptiven 5G-Antennen statt, durchgeführt von angeblich speziell dazu zertifizier- ten und akkreditierten Messfirmen, angeblich nach der höchst umstrittenen Messanleitung im Techni- cal Report: «Measurement Method for 5G NR Base Stations up to 6 GHz» des Bundesinstituts METAS vom 18. Februar 2020. Höchst umstritten ist diese Messanleitung, weil kritische Ingenieure und Mess- techniker dieser Anleitung jegliche Praxistauglich- keit abgesprochen hatten1.
Bild oben: Messantenne in einer Privatwohnung
«Sollen wir die überhaupt in unsere Wohnung las- sen», wurde Gigaherz oft angefragt, wenn die Ak- kreditierten einen Termin vereinbaren wollten . «Ja gerne, aber nur unter der Bedingung, dass Ihnen dann der vollständige, ungekürzte Original-Mess- bericht zugestellt wird», war stets unsere Antwort. Was den betroffenen Wohnungsinhabern dann auch ehrenwörtlich zugesagt wurde. Wir von Giga- herz und den andern Schutzorganisationen waren nämlich brennend daran interessiert, wie und wo und mit welchen Geräten und unter welchen Bedin- gungen die Akredittierten jetzt 5G messen wollen. Und vor allem wie sie die höchst umstrittene Hoch- rechnung von den Signalisierungsbeams (SS/PBCH) zu den nicht fassbaren Datenbeams (PDSCH) vorzu- nehmen gedenken 2.
1 www.gigaherz.ch/5g-adaptive-antennen-sind-immer-noch- nicht-messbar/
2 www.gigaherz.ch/5g-achtung-hurrikan-im-anmarsch-auf-die- schweiz/
Die Realität sah dann ganz anders aus. Die Akkre- ditierten wussten es offenbar auch nicht. Denn die Auslieferung der Messberichte verzögerte sich. Sie kamen trotz 14-täglicher Nachfrage im September nicht, im Oktober nicht, im November nicht und ebenso wenig im Dezember. Erst Mitte Januar regte sich etwas in der Form einer Mitteilung an die be- troffenen Wohnungsinhaber: Eine direkte Ausliefe- rung sei ihnen nicht mehr gestattet, man möge sich an das zuständige kantonale Umweltamt richten, welche die Berichte jetzt erhalten hätten.
Gesagt getan, und was antworten jetzt die kanto- nalen Umweltämter, die sich offensichtlich unterei- nander abgesprochen haben: «Der Messbericht ist vergangene Woche beim Amt für Umwelt eingetrof- fen. Wir werden den Messbericht kontrollieren und darüber einen Prüfbericht verfassen. Den Prüfbe- richt senden wir an den Mobilfunkbetreiber und die Standortgemeinde.
Den Messfirmen ist es untersagt, eigenständig Mess- berichte auszuhändigen, weder an die Mobilfunkbe- treiber noch an andere Personen. Messberichte sind ausschliesslich an die NIS-Fachstelle zu übermitteln. Wir kontrollieren und verifizieren diese durch unser Amt, ob die NISV eingehalten wurde.
Wir bitten Sie diesen Ablauf zu respektieren.»
Kommentar: Das ist unglaublich! Dass sogenannt zertifizierte und akkreditierte Messfirmen ihre Messberichte zuerst dem kantonalen Umweltamt abliefern müssen, ist akzeptabel. Dieses ist schliess- lich auch Auftraggeber. Aber dass sich ein kantona- les Amt vorbehält, diesen in einer Privatwohnung oder auf einem Privatgrundstück erhobenen Mess- bericht einzubehalten und darüber zuerst einen Prüfbericht zu verfassen und nur diesen zugänglich zu machen, das ist vollkommen neu. Weil es bisher nichts zu verstecken gab, erhielten Wohnungsinha- ber und Grundbesitzer auf Verlangen immer den vollständigen, ungekürzten Originalbericht. Sei es vom kantonalen Umweltamt oder der Gemeinde- verwaltung oder gar von der Messfirma selbst.
Mit 5G wird das nun anders. Das kantonale Um- weltamt, welches von ihrem politischen Vorgesetz- ten, dem Regierungsrat, längstens zu einer Filiale
  



















































































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