Page 9 - Gigaherz Rundbriefe
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Gigaherz.ch 113. Rundbrief Seite 9
 Oder auch ein Dachdecker, Spengler oder Kaminfe- ger auf einem Steildach. Dieser Riesenunterschied wird so gut wie immer akribisch verschwiegen.
Die Rechnung ist absolut einfach
Auf verdoppelter Distanz gibt es nur noch halbe Feldstärke. Zum Beispiel: 60V/m horizontal 4m vor einer Antenne sind auf 8m nur nur noch 30V/m und auf 16m nur noch 15V/m und auf 32m nur noch 7.5V/m und auf 64m, also dort
ein mit den Schweizerischen Anlagegrenzwerten vergleichbarer Wert (von 4-6V/m, Red) resultiert. Allerdings kann dieses – im Gegensatz zu einer Re- gelung mit zusätzlichen Anlage-Grenzwerten wie in der Schweiz – nicht garantiert werden.»
Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen las- sen: Da kommt erstmals nach 20 Jahren ein Schwei- zer Gerichtshof zum Schluss, der Gigaherz-Jakob hat
wo sich Menschen dauernd auf- halten, nur noch 3.25V/m. Und näher, als horizontal 50m sind in jedem Fall nach abwärts noch Dämpfungsfaktoren bis 5.6 aus der Senderichtung zu berücksich- tigen. Und wenn der Ort emp- findlicher Nutzung horizontal nä- her als ca. 10m an der Antenne, also vertikal direkt unterhalb der Antenne liegt, kommt noch ein zusätzlicher Dämpfungsfaktor durch die Gebäudehülle hinzu.
Da kommt erstmals nach 20 Jahren ein Schweizer Gerichtshof zum Schluss, der Gigaherz-Jakob hat also doch recht, bloss garantieren kann man das (noch) nicht.
also doch recht, bloss garantie- ren kann man das (noch) nicht.
Doch, doch garantieren lässt sich das sehr gut. Erstens durch Be- rechnung, so man dazu fähig ist und zweitens durch Nachmes- sen mittels guter Messgeräte, so man solche hat.
Trotz dem sensationellen Ge- ständnis, dass der im Umwelt- schutzgesetz verankerte Vorsor- geauftrag völlig missachtet wird, haben die Baurekursrichter die
Sie sehen also, das ist keine Vorsorge, sondern schlicht und einfach ein physikalisches Gesetz, wel- ches selbst Bundesrichter nicht ändern können. Das Ganze wird noch ausführlicher erklärt unter: www. gigaherz.ch/schweizer-grenzwertschwindel-kurz- und-klar/ oder noch besser hier www.gigaherz. ch/wp-content/uploads/2015/04/Der-Schweizer- Grenzwertschwindel-Neuauflage.pdf
Was musste sich doch der Präsident von Gigaherz wegen der Aufdeckung dieses Schwindels alles an- hören. Im Internet versuchte man ihn mit übelsten Schimpfworten mundtot machen. Vom pensionier- ten Dorfelektriker bis hin zum dementen Dattergreis oder Sektenbruder und Rechtsextremist musste er sich anhören. Sogar Pillen gegen Alzheimer wurden ihm wärmstens empfohlen. Bis hin zur angedrohten Gefährdungsmeldung an die KESB.
Und jetzt kommt Unterstützung von völlig uner- warteter Seite. Nämlich ausgerechnet vom Baure- kursgericht des Kantons Zürich, welches in über 100 Urteilen noch nie eine Beschwerde gegen den Bau von Mobilfunkmasten gutgeheissen hat. In den Ur- teilen Nr. 0109/2020 und 0110/2020 steht in Kapi- tel 9.3: «Im Falle, dass einzig Immissionsgrenzwerte einzuhalten sind (von 40-60V/m, Red), kann es zwar durchaus vorkommen, dass bei einem Standort auf Grund dessen Distanz und Lage zur Antenne und der sich daraus ergebenden Richtungsabschwächung
Beschwerde mit Dutzenden anderen wackeligen Argumenten abgeschmettert.
Und ein ganz besonders intelligenter TA-Jornalist setzte oben auf seinen hämischen Artikel vom 23. Juli 2020 den Titel: «Erstmals 5G-Baubeschwerde durch ein Gericht beurteilt» (und abgewiesen Red). Über das sensationelle Eingeständnis, dass die Schweizer Anlage-Grenzwerte mit Vorsorge rein gar nichts zu tun haben, schwieg er sich vollständig aus. Vielleicht weniger aus Böswilligkeit, aber ganz sicher wegen Unwissenheit in Strahlenphysik.
FAZIT:
Jetzt kommt Art 11 Abs 3 des Umweltschutzgeset- zes zum Zug, der da heisst: Die Emissionsbegren- zungen werden verschärft, wenn feststeht oder zu erwarten ist, dass die Einwirkungen unter Be- rücksichtigung der bestehenden Umweltbelastung schädlich oder lästig werden.
Und das ist mit 5G zu erwarten. Ergo müssen die nichtsnutzigen Anlage-Grenzwerte von 4-6V/m nochmals um den Faktor 10, das heisst, auf 0.4 bis 0.6V/m gesenkt werden.
Siehe auch: www.gigaherz.ch/5g-der-vergleich-zu- chlorothalonil/
Der jüngste Motion der Grünliberalen im National- rat zwecks Aufhebung der Vorsorge-Grenzwerte ist aufs schärfste zu verurteilen. Dieser ist nicht nur fahrlässig sondern geradezu kriminell.














































































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