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Gigaherz.ch 113. Rundbrief Seite 3
auf einfachste Weise zu umgehen.
In den Standortdatenblättern werden die Sende- leistungen einfach so tief deklariert, dass die 80% des Anlagegrenzwertes an keinem OMEN über- schritten werden. Bei einem Anlage-Grenzwert von 5V/m dürfen auf dem Standortdatenblatt einfach nirgends mehr als 3.99V/m erscheinen. Dann ent- fallen Abnahmemessungen zum Vorneherein und es gibt nichts mehr zu Motzen. So einfach ist das. Oder vielleicht doch nicht?
Obschon die Bundesämter BAFU, BAKOM und das Departement UVEK unisono lauthals verkünden, wenn adaptive 5G-Antennen messtechnisch wie konventionelle Antennen erfasst würden, werde die Strahlung überschätzt und die Anlage sei bewil- ligungsfähig, stimmt eben dieses gerade ganz und gar nicht.
Die Strahlenkeule einer konventionellen Antenne strahlt fix waagrecht geradeaus bis etwa 10° aus der Horizontalen leicht abwärts gerichtet. Bei Ad- aptiven Antennen ist das ganz anders. Diese kön- nen ihre herumtanzenden Keulen nach Bedarf, je
nachdem wo sich die Endgeräte (Handys) befinden, bis mindestens 45° nach unten richten. So dass Orte empfindlicher Nutzung im Umkreis von 50m zu ei- ner Antenne, die vorher überstrahlt und nicht an- gestrahlt wurden, jetzt die volle Ladung erwischen.
Gigaherz hat in einem bestimmten Fall ausgerech- net, dass es trotz einer Reduktion der Sendeleis- tung von total 6800Watt ERP auf 4000watt ERP pro Sektor im Umkreis von 50m zu massiven Grenz- wertüberschreitungen kommen kann. Nicht, wenn man wie bei konventionellen Antennen mit einem konventionellen Antennendiagramm rechnet. Mit Sicherheit aber jedoch, wenn man das Antennen- diagramm einer adaptiven Antenne nimmt und den richtigen elektrischen Neigungswinkel für adaptive Antennen, welcher bis zu minus 45° betragen kann, in die Berechnung einbezieht.
Also auf der Hut bleiben und nicht immer akzeptie- ren, was uns kantonale Umweltämter als Bagatel- länderung verkaufen wollen3
3 www.gigaherz.ch/5g-die-komplizen/
5G: Stephan Netzle schlägt Alarm und Jon Mettler mistet
«Der Schweizer Telecom-Aufseher mag nicht mehr schweigen. Nur 10% von 1200 geplanten Antennen sind bewilligt. Nun hat Stephan Netzle dem Bundesrat einen Sorgenbrief geschrieben.»
«Netzle reagiert damit auf die anhaltende Skepsis der Bevölkerung und Politik gegenüber 5G. So wollen verschiedene Bürgerbewegungen mit Hinweis auf die Strahlenbelastung die Einführung des schnellen Mobilfunkstandarts verhindern. Mehrere Komitees arbeiten an entsprechenden Volksinitiativen.»
So lauteten am 9. Juli 2020 die Schlagzeilen des Journalisten Jon Mettler in den TA-Medien. von Hans-U. Jakob, Schwarzenburg, 19. Juli 2020
Das Fass zum überlaufen gebracht habe, laut Mis- ter Mettler, der Bundesratsbeschluss vom 22. April 2020, die Strahlungsgrenzwerte für Mobilfunksen- der nicht zu lockern.
Die Schweizer Mobilfunkbetreiber verlangen be- kanntlich vom Bundesrat ultimativ den Anlage- Grenzwert von heute 5V/m (Volt pro Meter) auf neu 20V/m zu erhöhen, was den Mobilfunkern erlauben würde 16mal stärkere Sendeanlagen zu bauen. (Faktor 4 in V/m ist lediglich die Seitenlänge des Quadrates in Watt pro Quadratmeter). Ansons- ten die Einführung von 5G innerhalb der nächsten 3 Jahre nicht möglich sei.
Ein hinterlistiger Vorschlag
Gerade die Corona-Krise mit ihrem Home-Office habe ja gezeigt, wie wichtig ein stabiles Mobilfunk- netz für die Wirtschaft sei. Die ComCom habe ja dem Bundesrat im Bericht «Mobilfunk und Strah- lung» vom 18. November 2019 den Vorschlag gemacht, den Grenzwert nicht mehr pro Anlage festzulegen, sondern pro Betreiber. Damit immer mehrere Betreiber den selben Standort benützen könnten. Dass dieser hinterlistige Vorschlag auf 11,5V/m pro Betreiber lautet, was wiederum die 20V/m ergibt, falls sich alle 3 Betreiber in einen Standort teilen, verschweigt Jon Mettler jedoch