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Gigaherz.ch 113. Rundbrief Seite 2
5G: Neuer fieser Trick bei den Messmethoden
Weil 5G-Strahlung immer noch nicht zuverlässig gemessen werden kann, hat das Amt für Umwelt des Kantons Thurgau zusammen mit Sunrise eine Methode entwickelt, Abnahmemessungen auf einfachste Weise zu umgehen.
von Hans-U. Jakob, Präsident Gigaherz, Schwarzenburg, 9. Juni 2020
Die 80%-Regel
Lautet die Strahlungsprognose im Standortda- tenblatt einer Baupublikation für eine Mobilfunk- Sendeantenne an einem oder mehreren Orten empfindlicher Nutzung auf über 80% des Anlage- Grenzwertes, ist innerhalb von 3 Monaten nach Inbetriebnahme der Anlage eine sogenannte Ab- nahmemessung durchzuführen (siehe Vollzugsemp- fehlung zur NISV für Mobilfunk- und WLL-Basisstati- onen, BAFU 2002).
physikalischen Gründen auf 10% des Immissions- Grenzwertes zurückgegangen. Das heisst aus Grün- den der Distanz, der Abweichung zur Hauptstrahl- richtung und unterhalb der Antennen noch aus Gründen der Gebäudedämpfung. Das geschieht im Ausland ebenso ganz von selbst wie in der Schweiz. Die Behauptung, die Schweiz habe 10mal bessere Grenzwerte als das übrige Europa ist also ein rei- ner Fake. Diese physikalischen Gesetze können so- gar Bundesrichter nicht ändern, obschon sie seit 20
Bei Anlagen im unteren Fre- quenzbereich (700-900MHz)
beträgt der Anlage-Grenzwert
4V/m (Volt pro Meter) und bei
Anlagen im oberen Frequenz-
bereich (ab 1800MHz) sind es
6V/m. Bei Anlagen, die beide Fre- quenzbereiche aufweisen, was
heute fast durchwegs der Fall ist,
spricht man von gemischten An-
lagen mit einem Anlage-Grenzwert von 5V/m.
Im Gegensatz zum europäischen Ausland werden diese Werte in der Schweiz an Orten empfindli- cher Nutzung festgelegt und gemessen, das heisst in Wohnzimmern, Schlafzimmern, Kinderzimmern, Krankenzimmern, Innenraumarbeitsplätzen usw. Einfach dort, wo sich Menschen dauernd aufhal- ten müssen, weil sie da wohnen oder arbeiten. Das heisst bis 24 Stunden am Tag während 365 Tagen im Jahr.
Im Ausland dagegen kennt man nur den Sicher- heitsabstand zu einer Antenne, identisch mit dem Immissions-Grenzwert. Das ist der Abstand der NIE von Menschen unterschritten werden darf. Auch nicht kurzzeitig für nur 6 Minuten. Das ist ein him- melweiter Unterschied. Denn dieser Sicherheits- abstand liegt je nach Sendeleistung 4-8m vor und 1-2m unterhalb der Antenne und beträgt je nach Frequenzband 42-61V/m.
Bis die Strahlung den Ort empfindlicher Nutzung erreicht hat, ist diese dann automatisch aus rein
Jahren immer wieder von neuem krampfhaft versuchen, der Be- völkerung die Anlage-Grenzwer- te von 4 bis 6V/m als Vorsorge zu
1 verkaufen .
Das ist jedoch nicht der Grund dieses Artikels. Der Grund ist, dass die Strahlung von soge- nannt adaptiven 5G-Antennen im 3400-3600MHz-Band noch
gar nicht zuverlässig genug gemessen werden kann. Und deshalb einzelne Gemeinden und Kantone die Baubewilligung für adaptive 5G-Antennen verwei- gern. Wenn schon die Messung von konventionel- len Antennen laut METAS, dem Bundesinstitut für Metrologie (vormals Amt für Mass und Gewicht), mit einer Unsicherheit von ±45% behaftet sind, fragen sich betroffene Bauämter oft zu recht, wie kommt das dann erst bei adaptiven 5G-Antennen heraus, bei welchen die Unsicherheit höchstwahr- scheinlich nochmals um einige 10% höher ist und für welche noch gar keine definitive amtliche Mess-
2 vorschrift vorliegt .
So kritisch sind längst nicht alle kantonalen Ämter. Einzelne sind sogar zu regelrechten Komplizen der Mobilfunkbetreiber geworden. So hat das Amt für Umwelt des Kantons Thurgau zusammen mit Sunri- se eine Methode entwickelt, Abnahmemessungen
1 www.gigaherz.ch/wp-content/uploads/2015/04/Der- Schweizer-Grenzwertschwindel-Neuauflage.pdf
2 www.gigaherz.ch/5g-adaptive-antennen-sind-immer- noch-nicht-messbar/
Das Amt für Umwelt des
Kantons Thurgau hat zu- sammen mit Sunrise eine Methode entwickelt, Ab- nahmemessungen auf ein- fachste Weise zu umgehen.