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Gigaherz.ch 112. Rundbrief Seite 8
 5G: Angriff auf Strahlungs-Grenzwerte gescheitert
Der Bundesrat hat am 22.4.2020 entschieden:
«Beibehalten möchte der Bundesrat zurzeit die geltenden Anlagegrenzwerte zum Schutz der Bevölkerung vor nichtionisierender Strahlung. Die Arbeitsgruppe hat sich in diesem Punkt nicht auf eine gemeinsame Empfehlung einigen können. Das Parlament hat es in jüngerer Vergangenheit zweimal abgelehnt, die Grenzwerte für die Strahlenbelastung zu lockern.»
Von Hans-U. Jakob, Gigaherz.ch, Schwarzenburg, 22. April 2020
Wenn die Anlage-Grenzwerte nicht unverzüglich um das 4-Fache, das heisst auf 20V/m erhöht würden, sei eine Einführung des Mobilfunkstandards 5G in- nerhalb von 3 Jahren nicht möglich... all die Erpres- sungsversuche aus Wirtschaftskreisen sind vorerst kläglich gescheitert. Besonders stark gemacht für diese «bescheidene» Lockerung hatten sich in letz- ter Zeit nebst der «Denkfabrik» Avenir Suisse vorab das Sprachrohr der Wirtschaft und Hochfinanz, die Neue Zürcher Zeitung, mit allen möglichen abstru- sen Lügengeschichten über Mobilfunkkritiker. Und natürlich die Mobilfunkbetreiber selbst, mit ihren unsäglichen, als redaktionelle Beiträge getarnten PR-Artikeln.
Beibehaltung des Status Quo
Bei der Beibehaltung des Status Quo, welcher nun eingetreten ist, würde es bis zur flächendeckenden Einführung von 5G dreissig Jahre dauern, 26’500 zu- sätzliche Antennenstandorte wä-
stand wäre wohl das bessere Wort dafür gewesen. Fünf geplante Volksinitiativen, zwei davon bereits am Sammeln von Unterschriften, zwei eingereichte Standesinitiativen auf Bundesebene, fünf kantonale Moratorien gegen 5G. So etwas ist in der Geschich- te der Schweiz noch gar nie vorgekommen.
Vollzugshilfe für adaptive Antennen
Zum weiteren Vorgehen gehöre zunächst, so der Bundesrat weiter, dass das UVEK eine Vollzugshilfe für den Umgang mit den neuen adaptiven Antennen erarbeiten werde. Adaptive Antennen senden Sig- nale gezielt in Richtung der Nutzerinnen und Nutzer. Um Transparenz zu schaffen, wie stark die Bevölke- rung durch adaptive Antennen tatsächlich belastet werde, seien zunächst Testmessungen notwendig. Gestützt auf die Ergebnisse der Testmessungen werde das UVEK die Vollzugshilfe erarbeiten. Bis dahin seien adaptive Antennen wie konventionelle
ren erforderlich und kosten wür-
de das Ganze rund 7.7 Milliarden,
liessen die Mobilfunker im Be-
richt der Arbeitsgruppe «Mobil-
funk und Strahlung» verlauten,
welche der Bundesrat eingesetzt
hatte. Der Bericht wurde am 28.
November 2019 veröffentlicht. Die erpresserischen Zahlen finden sich auf Seiten 11 und 82.
Weiter heisst es in der Pressemitteilung: Der Bun- desrat habe am 22. April 2020 das weitere Vorge- hen bezüglich der fünften Generation des Mobil- funks (5G) festgelegt. Er habe dabei berücksichtigt, dass 5G bei der Digitalisierung eine wichtige Rolle zukommen könne. Gleichzeitig habe er dem Um- stand Rechnung getragen, dass die Einführung des 5G-Standards sowie der Ausbau des 5G-Netzes in den Kantonen und in Teilen der Bevölkerung Vorbe- halte wecken.
Kommentar: «Vorbehalte wecken» ist gut. Volksauf-
Antennen zu beurteilen. Damit sei der Schutz der Bevölkerung jederzeit gewährleistet, meint der Bundesrat.
Da liegt der Bundesrat allerdings komplett falsch, denn im oben erwähnten Bericht der Arbeits- gruppe «Mobilfunk und Strah-
lung» ist Unakzeptables festgehalten. Auf Seite 67 dieses Berichtes befindet sich nämlich eine «wun- derschöne» Grafik für welche Gesundheitsrisiken und Gesundheitsschäden die Mobilfunkstrahlung bereits heute verantwortlich ist (Siehe Artikel Seite 5 in diesem Rundbrief).
Es ist mir eine grosse persönliche Freude, dass unse- re und die Arbeit der weiteren mobilfunkkritischen Vereine und Arbeitsgruppen der letzten 18 Monate derart schöne Früchte getragen hat, so dass sich der Bundesrat der Erpressung der Industrie und Hoch- finanz nicht beugen musste. Ganz herzlichen Dank allen stillen und lauten Helferinnen und Helfern!
Es gibt nicht Vorbehalte gegen 5G, es gibt einen Volksaufstand dagegen.









































































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