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        Gigaherz.ch 110. Rundbrief Seite 9
 Diesem sogenannten Qualitätssicherungssystem kommt zur Zeit der Einführung des Mobilfunk- standarts 5G eine ungeheuer hohe Bedeutung
zu. Denn mit den in den Baugesuchen deklarierten Sendeleistungen von lediglich 50 bis 250Watt ERP pro 120°-Kreissektor lässt sich kein effizientes Mo- bilfunknetz betreiben. Und mit den 5G-Frequenzen von 3400-3600Megahertz schon gar nicht. Denn diese weisen, physikalisch bedingt, mit der halben Wellenlänge von 3G auch nur die halbe Reich- weite auf. Und um zu wissen, dass 100mal mehr Daten in 100mal höherer Geschwindigkeit nicht mit 100mal weniger Leistung übertragen werden können, dazu werden wahrlich keine speziellen Kenntnisse in Funktechnik benötigt. Gesunder Menschenverstand reicht da völlig aus. Dass hier gelogen und betrogen wird, dass die Balken kra- chen, geht zudem eindeutig aus den Möglichkeiten der vorgesehenen Antennentypen hervor. Diese weisen laut der Antennenhersteller ERICSSON und NOKIA Sendeleistungen von 25’000Watt ERP resp. 32’000Watt ERP auf und werden niemals lediglich zu nur 1% dieser möglichen Leistung ausgenutzt.
Bild oben: Grafik von ERICSSON, deutsche Texte von Gigaherz
Das wir von Gigaherz mit unseren Anschuldigun- gen da völlig richtig liegen, zeigt uns auch ein kürzlich aus Marseille (F) zugespieltes Standortda- tenblatt. Dort deklariert Orange am Boulevard de Dunkerque eine Mobilfunkantenne vom selben NOKIA-Typ wie derjenige, der Schweiz verbaut wird, offen und ehrlich eine Sendeleistung von 31’600Watt ERP pro 120° Kreissektor.
Um Sendeleistungen für ihre 5G-Anlagen von nur gerade 50 bis 250Watt ERP nachweisen zu können, sind Swisscom, Sunrise und SALT schon auf ein dermassen liederliches, zu Betrügereien geradezu animierendes Sicherheitssystem angewiesen. Denn mit Ehrlichkeit ist ein 5G-System, welches bis zu Di- stanzen von 220m massive Grenzwertüberschrei- tungen generiert, nicht einzuführen.
Trotz der Anweisung des Bundesgerichts an das BAFU, die Datenflüsse zu überprüfen, namentlich ob die an den 156’500 Einzelantenne im Land draussen messbaren Parameter wirklich mit denjenigen in der Datenbank des Bundesamtes
für Kommunikation (BAKOM) - das heisst, mit den dort von den Mobilfunkern in Eigenverantwortung von Hand hinterlegten Daten - übereinstimmen würden, hat das Bundesgericht die Klage betref- fend dem phantastischen QS-System zum 14. mal abgewiesen und den Klägern die Kosten in der Höhe von Fr. 7'000.- aufgebrummt. Wohl in der falschen Hoffnung, dass es jetzt endlich Ruhe gäbe da unten!
Während reichlich realitätsfremde Bundesrichter dem BAFU die Überprüfung eines nicht vorhan- denen Sicherheitssystem verordnen, rüsten im Land draussen die Schweizer Mobilfunkbetreiber in rasendem Tempo ihre bestehenden Antennen- standorte mit zusätzlicher 5G-Technologie auf. In den meisten Fällen ohne die dazu erforderliche Baubewilligung einzuholen. In unzähligen Nacht- und Nebelaktionen werden von polnischen Ak- kordgruppen die zusätzlichen leistungsstarken 5G-Antennenkörper mit Sendeleistungen von 25’000 resp. 32’000Watt ERP den bestehenden von durchschnittlich 3000Watt ERP beigefügt. Das falle unter «Bagatelländerung», lassen die kanto- nalen Umweltämter wissen, welche für den Vollzug der NIS-Verordnung zuständig sind, und erfordere keine offizielle Baubewilligung. Wer diesen das
mit der «Bagatelländerung» nicht abkaufen will, kann dort die modifizierten Standortdatenblätter verlangen, auf welchen dann statt der 25’000 resp. 32’000Watt ERP etwas zwischen 50 und 250Watt ERP steht.
Bild nächste Seite: Zusatzblatt 2 aus einem Stand- ortdatenblatt der Swisscom
Wie ist es möglich, dass speziell für ihren Job funk- technisch ausgebildete Personen so etwas einfach durchgehen lassen?
Ganz einfach: Sie wurden von ihren politischen Vorgesetzten, den kantonalen Regierungsräten, dazu angehalten. Das heisst, von Politikern, die weder über funktechnisches, noch biologisches, noch medizinisches Fachwissen verfügen. Dieser Klerus hat sich nun in der sogenannten BPUK, der Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz zusammengeschlossen und versucht von da aus die Verordnung des Bundes über nichtionisierende Strahlung (NISV) zu Gunsten der Wirtschaft abzu- ändern. Die BPUK ist jedoch keine Behörde,
         





















































































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