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5G: Kanton Neuenburg stoppt Bagatelländerungen
Die Neuenburger Grossrätinnen und Grossräte haben genug davon, noch länger angelogen und nach Noten getäuscht zu werden. An ihrer Sitzung vom 6. November 2019 beschlossen sie, die Regierung anzuweisen, den Unfug mit den angeblichen «Bagatelländerungen» zu stoppen und für jegliche Änderungen an Mobilfunk-Sendemasten ein ordentliches Baugesuch durchzuführen.
Von Hans-U. Jakob, Gigaherz.ch, Schwarzenburg, 9. November 2019
 Die Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren- Konferenz, ein Verein von hochrangigen Politikern aber ohne jeden funktechnischen Sachverstand, masste sich im letzten Jahr an, die Verordnung über nichtionisierende Strahlung des Bundesrates (NISV) soweit auszuhebeln, dass die Hochrüstung bestehender Mobilfunk-Sendemaste mit zusätz- lichen 5G-Antennen ohne Baubewilligung hätte erfolgen können. Das heisst, die Anwohnerschaft sollte um ihr Einsprache- und
Beschwerderecht regelrecht
betrogen werden.
für 5G die Sendeleistungen - in den Standort- datenblättern zwecks arglistiger Täuschung der Bevölkerung mit nur 100-250Watt ERP deklariert
- ferngesteuert auf «full Power», das heisst bis auf 25’000Watt ERP hochgefahren werden. Bei SALT sind sogar 32’000Watt ERP möglich1.
Dass das angeblich als Sicherung eingebaute soge- nannte «Qualitätssicherungssystem» nicht funkti- oniert, hat jetzt sogar das Bundesgericht begriffen
In Art. 4.1 im Nachtrag zur
Vollzugsempfehlung zur NISV
(Verordnung des Bundesra-
tes über nichtionisierende
Strahlung) vom März 2013
sind Kriterien festgelegt, was
nebst einer Erhöhung der Sendeleistung NICHT als Bagatelländerung durchgehen kann. Es sind dies:
a) Die Änderung der Lage von Sendeantennen.
b) Der Ersatz von Sendeantennen mit einem an- dern Antennendiagramm.
c) Die Erweiterung eines Sendemastes mit zusätzli- chen Antennen.
d) Die Änderung von Senderichtungen über den bewilligten Winkelbereich hinaus.
Alle 4 Kriterien (a-d) treffen für die Hochrüstung auf 5G mittels sogenannten adaptiven Antennen zu und können demnach nicht als Bagatellände- rung gehandelt werden.
Auch dann nicht, wenn die bisher abgestrahlten Sendeleistungen nicht überschritten werden. Denn die oben unter den Punkten a-d beschriebenen Parameter bewirken in einer Wohnzone eine an- dere Verteilung der Strahlung. Das heisst, manche Anwohner sehen sich plötzlich mit einer höheren Strahlung konfrontiert als bisher. Und es kann so- gar zu geringfügigen Grenzwertüberschreitungen kommen.
Zu massiven Grenzwertüberschreitungen bis zu Distanzen von 220m kommt es aber dann, wenn
Die Neuenburger Grossrätinnen und Grossräte haben genug davon, angelogen und getäuscht zu werden.
und landesweite rigorose
2 Kontrollen angeordnet .
Nun haben die Neuenburger Grossrätinnen und Grossräte genug davon, noch länger angelogen und nach Noten getäuscht zu werden. An ihrer Sitzung vom 6. Novem- ber 2019 beschlossen sie, die
Regierung anzuweisen, den Unfug mit den angeb- lichen «Bagatelländerungen» zu stoppen und für jegliche Änderungen an Mobilfunk-Sendemasten ein ordentliches Baugesuch durchzuführen.
Die Neuenburger folgen damit ihren Kolleginnen und Kollegen aus dem Kanton Freiburg, welche dieses Obligatorium bereits im Juni dieses Jahres eingeführt haben3.
Möchten auch Sie etwas gegen Bagatelländerun- gen an Ihrem Wohnort unternehmen? Bitte sehr, hier ist die Gebrauchsanweisung: www.gigaherz.ch/5g-der-musterbrief-zum-bau- stopp/
Französische Version: www.gigaherz.ch/5g-le-modele-de-lettre-sur-lar- ret-de-construction/
Italienische Version: www.gigaherz.ch/5g-la-lettera-di-esempio-sul- fermo-di-costruzione/
1 www.gigaherz.ch/5g-das-osterei/
2 www.gigaherz.ch/schweizer-mobilfunknetze-voellig-ausser-
kontrolle/
3 www.gigaherz.ch/5g-stand-der-dinge-per-mitte-august-2019/
         





























































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