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        Gigaherz.ch 110. Rundbrief Seite 5
 guten Vergleich zur völlig falschen Behauptung, ein Handy am Kopf des Handyaners strahle 10 mal stärker als der Mobilfunksender auf dem Nachbar- dach.
richt des Kantons Basel hat ja dahingehend recht gesprochen: Mit dem falschen Gerät am falschen Ort, zur falschen Zeit messen, sei weder wissen- schaftliches Fehlverhalten, noch wissenschaftlicher Betrug, sondern einfach wissenschaftliche Freiheit. Der Wissenschaftler müsse nur deklarieren, was er wann, wo und womit gemessen habe.
Wer den Schwindel nicht bemerkt, ist halt selber schuld2.
Bild 3 links unten: Hier eine weitere Grafik aus dem Märchenbuch der Gemeindeberater. Hier will Swisscom den Politikern weismachen, 5G könne auch in den bisher genutzten Frequenzbändern von 700, 800 und 1800 Megahertz betrieben werden. Das ist Unfug. In die je 100MHz breiten Bänder bei 700, 800 und 1800Megahertz lassen sich keine 5G-Signale von mehr als 100MHz Breite einfügen. Das hat dort gar nicht Platz. Weil die Katze dicker ist als die Maus, geht diese auch nicht durch ein Mauseloch.
5G funktioniert erst bei Frequenzen von 3400 bis 3800MHz am Stück. Was
 FAZIT: Der märchenhafte grüne Balken in Bild 1 ist mindestens 30mal zu kurz.
Indessen wissen wir ziemlich genau, wer die fal- schen harmlosen Daten zum blauen Balken in Bild 1 geliefert hat. Diese stammen
offensichtlich aus Professor
Rööslis Dosimetermessungen 1.
darunter ist hat mit 5G nichts zu tun. Sollte schon mal eine 5G-Antwort (Downlink) über eine bestehende 3- oder 4G- Antenne ausgestrahlt werden, wäre das bestenfalls 4.25G und infolge der Signalwandlung bekanntlich erst noch langsa-
mer als das 4G. Kommt hinzu, dass auf den vorhan- denen 3- und 4G-Antennen gar kein sogenanntes Beamforming stattfinden kann.
Mit dieser Grafik soll also suggeriert werden, 5G sei punkto ausgestrahlten Funkfrequenzen gar nichts Neues und alle gesundheitlichen Folgen bezw. Nichtfolgen seien bestens bekannt.
Und überhaupt macht es keinen Sinn, bereits genutzte WLAN-Frequenzen im 5GHz-Band mit 5G-Mobilfunkantennen vergleichen zu wollen. Ein WLAN-Router (Sender) wird mit maximal erlaubten Sendeleistungen von 200Milliwatt ERP betrieben und eine 5G-Sendeantenne mit bis zu 32000Watt ERP. Das wäre dann 160000mal mehr. Also. Was soll dieser Unfug?3
2 www.gigaherz.ch/wissenschaftliche-freiheitnarrenfreiheit/ 3 www.gigaherz.ch/5g-mobilfunker-tanzen-dem-rechtsstaat-
auf-der-nase-herum/
FAZIT daraus: Dosimeter liefern
um Faktor 10 bis 100 zu tie-
fe Werte und sind dadurch
zum Lieblingsinstrument aller
Verharmloser geworden. Und
wen wundert es da noch, dass
das von der inzwischen ausgeschiedenen Bundes- rätin Doris Leuthard aufgegleiste Monitoring zum Schweizer Mobilfunknetz auf Dosimeter-Messun- gen beruhen soll? Und wer reklamiert da noch, dass in der Beratergruppe BERENIS, welche den Bundesrat in Sachen nichtionisierender Strahlung berät, bereits ein Dosimeterverkäufer sitzt?
Das ist doch in bester Ordnung. Denn Ex-Ober- gerichtspräsident Dr. Eugen Fischer vom Oberge-
Für 5G wird in Dimensionen gelogen, wie sie die Welt noch nie gesehen hat.
   1 www.gigaherz.ch/dosimeter-vom-peut-eterli-zum-ninueterli/
        








































































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