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        Gigaherz.ch 110. Rundbrief Seite 3
 Am Samstag, 21. September fand auf dem Bundes- platz in Bern von 16.30 bis 18.30 Uhr die zweite nationale Kundgebung gegen die Einführung des Mobilfunkstandards 5G statt. Bei schönstem Spät- sommerwetter trafen sich 1200 Teilnehmende um gegen eine erhöhte Zwangsbestrahlung mit vielen bekannten und unbekannten Risiken zu protestie- ren.
Als Gegenmassnahme schicken die kantonalen Umweltämter ab sofort ihre Mitarbeiter den Mo- bilfunkbetreibern zu Hilfe, wenn diese in einer Ort- schaft einen Propaganda- oder Informationsanlass durchführen. Meistens noch in Zusammenarbeit mit dem Gemeinderat, jedoch selbstverständlich ohne Referenten der Gegnerseite.
Im Oktober entdecken wir bei Swisscom eine neu geschaffene Abteilung für Gemeindebetreuung. Die von so viel Widerstand geschockten Gemein- deräte und Baukommissionsmitglieder, die in den allerwenigsten Fällen eine Ahnung von Funktech- nologie, Biologie und Medizin haben, benötigen zur Bewältigung der oft im Wochentakt einfliegenden Baugesuche für Mobilfunksender dringend Hilfe.
November - Still und heimlich haben sie es ge- schafft, die 6 Innerschweizer Urkantone der Schweiz, ohne dies je öffentlich zu kommunizieren: Auch Uri, Schwyz, Obwalden, Nidwalden, Zug und Luzern lassen keine sogenannten Bagatelländerun- gen an bestehenden Mobilfunkmasten mehr zu.
Nach der 15. Klage innerhalb von 13 Jahren, dass so etwas wie ein wirksames Sicherheitssystem zur Überwachung der bewilligten Sendeparameter von Mobilfunkantennen nicht existiere, wurden die Bundesrichter jetzt endlich misstrauisch und verlangten vom Bundesamt für Umwelt eine lan- desweite Überprüfung von 18’500 Antennenstand- orten mit ihren 166’500 Einzelantennen.
Die Neuenburger Grossrätinnen und Grossräte haben genug davon, noch länger angelogen und getäuscht zu werden. An ihrer Sitzung vom 6. November beschlossen sie, die Regierung anzuwei- sen, den Unfug mit den angeblichen «Bagatellän- derungen» zu stoppen und für jegliche Änderun- gen an Mobilfunk-Sendemasten ein ordentliches Baugesuch durchzuführen. Kurz zuvor ist bereits im Kanton Freiburg dasselbe passiert.
Fr. 340’000 Entschädigung gibt es jetzt für an- geblich nur ideelle Immissionen einer Höchst- spannungsleitung. Ein Urteil des Bundes-Verwal- tungsgerichts lässt hoffen, dass dieser blödsinnige
juristische Begriff von den «ideellen Immissionen» endlich verschwindet.
Dezember: Der bundesrätlich verordnete Bericht «Mobilfunk und Strahlung» ist endlich da. Es ist entweder eine 120-seitige Lachnummer oder eine Katastrophe. Am einfachsten nennen wir es eine katastrophale Lachnummer. Denn der Bericht widerspricht sich praktisch auf jeder vierten Seite gleich selbst. Er liefert uns nicht nur eine Kiste an Munition, sondern gleich ein ganzes Munitionsla- ger.
Am 29. November verschickten Swisscom und ASUT einen gemeinsamen, sogenannten Ge- meindebrief Nr. 3/2019 an sämtliche Gemeinde- Exekutiven (Gemeinderäte und Baukommissionen) der Schweiz, voll mit zweifelhaften bis unwahren Behauptungen zum Bericht der bundesrätlichen Arbeitsgruppe «Mobilfunk und Strahlung». Darin werden die Gemeinden unverblümt aufgefordert, auf Grund diese Berichtes, welcher alles andere als Entwarnung bringt, dem Ausbau der 5G-Netze jetzt keine Steine mehr in den Weg zu legen.
Dezember - Was Swisscom kann, können wir auch, nämlich dumme Briefe verschicken. Alle 2500 Schweizer Gemeinden erhalten im Dezember ebenfalls dicke Post von uns.
Zur Zeit greift Swisscom für die Verbreitung ihrer Falschinformationen zu 5G mittels PR-Beiträgen recht tief in die Kasse. Kostet doch ein ganzseiti- ges Inserat, wie im Beobachter als Publireportage erschienen, die stolze Summe von Fr. 21’000.-
Auf der Gigaherz-Webseite sind jeweils die Gegen- informationen zu lesen.
Noch nie in der Geschichte des Mobilfunks in der Schweiz wurden zwischen dem 20. und 23. Dezem- ber von den Justizbehörden so viele Abschmette- rungen von Einsprachen und Beschwerden gegen Mobilfunksender verschickt wie dieses Jahr. Noch nie enthielten bisher diese Dokumente so viel tech- nischen Blödsinn und so viel Verachtung gegen- über den Einsprechenden wie bisher. Was ist das für eine Lumpenjustiz, die sich einen Spass daraus macht, den tausenden von kritischen Bürgerinnen und Bürgern ausgerechnet zum Fest der Nächsten- liebe ihre tiefste Verachtung und Geringschätzung auszudrücken?
Ab 1. Januar 2020 verbietet der Bundesrat den Schweizer Bauern und Gärtnern Pflanzenschutz- mittel zu verwenden, welche den Wirkstoff Chlo- rothalonil enthalten, da nicht ausgeschlossen
         


















































































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