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        Gigaherz.ch 110. Rundbrief Seite 20
5G: Üble Weihnachtsgeschenke unserer Justizbehörden
Noch nie in der Geschichte des Mobilfunks in der Schweiz wurden zwischen dem
20. und 23. Dezember von den Justizbehörden so viele Abschmetterungen von Einsprachen und Beschwerden gegen Mobilfunksender verschickt wie dieses Jahr. Noch nie enthielten bisher diese Dokumente so viel technischen Blödsinn und so viel Verachtung gegenüber den Einsprechenden wie bisher. Was ist das für eine Justiz, die sich einen Spass daraus macht, den tausenden von kritischen Bürgerinnen und Bürgern ausgerechnet zum Fest der Nächstenliebe ihre tiefste Verachtung und Geringschätzung auszudrücken?
Von Hans-U. Jakob, Fachstelle Gigaherz.ch, Schwarzenburg, 31. Dezember 2019
 Ein typisches Beispiel von vielen, woran unsere Gerichtsinstanzen, bis hinauf ans Bundesgericht tief erkrankt sind, liefert uns am 23. Dezember 2019 der Berner Regierungsrat Christoph Neuhaus.
Von der Mobilfunktechnologie versteht auch er so gut wie gar nichts und muss sich auf seine Einflüs- terer und Zuträger aus Amtsstellen verlassen, die längstens zu Komplizen der Mobilfunkgesellschaften verkommen sind.
Weiss Regierungsrat Christoph Neuhaus überhaupt, welchen höheren technischen Blödsinn er da un- terschreibt? Was da im Urteil RA 110/2019/24 der Bernischen Verkehrs- und Energiedirektion vom 20. Dezember 2019 zu einer Mobilfunk-Sendeanlage
in Steffisburg steht, jagt jedem Fachmann Tränen
in die Augen. Allerdings eher vor Lachen. Denn der gute Mann unterschreibt doch tatsächlich, dass
es möglich sei, mit einer Sendeleistung von 3 mal 0.8Watt, weit weniger als mit 3 Taschenlampen- birrli, die südliche Hälfte der Ortschaft Steffisburg mit ihren gesamthaft 16’000 Einwohnern von der Flüehlistrasse 22A aus zu beleuchten, resp. mit dem superschnellen 5G-Mobilfunk beliefern zu können.
Wenn Regierungsrat Christoph Neuhaus nur eine leise Ahnung von Mobilfunk und Antennen besitzen würde, hätte er einen solchen technischen Blödsinn kaum unterschrieben, denn dann hätte er wissen können, dass 100Watt ERP durch
den Antennengewinn dividiert
werden muss um die Leistung am Antenneneingang zu erhalten.
am Antenneneingang.
Die 25’000Watt ERP resp. die 200Watt am Anten- neneingang pro Sektorantenne, welche der Anten- nenhersteller ERICSSON angibt, hätten mit dem Projekt nichts zu tun, wird im Urteil vermeldet. Es wird auch gar nicht etwa bestritten, dass die projek- tierten 5G-Antennen nicht 25’000Watt abstrahlen könnten. Aber wenn der Projektverfasser diese
nur mit 100Watt ERP betreiben wolle, sei das seine Sache.
Nur sollte in der Bevölkerung jetzt noch ein naiver Trottel gefunden werden, welcher diesen Witz ernst nimmt. Swisscom investiert also rund 50’000Fran- ken in eine Anlage um diese nur zu 0.4% auszunut- zen? Nein meine Herren, dieser Silvesterscherz kauft euch niemand, aber wirklich niemand ab!
Aber der schlechte Scherz ist noch lange nicht zu Ende. Um die Mobilfunkbetreiber auf ihren Angaben zu behaften, habe man ja schliesslich ein bewährtes Qualitätssicherungssystem erfunden. Was von die- sem fantasievollen Sicherheitssystem zu halten ist, haben wir schon mehrfach ausführlich beschrieben. Dieses System verpflichtet die Mobilfunkbetreiber lediglich dazu, alle 2 Monate ein postkartengrosses Formular an die kantonalen Umweltämter zu sen- den, in welchem sie auflisten, auf welchen Stationen sie wie lange und wie hoch den erlaubten Strah-
 Denn ERP heisst effective radiated power oder auf Deutsch äquivalent abgestrahlte Leistung. Diese rechnet sich aus der Leistung am Anten- neneingang multipliziert mit dem Antennengewinn (Gain.) Und dieser beträgt bei der projektierten ERICS- SON-Antenne 21dB oder Faktor 125.
Umgekehrt bedeuten 100Watt abge- strahlte Leistung nur noch 0.8Watt
Bild oben: Jetzt soll es also laut Regie- rungsrat Neuhaus möglich sein, eine Fläche von rund einem Quadratkilome- ter und 8000 Einwohnern und ebenso vielen Endgeräten mit 3 Miniatur- Glüh- lämpchen von nur 0.8Watt (wie in obi- ger Abbildung) taghell zu erleuchten resp. zu versorgen(!!).
Geradezu symbolisch das Bild vom R(h) einfall auf der Zündholzschachtel.
lungswert überschritten hätten. Bitte jetzt nicht noch lauter lachen!
Ja, und dann erst die amtlichen Abnahmemessungen, von welchen noch keinerlei Messempfehlungen des Bundesamtes für Umwelt vor- liegen und infolgedessen noch gar niemand weiss, wie und mit welchen Gerätschaften diese vorgenommen werden sollen. Bei 3G und 4G wurde eine Messunsicherheit von ±45% toleriert. Wird das bei 5G mit den tanzenden Beams vielleicht ±90% sein?
        









































































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