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        Gigaherz.ch 110. Rundbrief Seite 18
 5G: Die Wölfe im Schafspelz
Ein weiterer Kommentar zum 120-seitigen, bundesrätlich verordneten Bericht der Arbeitsgruppe, welche die Einführung von 5G in der Schweiz ermöglichen soll. Mit einer Erhöhung des «Vorsorge-Grenzwertes» von 5 auf 20V/m. Trickreich und betrügerisch verpackt.
Von Hans-U. Jakob (Gigaherz.ch), Schwarzenburg, 7. Dezember 2019
Um eine flächendeckende 5G-Versorgung der Schweiz innerhalb der nächsten 3 Jahre zu ermögli- chen, müsse der Anlagegrenzwert unausweichlich, unabdingbar von 5 auf 20V/m (Volt pro Meter) erhöht werden, fordert stinkfrech der Branchen- verband Schweizer Mobilfunkbetreiber ASUT. Was den Betreibern 16mal mehr Sendeleistung pro Anlage, das heisst, pro Mobilfunkmast erlauben würde. Mit 16mal mehr Sendeleistungen dürften auch die heute schon bedenklichen gesundheitli- chen Auswirkungen um das 16-fache ansteigen.
Variante 1: Anlagegrenzwert 20V/m
Weil diese Forderung politisch kaum durchsetzbar ist, ist jetzt kreatives, sprich betrügerisches Denken angesagt und ASUT hält im Hintergrund tatsächlich schon das Rezept zur arglistigen Täuschung der Bevölkerung bereit.
Variante 2: Einheitliche 6V/m
Da machen wir dem dummen Volk doch einfach eine einheitliche Erhöhung von 5 auf nur 6V/m schmackhaft. Das fressen die doch problemlos. Dass wir jedoch 6V/m pro verwendetes Fre- quenzband und pro Anbieter meinen, müssen wir ja nicht gleich ausposaunen. Diesen Schwindel bemerken ja weder doofe Anwohner noch naive, unwissende Politiker.
Die Berechnung der Gesamtbelastung der Anwoh- ner ist nämlich nicht ganz einfach: Diese lautet bei 3 Betreibern mit je 4 Frequenzbändern pro Sende- mast:
Etotal=Wurzel aus 62+62+62+62+62+62+62+62+62+62 +62+62
oder vereinfacht
Etotal=Wurzel aus 36×12
oder noch weiter vereinfacht
Etotal=Wurzel aus 432 was doch wiederum schöne 20.78V/m ergibt. Oder abgerundet 20V/m.
Auf heutigen Sendemasten werden von jedem der 3 Betreiber folgende Frequenzbänder installiert: 700-900MHz (Megahertz) 1400MHz, 1800MHz, 2100Mhz und höhere. Es gibt längst keine Projek- te mehr mit weniger als 4 Frequenzbändern pro Betreiber.
Variante 3: 11.5V/m pro Betreiber
Eine Spur ehrlicher, aber nur eine ganz dünne Spur, jedoch mit dem genau gleichen Resultat, macht es die Eidgenössische Kommunikationskommission ComCom. Sie schlägt der doofen Bevölkerung und den naiven, unwissenden Politikern nämlich einen Anlagegrenzwert von 11.5v/m pro Betreiber und Sendemast vor.
Die Gesamtbelastung der Anwohner rechnet sich dann wie folgt
Etotal=Wurzel aus 11.52+11.52+ 11.52
oder vereinfacht
Etotal=Wurzel aus 132.25×3
oder noch weiter vereinfacht
Etotal=Wurzel aus 396.75, was doch wiederum schöne 19.92V/m ergibt. Oder aufgrundet 20V/m.
Drei Varianten mit dem selben Ergebnis
Zwei davon jedoch völlig anders, sprich betrügeri- scher verpackt. Ihr ASUTler und ComComler: Für wie blöd haltet ihr uns eigentlich? Glaubt Ihr wirk- lich, wir könnten das nicht rechnen? Dass es leider viele unserer Politiker nicht können, beweisen sie uns ja fast täglich. Und erst unsere Bunderichter. Du meine Güte! Diesen können höhere Bundesbe- amte und Mobilfunkbetreiber jeden nur erdenkli- chen Mist angeben. Wenn Mobilfunk drauf steht, halten die noch Eselsmist für Bohnensalat.
Quellenangaben:
• Bericht der bundesrätlich verordneten Arbeits- gruppe, Seiten 9-11. Einsehbar unter:
• www.gigaherz.ch/wp-content/up- loads/2019/12/Bericht-der-bundesraetlich- verordneten-Arbeitsgruppe.pdf
• Brief vom 28. November 2019 der Swisscom (Seite 2) an alle Gemeindeverwaltungen der Schweiz. (Kommentar von Gigagerz.ch folgt)
• Lesen Sie zu den 20V/m unbedingt auch www. gigaherz.ch/5g-der-bundesraetlich-verordnete- bericht-ist-da/
        



































































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