Page 10 - 110.Rundbrief
P. 10

        Gigaherz.ch
110. Rundbrief
Seite 10
 sondern ein Verein nach Art.60ff ZGB und besitzt weder gesetz- geberische noch verordnungs- geberische Kompetenzen.
Um 250Watt ERP statt 25’000Watt ERP senden zu kön- nen, was massive Überschrei- tungen der Strahlungsgrenzwer- te (Anlagegrenzwerte) bis auf Distanzen von 220m zur Folge hat, sind die Betreiber schon auf ein Sicherheitssystem angewie- sen, das niemals funktioniert. Nun warten wir gespannt, mit welchen Phantastereien das Bundesamt für Umwelt bei diesser vom Bundesgericht ver- ordneten erneuten Überprüfung der 18’500 Antennenstandorten mit ihren 166’500 Einzelanten- nen aufwartet. Und ob unsere Justitz- und Umweltministerin- nen weiterhin rat- und tatlos dabei zusehen.
Alles Weitere über 5G erfah- ren Sie hier: www.gigaherz. ch/?s=5G
Entschädigung nach 18 Jahren Nervenkrieg
Fr. 340’000 Entschädigung für angeblich nur ideelle Immissionen einer Höchstspannungsleitung. Ein Urteil des Bundes-Verwaltungsgerichts lässt hoffen,
dass dieser blödsinnige juristische Begriff endlich verschwindet.
Von Hans-U. Jakob (Gigaherz.ch), Schwarzenburg, 27. November 2019
  Das Baujahr der 230kV-Höchstspannungsleitung von Niederwil nach Obfelden im Kanton Aargau war 1953. Der Durchleitungsvertrag mit der Fa- milie, über deren Grund die Leitung hinwegführt, war bis zum Jahr 2001 befristet. Der Landerwerber der Leitungsbetreiber bot für die Verlängerung des Vertrags um weitere 30 Jahre eine Entschädigung von Fr. 2'800.- an.
Im Jahr 2000 wurde in der Schweiz der Grenzwert für niederfrequente Magnetfelder für neue Lei- tungen von 100 auf 1 Mikrotesla gesenkt. Dies als Folge stark gestiegener Anzahl von Kinderleukä- mie-Fällen entlang solcher Leitungen. Das Leukä-
mie-Risiko für Kinder war bereits bei 0.3Mikrotesla um das 3 bis 4-fache angestiegen.
Für Leitungen, die vor Februar 2000 erstellt wur- den, sollte weiterhin ein Grenzwert von 100Mikro- tesla gelten (!).
Das liess sich die betroffene Famile nicht bieten und legte gegen die zwangsweise Vertragsverlän- gerung für weitere 30 Jahre Beschwerde ein. Weil ein Haus mit einer Magnetfeldbelastung von 7-10 Mikrotesla heute nicht mehr verkäuflich ist, wollte sie mindestens den Minderwert ihrer Liegenschaft entschädigt haben.
Nach einem langen Gang durch die Instanzen
        


















































































   8   9   10   11   12