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        Gigaherz.ch 110. Rundbrief Seite 8
 Schweizer Mobilfunknetze völlig ausser Kontrolle?
Nach der 15. Klage innerhalb von 13 Jahren, dass so etwas wie ein wirksames Sicherheitssystem zur Überwachung der bewilligten Sendeparameter von Mobilfunkantennen nicht existiere, wurden die Bundesrichter jetzt endlich misstrauisch und verlangten vom Bundesamt für Umwelt eine landes- weite Überprüfung von 18’500 Antennenstandorten mit ihren 166’500 Einzelantennen.
Von Hans-U. Jakob, Präsident Gigaherz.ch, Schwarzenburg, 2. November 2019
Nach einigen Drohungen, die Sache vor den euro- päischen Menschenrechtsgerichtshof weiterzuzie- hen, trat das Bundesgericht diesmal in ungewöhn- licher 5er-, statt in der üblichen 3er-Besetzung
auf und verlangt nun vom Bundesamt für Umwelt (BAFU) die Überprüfung von etwas, was es gar nicht gibt. Nämlich die Überprüfung des Datenflus- ses von den Steuerzentralen der Mobilfunkbetrei- ber in die kantonalen Umweltämter. Wir dürfen ge- spannt sein, mit welchen Phantastereien das BAFU uns diesmal aufwartet. Urteil Nr: 1C_97/2018 vom 3. September 2019 ab Seite 11.
Die letzte bundesamtliche Überprüfung fand nämlich 2011 weder in den Steuerzentralen der Mobilfunkbetreiber noch auf den kantonalen Umweltämtern statt, sondern in den Geschäftssit- zen von Swisscom, Sunrise und Orange, in Zürich, Bern (Zollikofen) und Lausanne. In einem Sit- zungszimmer durften die kantonalen Überwacher wünschen, von welchem der damals noch 16’000 Antennenstandorte sie die aktuellen Sendepara- meter, wie Sendeleistung, Senderichtung, Fre- quenz usw. einsehen möchten. Daraufhin wurden ihnen die gewünschten Daten nach einer gewissen Wartezeit über das hausinterne Kommunikati- onsnetz über einen Beamer auf eine Leinwand eingespielt. Ob die Daten nun wirklich aus der gewünschten Basisstation oder der Steuerzentra- le stammten, oder vielleicht in einem Stockwerk unter ihnen ins hauseigene Kommunikationsnetz eingetippt wurden, konnte von den anwesenden kantonalen und eidgenössischen Überwachern nicht festgestellt werden1.
Jetzt wollen die 5 Bundesrichter also einen Daten- fluss überprüfen lassen, den es so gar nicht gibt. Sie stellen nämlich in Ihrem Urteil gleich selber fest, dass da der Wurm drin ist. Dass die angeblich in den Steuerzentralen softwareseitig eingebaute Prüfroutine, welche alle 24 Stunden einmal die bewilligten Parameter mit den tatsächlich gefahre-
1 www.gigaherz.ch/das-qs-system-ein-luegengebilde-bricht- zusammen/
nen Parametern vergleiche und im Falle einer Un- stimmigkeit weder Alarm auslöse, noch das betref- fende Umweltamt benachrichtige, sondern schlicht und einfach ein nur für den Betreiber bestimmtes automatisiertes Protokoll schreibe. Diese protokol- lierten Meldungen würden dann zusammengefasst in ein Formular übertragen, welches alle 2 Monate an die betroffenen Kantone geschickt würde.
Bild oben: Das QS-Meldeformular
Kommentar Gigaherz: Was in diesem, an die Kan- tone verschickten Formular dann steht, liegt völlig in der Eigenverantwortung des Betreibers und hat aus unserer Sicht etwa den selben Wert, wie wenn ein Autofahrer alle 2 Monate einmal eine Postkar- te an das Strassenverkehrsamt senden müsste,
mit den Angaben wann und wo und wie lange er während den letzten 2 Monaten besoffen herum- gekurvt sei. Stellen Sie sich vor, welchen Aufwand sich da die Strassenpolizei sparen könnte! Übertrie- ben, finden Sie? Dann vergleichen Sie das doch mal mit der Eigenverantwortung des VW-Konzerns im Diesel-Abgasskandal. Hätten Sie von den seriösen VW-Werken jemals so etwas vermutet? Und dann fragen Sie noch, wieso die Prüfroutine nur alle 24 Stunden einmal aktiv sein soll, statt dauernd? Ganz einfach: Um 01.59 Anlage auf bewilligte Parameter zurückfahren, um 02.00 Protokoll schreiben und um 02.01 Anlage wieder auf gewünschte Parame- ter hochfahren. So einfach macht man das, sagt der erfahrene Softwarentwickler.
          





















































































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