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        Gigaherz.ch 110. Rundbrief Seite 19
 5G: Der Vergleich zu Chlorothalonil
Der Bundesrat verbietet den Schweizer Bauern und Gärtnern ab 1. Januar 2020 Pflanzen- schutzmittel zu verwenden, welche den Wirkstoff Chlorothalonil enthalten, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass dieses krebserregend ist.
Wollte man Mobilfunkstrahlung den gleichen Kriterien unterstellen, müssten in der Schweiz am 1.1.2020 die Mobilfunknetze abgeschaltet werden.
Von Hans-U. Jakob, Fachstelle Gigaherz.ch, Schwarzenburg, 18. Dezember 2019
Aus der Pressemitteilung des Bundesrates:
«Die Prüfung der zusätzlichen Informationen durch das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Ve- terinärwesen (BLV) ergab, dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass gewisse Abbauprodukte dieses Fungizids keine langfristigen negativen Auswirkungen auf die Gesundheit haben. Zudem teilt das BLV die Einschätzung der EU-Kommission, dass Chlorothalonil als wahrscheinlich krebserregend eingestuft werden muss. Es bestehen Hinweise für eine Gesundheitsge- fährdung falls diese Stoffe ins Grundwasser gelangen. Das BLV entzieht daher mit sofortiger Wirkung die Verkaufserlaubnis für diese Produkte und verbietet deren Verwendung ab dem 1. Januar 2020. Ende Auszug aus der Pressemitteilung.»
Weitaus dramatischer lautet die Beschrei- bung der Gesundheitsgefährdung durch Mobilfunkstrahlung im Bericht der bundes- rätlichen Beratungsgruppe, «Mobilfunk- strahlung und Gesundheit» welcher am 29.11.2019 veröffentlicht wurde:
Auf Seite 57 dieses Berichtes befindet sich nämlich eine «wunderschöne» Grafik für welche Gesundheitsrisiken und Gesundheits- schäden Mobilfunkstrahlung verantwortlich ist. Mit ausreichend begründet ist darge- stellt: Die Veränderung der Hirnströme
Und mit begrenzt begründet sind darge- stellt: Hirntumore, krebsfördernd (im Tier- versuch), verminderte Spermienqualität, Durchblutungsstörungen im Gehirn, Schä- digung des Erbgutes (DNS), programmierter Zelltod, oxydativer Zellstress.
Logischerweise müsste der Bundesrat
auch hier zum Schluss kommen, dass 'die Prüfung der zusätzlichen Informationen durch die Arbeitsgruppe «Mobilfunkstrah- lung und Gesundheit» ergab, dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass gewisse Wirkungsweisen dieser Strahlungsart keine langfristigen negativen Auswirkungen auf die Gesundheit haben. Da diese Strahlung über den gesamten Luftraum verteilt wird und sich deren Auswirkungen, wie beim Trinkwasser,
niemand entziehen kann. Der Bundesrat verbietet
ab 1.1.2020 die Aussendung dieser Strahlungsart in den Schweizer Luftraum und aller damit verbundenen Anwendungen.'
Doch weit gefehlt. Statt dessen wird mit allen er- denklichen Tricks und Täuschungsmanövern ver- sucht, die Strahlungsgrenzwerte noch um das 4-Fa- che zu erhöhen. Das heisst, von 5 auf 20V/m (Volt pro Meter). Was den Mobilfunkkonzernen erlauben würde bis 16 mal stärkere Antennen zu betreiben.
Ohne diese «minime» Erhöhung sei die Einführung des fortschrittlichen Mobilfunkstandards 5G un- denkbar und untrennbar damit verbunden auch die digitale Schweiz von Morgen.
         


















































































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