Page 15 - 110.Rundbrief
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        An alle Gemeinde-Exekutiven, Bauverwaltungen und Baukommissionen der Schweiz
Schwarzenburg, 12. Dezember 2019
Betrifft: Berichtigungen zum Gemeindebrief 3/2019 von Swisscom und ASUT
Sehr geehrte Damen und Herren
Sie haben Ende November oder Anfangs Dezember von Swisscom und ASUT, dem Branchenverband der Schweizer Mobilfunkbetreiber, Post in Form des Gemeindebriefes 3/2019 erhalten. Dieser ist unseres Erachtens dermassen voller Falschinformationen, dass wir uns veranlasst sehen, Ihnen dazu eine Berichti- gung zukommen zu lassen.
Die Falschmeldungen beginnen bereits im Begleitschreiben.
Der Bericht der Arbeitsgruppe Mobilfunk und Strahlung sei zusammen mit Nichtregierungsorganisationen, Forschung und Wissenschaft und auch Swisscom erarbeitet worden. Fakt ist: Ausser den Ärztinnen und Ärzten für Umweltschutz waren in dieser Arbeitsgruppe keinerlei NGOs vertreten. Auf unsere Nachfrage, als grösste und älteste NGO der Schweiz in Sachen nichtionisierender Strahlung indieser Arbeitsgruppe mitarbeiten zu können, wurde uns sogar mitgeteilt, unsere Mitarbeit sei nicht erwünscht. So wird es auch kritischen Wissenschaftlern ergangen sein, die sich um die Aufnahme in dieser Arbeitsgruppe bemüht haben. Es vermag darum kaum jemanden verwundern, dass die Abstimmungsresultate in dieser Arbeits- gruppe stets in der Grössenordnung von 20:1 lagen.
"Keine neuen Erkenntnisse"
lautet bereits die erste Schlagzeile im Gemeindebrief der Swisscom. Das trifft vollumfänglich zu. Aber der zweite Teil der Schlagzeile müsste heissen, das bisherige Wissen genügt vollauf, um den Mobilfunk in der Schweiz drastisch einzuschränken. Oder, falls man die Kriterien, die für die Zulassung neuer Medikamente oder neuer Schädlingsbekämpfungsmittel anwenden wollte, sogar verbieten müsste.
Auf Seite 57 des Berichtes der Arbeitsgruppe zeigt eine «schöne» Grafik, für welche Gesundheitsrisiken und Gesundheitsschäden Mobilfunkstrahlung verantwortlich ist.
Ausreichend begründet: Veränderung der Hirnströme.
Begrenzt begründet: Hirntumore, krebsfördernd (im Tierversuch), verminderte Spermienqualität, Durchblutungsstörungen im Gehirn, Schädigung des Erbgutes (DNS), programmierter Zelltod, oxydati- ver Zellstress.
Kennt man die Zusammensetzung der Arbeitsgruppe, müssen diese Eingeständnisse geradezu als alar- mierend eingestuft werden. Wie blanker Hohn tönt dagegen die Behauptung von Swisscom und ASUT, es bestehe nun kein Grund mehr für Moratorien gegen 5G.
Kein Grund für Moratorien gegen 5G?
Nachdem bis anhin nichtthermische Effekte von der Mobilfunkindustrie jahrzehntelang hartnäckig geleug- net und nun von einer Arbeitsgruppe, in welcher die Interessen der Mobilfunkindustrie massiv überver- treten waren, zugegeben werden mussten, finden wir die Aufhebung von Moratorien geradezu fahrlässig.
Wie soll es nun weitergehen?
Als gar nicht vertretbar finden wir die Forderungen nach einer Erhöhung der Anlage- resp. Vorsorge- Grenzwerte von 5V/m auf 20V/m. Auch die im Bericht vorgeschlagenen weiteren Optionen auf eine An- passung der Grenzwerte laufen auf das selbe Ziel hinaus, nämlich Grenzwerte von 20V/m.
Option ComCOM (Eidg. Kommunikationskommission): Anlage Grenzwert auf 11.5V/m anpassen. Liest man im Bericht der Arbeitsgruppe genau nach, sind damit 11.5V/m pro Anbieter und pro Sendemast gemeint. Was auf die Gesamtbelastung umgerechnet wiederum 20V/m ergibt (Die Formel heisst: Etotal = Wurzel aus 3 × 11.52 = 19.92V/m).
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