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        Gigaherz.ch 110. Rundbrief Seite 11
 entschied das Bundes-Verwaltungsgericht im September 2017, «alles nur Einbildung» und senkte die Entschädigung für weitere 30 Jahre sogar auf Fr. 553 (!).
einstigen Leitungseigentümer zur Kasse gebeten wird, zeigt sich ob dem Urteil konsterniert. Wenn ieses Beispiel Schule macht, und es wird Schule machen, kommen Forderungen in mehrstelliger Milliardenhöhe auf den Stromgiganten zu. Mit an
Unterdessen hatten spitzfin- dige Konzernjuristen nämlich den Begriff von den ideellen Immissionen, sprich psycho- logischen, oder im Klartext eingebildeten Immissionen erfunden, welchen sich die Gerichte landesweit anschlos- sen.
Im November 2011 fand das
Bundesgericht, zweierlei
Recht entlang von Höchst-
spannungsleitungen werde
nicht mehr länger geduldet
(Fall Hohle Gasse Küsnacht).
Ideelle Immissionen hin oder
her: Bei Sanierungen oder
Änderungen alter Leitungen würde fortan auch 1 Mikrotesla gelten.
Worauf die Lobbyisten der Stromgiganten in den Eidg. Räten in den Gesetzen und Verordnungen die Definition einer Sanierung oder Änderung dermassen neu zu definieren begannen, dass das Bundesgerichturteil vom November 2011 prak- tisch vollständig ausgehebelt wurde. So sollte zum Beispiel eine Änderung einer alten Leitung nur als Änderung gelten, wenn die Stromleiter zwischen den Masten etwas tiefer herunterhingen als vor der Änderung. Und noch weiteren solchen Juris- tenquatsch.
Die betroffene Familie liess sich auch dadurch nicht entmutigen und zog das niederschmettern- de Urteil des Bundesverwaltungsgerichts an das Bundesgericht in Lausanne weiter. Dieses wies den Fall wegen beträchtlicher Fehler zur Neubeurtei- lung an die Vorinstanzen zurück. In der Folge legte die Eidg. Schätzungskommission die Entschädigung neu auf Fr. 12’826 fest. Auch damit konnte sich die betroffene Familie nicht zufrieden geben und focht den Entscheid der Eidg. Schätzungskommission nochmals beim Bundesverwaltungsgericht an.
Und siehe da, dieser Tage wurde der betroffenen Familie nun vom Bundesverwaltungsgericht neu eine Entschädigung von Fr. 340’000 zugesprochen - dies an Stelle der erstmals vom Landerwerber gebotenen Summe von Fr. 2800.-.
Swissgrid, welche nun als Rechtsnachfolgerin der
Sicherheit grenzender Wahr- scheinlichkeit wird Swissgrid deshalb in dieser Sache wiederum das Bundesgericht anrufen.
Swissgrid sollte sich jedoch überlegen, ob es trotz den von ihren Lobbyisten hinterlis- tig geänderten Gesetzen und Verordnungen nicht rentabler wäre, Höchstspannungslei- tungen fortan freiwillig in
den Boden zu verlegen. Die Mehrkosten betragen längst nicht mehr das 12-fache, wie die Lobbyisten immer noch
posaunen, sondern sind dank neuer Kabeltechno- logien längstens auf das 4-fache gefallen. Und die Magnetfelder betragen bei einer Erdverlegungung nur noch gerade 10% von denjenigen einer Freilei- tung.
Wir warten hier gespannt auf die Fortsetzung der Geschichte. Wenn das Bundesgricht die vom Bun- desverwaltungsgericht gesprochene Entschädigung von Fr. 340’000 bestätigt, sind die juristischen Begriffe wie «ideelle Immissionen» oder «alles nur Einbildung» endgültig vom Tisch.
Sehen Sie dazu auch www.gigaherz.ch/missrate- nerpersilschein-fuer-hochspannungs-freileitungen/
Dieses Beispiel wird Schule machen: Auf die Stromgiganten werden ungeahnte Forderungen zukommen.
 Bild oben: Stimmungsbild aus Niederwil
 Bild oben: Magnetfeld einer 2-Strängigen Höchstspannungs- leitung bei einem Strom von 2000Ampère.
        








































































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