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Gigaherz.ch 109. Rundbrief Seite 8
 5G: Stand der Dinge per Mitte August 2019
Wollen Sie sich umfassend über 5G zu informieren? Geben Sie in der Suchmaschine von www.gigaherz.ch den Begriff 5G ein. Sie erhalten in chronologischer Reihenfolge alles Wissenswerte zu diesem Thema. Bitte immer Datum der Veröffentlichung beachten.
Von Hans-U. Jakob, Gigaherz.ch, Schwarzenburg, 19. August 2019
Kantonale Moratorien
Es sind per 19. August 2019 folgende Moratorien oder Teilmoratorien in Kraft:
Kanton Genf, Waadt und Jura: Es besteht ein Bau- verbot für neue 5G-Antennen. Die Betreiber halten sich jedoch nicht daran und rüsten ohne Baubewil- ligung weiterhin bestehende Anlage auf 5G hoch, mit der Behauptung es handle sich um Bagatel- länderungen, für welche sie keine Baubewilligung
sichtlich das Rundschreiben des UVEK und des BAFU vom 17. April 2019 zur Kenntnis genommen, wo in Kapitel 7.2 steht, dass die Wissenschaft bei Mobilfunkstrahlung nichts gefunden habe ausser: Einer Beeinflussung der Hirnströme, einer gestör- ter Durchblutung des Gehirns, einer Beeinträchti- gung der Spermienqualität, einer Destabilisierung der Erbinformation, sowie Auswirkungen auf die Expression von Genen, dem programmierten Zell- tod und dem oxidativen Zellstress. Aber ob damit Gesundheitsschäden verbunden seien, das wäre nicht bekannt. Die anderen Kantonsregierungen haben wahrscheinlich bei Kapitel 3 aufgehört mit Lesen, weil es dann für Regierungsräte doch etwas zu kompliziert wurde. 3
Die neuesten Erkenntnisse des Dr. Martin Röösli:
Die linke Wochenzeitung WoZ (Nr. 32, 8. August 2019) hat ein Interview gemacht mit Martin Röösli, dem Chefberater des Bundesrates in Sachen Mobilfunkstrahlung. Er drückt sich hin und her,
ob besser wenige starke Antennen oder viele schwache, und die selbstfahrenden Autos gäben dann halt schon viel Strahlung. Ein Satz verleitet zu besonderer Freude. Zitat: „Wir haben kürzlich in einer Untersuchung festgestellt, dass die Umwelt- strahlenbelastung in allen Ländern etwa gleich gross ist – egal ob in einem Land ein hoher oder ein tiefer Grenzwert gilt“ Ende Zitat.
Welch eine schöne Einsicht!? Bei uns ist es also gleich wie anderswo – unsere angeblich 10mal schärferen Grenzwerte machen die Strahlung nicht etwa 10mal schwächer. Wir messen halt einfach dort, wo in andern Ländern die Strahlung ganz von selbst auf 10% zurückgegangen ist. So einfach ist das. 4
Frohe Kunde? Weit gefehlt. Er möchte lieber einen Tages- oder sogar Jahresmittelwert – was dann bedeutend weniger lustig ist.
3 www.gigaherz.ch/5g-explosives-aus-dem-bafu/
4 www.gigaherz.ch/schweizer-grenzwertschwindel-kurz-
und-klar/
benötigen würden.
1
Kanton Freiburg: Verbot für Hochrüstung auf 5G ohne Baubewilligung unter dem Deckmantel einer «Bagatelländerung». Es muss ab 1. Juni 2019 für jede sogenannte, angebliche Bagatelländerung ein ordentliches Baugesuch gestellt werden, bei wel- chem die Bevölkerung ein Einspracherecht hat.
Kanton Zug: Der Kanton Zug bewilligt keine Antennen-Baugesuche mehr, welche den Anlage- grenzwert zu mehr als 80% ausnutzen. Grund: Feh- lende Genauigkeit bei Abnahmemessungen. Wenn schon die bisherigen Funkdienste laut dem Bun- desinstitut METAS eine sagenhafte Ungenauigkeit von ±45% aufweisen dürfen, sei für 5G mit noch grösseren Ungenauigkeiten zu rechnen, schreibt der Kanton Zug. Da die Mobilfunker den Anlage- Grenzwert ausnahmslos bei allen Baugesuchen bei den Nachbarhäusern einer Antenne immer bis auf ca. 1% (4,95V/m von 5V/m) ausnutzen, kommt die- se Weisung der Kantonsregierung faktisch einem Bauverbot für weitere Antennen gleich.
Was sagen wir denn schon seit Jahren zu diesen sagenhaften ±45%? 2 Und wer wohnt den im Kan- ton Zug? Wen muss man da wohl vor 5G-Strahlung schützen? Wer wohnt denn da in diesen steuer- günstigsten Kanton der Schweiz, mit Wohnungs- mieten, die sich ein Normalbürger gar nicht mehr leisten kann?
Das Infoblatt an die Kantone vom 17. April 2019
Die erwähnten Kantonsregierungen haben offen-
1 www.gigaherz.ch/5g-das-wunder-von-der-bagatelle/
  2
www.gigaherz.ch/weiterhin-wahrsagen-und-kaffeesatz- lesen-bei-abnahmemessungen-an-mobilfunk-basisstati- onen/









































































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