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Gigaherz.ch 109. Rundbrief Seite 10
 5G: Zweite nationale Kundgebung
Am Samstag, 21. September 2019 fand auf dem Bundesplatz in Bern von 16:30 bis 18:30 Uhr die zweite nationale Kundgebung gegen die Einführung des Mobilfunkstandards 5G statt. Bei schönstem Spätsommerwetter trafen sich 1200 Teilnehmende, um gegen eine erhöhte Zwangsbestrahlung mit vielen bekannten und unbekannten Risiken zu protestieren.
23. September 2019
Als erster der insgesamt 15 Gastredner und Gastrednerinnen durfte der Dienstälteste unter ihnen, der ausgerechnet an diesem Datum seinen 81. Geburtstag feierte, die Reihe der Ansprachen eröffnen. Hans-Ulrich Jakob, Präsident des Vereins Gigaherz.ch, seit 32 Jahren an vorderster Front gegen die elektromagnetische Umweltverschmut- zung, legte Wert darauf, den Teilnehmenden zu vermitteln, dass das Anlügen der Bevölkerung durch die Funk-Lobby und die Behörden seit Jahr- zehnten Gang und Gäbe ist und auf welch ober- faule Art und Weise seinerzeit die Schweizerischen Grenzwerte für radiofrequente, nichtionisierende Strahlung zu Stande kamen. Nachstehend finden Sie seine Ansprache als Wortprotokoll.
Liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter
Als wahrscheinlich dienstältester Querulant hier auf diesem Platz möchte ich Euch eine Botschaft aus dem Jahre 1996 überbringen, als sich unsere Regierung erstmals mit Grenzwerten für hochfre- quente elektromagnetische Feldstärken befassen musste.
Im Jahre 1996 wollte man den Kurzwellensender Schwarzenburg von Schweizer Radio Internatio- nal sogenannt sanieren. Weil zuvor zwei wissen- schaftliche Studien ergeben hatten, dass es in den bestrahlten Zonen rund um den Sender
5 mal mehr Schlafgestörte
4 mal mehr Depressive
3 mal mehr Krebskranke
2 mal mehr Diabetes-Fälle
gab, als in den unbestrahlten Zonen. Und dies bei Feldstärken zwischen 0.4 und 4V/m.Was ziemlich genau der heutigen Belastung durch Mobilfunk- sender entspricht.
Hinter der sogenannten Sanierung verbarg sich jedoch, nur für den Fachmann erkennbar, eine Ver- stärkung der Anlage um den Faktor 5, anstatt eine Reduktion. Sie sehen, «die Bevölkerung anlügen» hat in diesem Fachgebiet jahrzehntelange Traditi- on. Das ist gar nichts Neues. Im Umweltverträglich- keitsbericht von 1996 zuhanden des Bundesrates waren dann folgende Bestimmungen zu lesen: «Eine neue Anlage gilt als zumutbar, wenn we- niger als 10% der Bevölkerung im Wohlbefinden gestört werden. Sanierungen bestehender Anla- gen sind erst erforderlich, wenn mehr als 25% der Bevölkerung erheblich gestört sind. Schlafstörun- gen gelten nicht als Schädigung, sondern lediglich als Belästigung.»
Obschon der Sender infolge eines regionalen Volksaufstandes 1998 abgebrochen werden musste, hat sich dieser Unfug von den 10 und 25% in der nachfolgenden Gerichtspraxis bis heute festgefressen.
In einem ersten Mobilfunk-Prozess gegen die Verordnung des Bundesrates über nichtionisie-
  


















































































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