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Gigaherz.ch 109. Rundbrief Seite 3
 Diese neuen 5G-Antennen haben aber ein anderes Abstrahlverhalten als die ursprünglich geplan-
ten. Also Bleistift gespitzt, Rechner zur Hand, die verwechselten Antennendiagramme ausgemessen und für den Punkt mit der höchsten Prognose
neu gerechnet – ergibt für OMEN Nr. 4 jetzt neu 5.8 V/m (statt bisher 4.94 V/m). Eine Bagatelle,
nur wenig mehr als im Baubewilligungsverfahren behauptet, nur ein bisschen mehr als erlaubt. Statt unter der Limite jetzt darüber – aber es gibt kein Verfahren mehr, man kann sich nicht mehr weh- ren. Ein Bagatellchen bloss, seid nicht so heikel! Die Antennen müssen eben gebaut werden, Swisscom will es so.
OMEN 4 ist nicht in einer Wohnung, sondern
in einem noch nicht gebauten Haus, in der Luft gewissermassen im 3. OG. Die bewohnten Orte werden nicht über die Limite kommen, wenn man mit der eingesetzten Antenne rechnet. Aber in wie vielen anderen Dörfern landauf, landab betreffen all diese Bagatell-Gesetzesverletzungen wirkliche Wohnzimmer, Schlafzimmer, Arbeitsplätze? Es ist schon immer bis zu 4.99 V/m ausgenützt worden, jetzt liegt halt schon die kleinste Erhöhung durch Strahlsteuerung jenseits des Erlaubten. Bagatelle! Wir können doch nicht Hunderte von Verfahren neu aufrollen... Swisscom sieht das nicht gern.
3. Jahrelang ganz verkehrt
Sunrise, Kühlhausstrasse, Langenthal: heute abgebrochen. Eine provisorische Antenne war das, 2 1⁄2 Jahre lang strahlte sie in total verkehrte Richtungen – es war fast nicht mehr möglich, die
Falschheit im Winkel anzugeben, denn man kommt bereits dem nächsten Sektor in die Quere. Es war ungefähr so falsch, wie wenn jede Einzelantenne gegenüber dem bewilligten Wert um 180° hinten hinaus gestrahlt hätte. Und niemand merkt das, kein Amt, keine Fachstelle, nicht einmal das ominö- se Qualitätssicherungssystem – ist das auch eine Bagatelle? Eher nicht, denn die Abstrahlungswin- kel sind noch kurz vor dem Abbruch richtiggestellt worden.
Numme nid Gschprängt!
Oft sollen Messungen entscheiden, ob die Rech- nungen richtig waren, sobald nämlich die Progno- sen auf über 80% des gesetzlichen Limits kommen. Wie sollen die Abnahme-Messungen funktionie- ren, wenn der Hauptstrahl oder die Hauptstrahlen wild herumtanzen? Hier klemmt es beim BAFU auf Bundesebene, nicht beim Kanton. Landauf, land- ab wird bewilligt und gebaut, aber wie gemessen werden soll, weiss noch niemand. Für UMTS (= 3G) findet man beim BAFU erst einen «Entwurf vom 17.9.2003» für eine Messempfehlung, für 5G noch gar nichts. Das Rechtswesen kommt nicht mehr mit, bewilligt und gebaut wird aber trotzdem.
Vor über fünf Jahren wurde am Hinterbergweg in Langenthal gerügt, dass es für tanzende Strahlen keine Spielregeln gibt – die gibt es immer noch nicht, aber die Antennen strahlen munter in die Quartiere. Das kantonale Baurecht wird sonst sehr pingelig umgesetzt, aber für die Antennen gilt das leider nicht, da ist vermutlich zu viel Geld im Spiel.
 5G: Das Wunder von der Bagatelle
Hans-U. Jakob, Präsident Gigaherz.ch, Schwarzenburg, 11. Juli 2019
Im Bild rechts ist das Innenleben eines dieser wun- dervollen 5G-Antennengehäuse zu sehen. Anstatt wie bei bisherigen Antennen weist es statt ein An- tennenelement pro Frequenzband jetzt deren 64 auf (Sie dürfen ruhig nachzählen). Das heisst, statt wie bei bisherigen 3G- und 4G-Antennen mit ge- samthaft ca. 3’000Watt ERP haben wir es jetzt nach Angaben der Antennenhersteller mit 25’000Watt ERP, also dem 8-fachen zu tun. Was sehr schön mit den Forderungen der Vertreter der Mobilfunklobby in den eidg. Räten übereinstimmt. Alles Nähe- re dazu unter www.gigaherz.ch/5g-das-osterei/ (ERP=Equivalent radiated power) und www.giga- herz.ch/5g-explosives-aus-dem-bafu/
 


















































































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