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Gigaherz.ch 109. Rundbrief Seite 2
 5G: Antennen mit Bagatellfehlern in Langenthal
Langenthal galt lange als die durchschnittlichste Ortschaft – Marketingleute haben hier Produkte getestet. Vielleicht haben wir hier auch die normalsten, durchschnittlichsten Fehler im Bewilligungsverfahren für neue Antennen?
von André Masson, Langenthal, 10. Juli 2019
1. Seitensteuerung zwar möglich –
aber hoffentlich machen sie es nicht!
Sunrise, Hinterbergweg, Langenthal: Seit einem guten halben Jahr in Betrieb, ausgeschrieben schon 2014. Es sind neuartige Antennen, ein Doppelsys- tem, aber noch nicht 5G – erst der Seitenwinkel erlaubt ein schnelles Herumtanzen des Hauptstrah- les, die Höhe noch nicht: Eine Art von 41⁄2G.
Die Ausschreibung erfolgte ganz normal, ohne Berücksichtigung der Seitensteuerung. Bereits bei unserer ersten Einsprache vom 1.5.2014 haben wir das Haus bezeichnet, bei dem die Grenzwerte wegen der Seitensteuerung überschritten werden: das ist nie beantwortet, nie als korrekt und nie als falsch bezeichnet worden. Fachstelle des Kantons damals, kurz und bündig: «Eine Seitensteuerung gibt es nicht». Briefe an ETH, BAFU zeigten: doch, eine Seitensteuerung ist möglich, das sprengt
aber die Gesetzgebung. Macht nichts, die Anlage wird bewilligt. Weiterzug an die Baudirektion, die kommen in die Klemme und finden die salomoni- sche oder eher Verzweiflungs-Lösung: «Vielleicht machen sie es ja gar nicht». Die Anlage wird be- willigt und zwar ohne Verbot der Seitensteuerung – so können sie uns Fr. 5200.- abknöpfen, denn so haben wir verloren, obgleich wir recht hatten. Auf Weiterzug wurde verzichtet, da auch beim Verwal- tungsgericht nochmals die unbelehrbare Bernische Fachstelle das technische Urteil gesprochen hätte (verbindlich auch für das Verwaltungsgericht, wie schon bei der Baudirektion und bei der Stadt – von
echter Instanzentrennung ist gar keine Rede!). Ist es auch eine Bagatelle, wenn die Rechtsprechung nicht mehr funktioniert?
Am 10.4.2019 verkündet das BAFU nachträglich zu den steuerbaren Antennen, man solle weiterhin vorsichtig rechnen, d.h. auf der sicheren Seite blei- ben – genau was man in Langenthal nicht gemacht hat. Eine kleine Bagatell-Ohrfeige für den Kanton: Auch nachträglich zeigt sich, dass die Fachstelle falsch lag. Zahlt uns der Kanton jetzt das Geld zu- rück und verlangt er gar eine Reduktion der Sende- leistung, damit es keine Grenzwertüberschreitung gibt? Nein, eine rechtskräftig erteilte Bewilligung könne nicht rückgängig gemacht werden, sagt die Fachstelle. Exakt das wäre möglich gewesen dank der ursprünglichen Auflage: «Liegen solche [d.h. neue Erkenntnisse] vor, besteht möglicherweise Anlass für eine Wiederaufnahme des Verfahrens oder eine Sanierung der Anlage». Dass eine Seiten- steuerung möglich ist, ist eine neue Erkenntnis für die Berner Behörden, aber die Fachstelle will nicht, dass ihre Fehlleistungen offensichtlich werden.
2. Antennentypen: Anders realisiert
als zuvor deklariert
Swisscom, Bahnhofstrasse, Langenthal: Infolge Aufstockung des Hauses wird die alte Anlage ab- gebrochen, verschoben, neu gerechnet. Montiert werden aber ganz andere Antennen als im Stand- ortdatenblatt ausgewiesen. Fachstelle des Kantons: Das sei bloss eine Bagatell-Änderung.
 Gesucht wird eine
Fachkraft in Elektro- und/oder Funktechnik
welche den Leiter der NIS-Fachstelle von Gigaherz.ch vorerst entlasten und später ganz ersetzen kann. Vorzugsweise im Pensionsalter, da hier vorwiegend ehrenamtlich und nur gegen Vergütung der Selbstkosten gearbeitet wird.
Interessentinnen und Interessenten melden sich bitte bei prevotec@bluewin.ch oder Tel Nr. 031 731 04 31

















































































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