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Gigaherz.ch 109. Rundbrief Seite 11
 rende Strahlung hat das Bundesgericht am 30. August 2000 entschieden: «Grenzwerte sind nicht nach medizinischen Gesichtspunkten festzulegen, sondern nach wirtschaftlicher Tragbarkeit und technischer Machbarkeit»
Am 8. Februar 2001 hat das Aargauische Verwal- tungsgericht mit folgendem Urteilsspruch nach- gedoppelt: «Das Schweizerische Umweltschutz- gesetz ist kein Verhinderungsgesetz, sondern ein Massnahmengesetz. Die Nachfrage nach bestimmten Erzeugnissen soll nicht untersagt, sondern mit einer gewissen Risikominderung befriedigt werden.»
Und am 5. März 2001 kam vom Bernischen Verwaltungsgericht folgender Spruch: «Die Bevölkerung hat kein Anrecht auf ein Null-Risiko. Grenzwerte dienen lediglich dazu, die Schäden in vertretbaren Grenzen zu halten.»
Liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter: Diese Schä- den waren nie vertretbar und werden es nie sein! Machen wir diesem Spuk endlich ein Ende! Jagen wir solche Richter, solche Bundesbeamte und sol- che Politiker endlich zum Teufel. Ich danke Euch!
Die 14 weiteren Gastredner waren: Pierre Du- bochet, Marcel Hofmann, Cornelia Semadeni, Elidan Arzoni, Valerie Jacquemet, Markus Durrer, Oliver Bodenmann, Oliver Pahud, Rebekka Meier, Patricia Bechaalany, Thomas Hardegger, Jerome Meier, Andreas Sommer, Peter Schlegel.
Ihre Referate können hier abgerufen werden: www.frequencia.ch/project-details/kundgebung- nr-2-in-bern/
Fotos: Katharina Jakob
 5G: Fake-News aus Bundesbern
Seit 2012 haben die Mobilfunker dem Staat 1.38Milliarden Franken an Konzessionsgebühren in die Kasse gespült und als Gegenleistung sogenannte Rechtssicherheit bis 2028 zugesichert erhalten. Die zuständigen höheren Bundesbeamten waren offensichtlich der irrigen Ansicht, die Zeiten des Widerstandes gegen die elektromagnetische Umwelt-Verseuchung gehörten der Vergangenheit an. Nun sehen sie sich plötzlich einem beginnenden Volksaufstand gegenüber und glauben doch tatsächlich, diesem mit Lügen der oft naivsten und dümmsten Art begegnen zu können.
Von Hans-U. Jakob, Gigaherz.ch, Schwarzenburg, 30. September 2019
Wird zurzeit auf einer Gemeindeverwaltung ein Baugesuch für eine Mobilfunkantenne aufgelegt, bietet die Baugesuchstellerin (Swisscom, Sunri-
se oder Salt) dem Gemeinderat gleichzeitig an, zusammen mit dem kantonalen Umweltamt eine sogenannt neutrale Informationsveranstaltung zu organisieren. Die meisten Gemeindepräsidenten oder Baukommissionspräsidenten fallen prompt auf diese Masche mit den falschen Gesängen der Wölfe im Schafspelz herein. Nichtsahnend, dass die kantonalen Umweltfachstellen von ihren politi- schen Vorgesetzten längstens zu Komplizen der Mobilfunker umfunktioniert worden sind. Manch- mal, aber eher selten, gibt es auch Gemeinderäte, welche die fiesen Manöver durchschauen und gleichzeitig auch Gegner der 5G-Technologie auf das Podium berufen.
Behörden geben «Entwarnung»
Von solchen nach demokratischen Grundsätzen geführten Veranstaltungen, die in den allermeisten
Fällen für die Veranstalter (sprich Mobilfunkbetrei- ber) in einem Desaster enden, berichten dann die Tageszeitungen sehr zurückhaltend und widerwil- lig. Den meisten Platz verschwenden sie dazu, um die aufgeworfene Kritik auch noch von den Bun- desämtern beantworten zu lassen. Etwa mit der Schlagzeile «Behörden geben Entwarnung»
Nie fehlen dabei darf das Märchen von den 10- mal besseren Grenzwerten, welche die Schweizer Bevölkerung nochmals 10-mal besser schützen würde als die bereits bestens geschützte in den EU-Staaten. Tönt gut, liegt aber total abseits jegli- cher Realität: Im europäischen Umland kennt man bei Mobilfunkantennen ausschliesslich nur einen Sicherheitsabstand von 4-8m vor und 1-2m un- terhalb den Antennenkörpern. Das heisst, in einer Zone, in welcher sich nie ein Mensch aufhalten darf. Auch kein Hauswart, kein Dachdecker, kein Kaminfeger usw.
Die oberschlauen Schweizer Bundesbeamten

















































































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